Hallo
@fholpes ,
hatte Dir dazu auch schon in Deinem anderen Thread geantwortet.
Du bist über 25, oder ? Dann bist Du eine eigene BG.
Da Du bei Deinen Eltern wohnst, wollen die wahrscheinlich eine Haushaltsgemeinschaft unterstellen, also, dass aus einem Topf gewirtschaftet wird.
Für eine solche Vermutung/ Behauptung steht das JC in der Nachweispflicht. Ohne diesen Nachweis entbehrt das Fordern über Einkommen von Mitgliedern einer Wohngemeinschaft jeglicher Grundlage.
Quelle:
Noch einmal zum Begriff der Haushaltsgemeinschaft im SGB II:
Ihr stellt eine Wohngemeinschaft dar und fertig.
Das Bundessozialgericht umschreibt die Haushaltsgemeinschaft im Unterschied zu einer bloßen Wohngemeinschaft wie folgt :
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 18.2.2010, B 4 AS 5/09 R
Weitere tatbestandliche Voraussetzung für das Eingreifen der Vermutungsregelung des § 9 Abs. 5 SGB II ist die Bildung einer Haushaltsgemeinschaft. Dabei ist der Begriff der Haushaltsgemeinschaft gegenüber demjenigen der Wohngemeinschaft dadurch gekennzeichnet, dass ihre Mitglieder nicht nur vorübergehend in einer Wohnung zusammenleben,
sondern einen Haushalt in der Weise führen,
dass sie aus einem „Topf“ wirtschaften …
Quelle:
http://juris.bundessozialgericht.de...&Art=en&Datum=2010-2-18&nr=11488&pos=9&anz=10