Hallo,
ich schwanke gerade zwischen dieser Forenrubrik und der KdU - aber da es um eine Behinderte geht...
Irgendwo (weiss leider nicht mehr wo) habe ich gehoert, dass es bei Vorliegen entsprechender gesundheitlicher Notwendigkeiten als Einzelperson einen "groesseren" WBS gibt, also fuer mehr m2 (Lift o.ae. stehen da ja nicht mit drin), und das muss dann auch das JC anerkennen.
Kann jetzt also eine alleinlebende Schwerbehinderte mit 70% und Merkmal G einen §5-Schein fuer *zwei* Personen (und somit 60 m2) erhalten, oder ist das unabhaengig voneinander?
Erweitern wuerde ich die Frage gern um "Seniorenwohnungen", gibt es da eine Chance, als nicht-60-plus-Person einziehen zu koennen, wenn entsprechende gesundheitliche Erfordernisse vorliegen? Es gibt in Hamburg derzeit nach entsprechender Auswahl bei einschlaegigen Portalen <10 passende Wohnungen, wovon aber 8 "Seniorenwohnungen" sind, und die anderen beiden wegen anderen Einschraenkungen nicht in Frage kommen.
Gespannte,
A.
ich schwanke gerade zwischen dieser Forenrubrik und der KdU - aber da es um eine Behinderte geht...
Irgendwo (weiss leider nicht mehr wo) habe ich gehoert, dass es bei Vorliegen entsprechender gesundheitlicher Notwendigkeiten als Einzelperson einen "groesseren" WBS gibt, also fuer mehr m2 (Lift o.ae. stehen da ja nicht mit drin), und das muss dann auch das JC anerkennen.
Kann jetzt also eine alleinlebende Schwerbehinderte mit 70% und Merkmal G einen §5-Schein fuer *zwei* Personen (und somit 60 m2) erhalten, oder ist das unabhaengig voneinander?
Erweitern wuerde ich die Frage gern um "Seniorenwohnungen", gibt es da eine Chance, als nicht-60-plus-Person einziehen zu koennen, wenn entsprechende gesundheitliche Erfordernisse vorliegen? Es gibt in Hamburg derzeit nach entsprechender Auswahl bei einschlaegigen Portalen <10 passende Wohnungen, wovon aber 8 "Seniorenwohnungen" sind, und die anderen beiden wegen anderen Einschraenkungen nicht in Frage kommen.
Gespannte,
A.