Wohnberechtigungsschein beantragen ohne Meldeadresse.Wie gehe ich vor?

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berolinos

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Hallo,

ich musste im Februar dieses Jahres aus meiner Wohnung und konnte dann bei einem Freund unterkommen.
Ich beziehe Alg2.Anmelden kann ich mich bei dem Freund nicht.Er bescheinigte mir aber, dass er mir nothilfe mäßig, auf begrenzte Zeit, ein Zimmer zur Verfügung stellt, wofür ich ihm 200,--€ gebe, so dass das Jobcenter die 200,--€ übernimmt.
Ich bin also im Moment nicht polizeilich gemeldet.Ob ich an der alten Adresse abgemeldet wurde, weiß ich nicht.

Da mein Freund verständlicher Weise sein Zimmer so langsam zurück haben möchte, brauche ich wieder eine eigene Wohnung.Die letzten 4 Monate, die ich gesucht habe, waren erfolglos.Mit Alg2 in Berlin eine Wohnung zu finden scheint mir langsam hoffnungslos(obwohl man doch als Vermieter keine sicherere Miete bekommen kann, als die vom Amt?).
Nun brachte mich jemand auf die Idee, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, welcher meine Chancen auf dem Berliner Wohnungsmarkt deutlich erhöhen sollte.

Meine Fragen:
-Um den Wbs-Antrag einzureichen, benötigt man eine Meldebestätigung.Kann ich ja nicht bringen, da ich nicht gemeldet bin und auch niemanden kenne, bei dem ich mich anmelden kann.
Wie ist die Vorgehensweise, damit ich in meiner Situation einen Wbs-Antrag stellen kann?
Am Meldeamt selber konnte man mir nicht weiterhelfen und auch die Beratungsstelle der Caritas nicht.Dort riet man mir auf's Land zu ziehen, da Berlin für mich hoffnungslos wäre :blink: .
-Gibt es noch weitere Hilfsmöglichkeiten der Stadt um an Wohnraum zu kommen(ein kleines Zimmer reicht völlig), da ich ja quasi obdachlos bin, bzw. demnächst sein werde.


Danke Euch schon mal!

P.s.:Sollte ich im falschen Forum gepostet haben, bitte ich um Entschuldigung und die Admins, meinen Beitrag zu verschieben
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @berolinos:welcome:

auch bei der Diakonie kannst du eine Meldeadresse bekommen.

Und hier bitte mal schauen ob ggf. ein Hinweis noch zusätzlich bekommst bzw. auch eine Beratung.

https://www.berliner-stadtmission.de/zb-levetzowstr/unser-service

-Gibt es noch weitere Hilfsmöglichkeiten der Stadt um an Wohnraum zu kommen(ein kleines Zimmer reicht völlig), da ich ja quasi obdachlos bin, bzw. demnächst sein werde.

Noch eine Gedanke schau doch mal nach einer Pension, hier lass dir mal ein Kostenangebot geben, warum mein Gedanke zur Pension, weil du mußt dich nicht auf ein Obdachlosenheim verweisen lassen und kannst dann deine Wohnungssuche fortsetzen, dazu für dich mal zur Info diese Urteil zu diesem Problem gibt es einige Urteile im Net:

Ein Verweis der Antragsteller nach erfolgter Räumung auf Unterbringungsmöglichkeiten in einer Not- oder Obdachlosenunterkunft ist nicht zulässig (BSG Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R, Rn 28)

Kosten für eine Übergangswohnung ( Ferienwohnung oder Pension ) beantragen, diese müssen aber der Höhe nach bekannt sein.

Zu den Bedarfen für die Unterkunft können auch Einlagerungskosten gehören, wenn die gesamten Unterkunftskosten unter Einbeziehung der Einlagerungskosten angemessen sind

LSG NRW, Beschluss vom 17.09.2013 - L 19 AS 1501/13 B

Quelle:
https://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2169791

Das Kostenangebot legst du bitte dem JC vor.

Und auch das möchte ich dir noch reinstellen, hier findest du Hilfe und Beratung:

https://www.beratung-kann-helfen.de/

Hilfe bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit

Sie können Hilfe bekommen, wenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung droht oder wenn Sie keine Wohnung oder andere Wohnmöglichkeit mehr haben.
 
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