Hallo,weiss jemand wie oft man dem Vermieter so einem WBS vorlegen muss?Ich hab einen bekommen wegen der Wohnung die ich jetzt bekomme.Gilt das nur um die Wohnung zu bekommen oder muss ich den WBS immer wieder vorlegen?
Muss ich den nicht immer wieder vorlegen?Also jedes Jahr neu beantragen für den Vermieter ,damit er sieht das ich den WBS noch bekomme und somit die Wohnung behalten darf?Was heisst immer? Du legst ihn vor damit er sieht das Du zur Anmietung berechtigt bist
Sorry für das generve aber ich hab schon einiges durch mit Vermietern.Mir wurde schon oft gesagt das ich den WBS immer wieder neu beantragen muss auch wenn ich da schon ewig wohne.Und das es immer wieder so zu sagen kontrolliert werden muss ob ich auch nach Einzug in die Wohnung den WBS bekomme.Also nach einem Jahr oder nach 2Jahren.Deswegen meine Zweifel.Nein
Ein bei Bezug Wohnberechtigter bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Ich dachte ich muss ihn jedes Jahr vorlegen um zu beweisen das ich berechtigt bin diese Wohnung zu mieten.Aber wenn sich das Einkommen erhöht und ich mehr Geld bekomme dann muss ich dann nicht ausziehen aus der Wohnung?
Was ist wenn ich noch ein zweites Kind haben will?Muss ich dann den WBS ernaut vorlegen oder gilt das auch das es nur beim Einzug so ist?Und weiss jemand ob ich meinen Kinderwunsch dem Vermieter mitteilen muss oder es ihm erst sagen muss wenn das Kind da ist.Kann der dann den WBS ernaut verlangen?Ich weiss ich nerve damit.
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