Hallo Forenkollegen,
ein Bekannter von mir Bezieht ALG 2 (Die Wohnkosten werden direkt an den Vermieter gezahlt. ) Aufgrund von einer Suchterkrankung fällt es Ihm sehr schwer sich die Zahlungen für den Lebensunterhalt über den gesamten Monat einzuteilen. Könnte Er einen Antrag auf wöchentliche oder 14tägige Auszahlung stellen ?
ein Bekannter von mir Bezieht ALG 2 (Die Wohnkosten werden direkt an den Vermieter gezahlt. ) Aufgrund von einer Suchterkrankung fällt es Ihm sehr schwer sich die Zahlungen für den Lebensunterhalt über den gesamten Monat einzuteilen. Könnte Er einen Antrag auf wöchentliche oder 14tägige Auszahlung stellen ?