Wo liegt der steuerrelevante Grundfreibetrag beim Bezug von Erwerbsminderungsrente?

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sonne26

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Hallo ihr lieben,

wo liegt denn da die Grundfreigrenze?
Ich war über die Jahre befreit, meine Rente hat sich nicht wesentlich verbessert.
Weiß Jemand ab welcher Brutto Rente eine Steuererklärung abgegeben werden muss?
Da ja eine elektronische Meldung an die Behörde gemacht wird, wird man dann angeschrieben und aufgefordert??

Grüße
 

Doppeloma

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AW: Steuererklärung bei Erwerbsminderungsrente?

Hallo sonne26,

wo liegt denn da die Grundfreigrenze?

Aktuell bei 9000 € für einen Single, wobei diese Rechnung ja erst beginnt wenn dein persönlicher Freibetrag überschritten wurde (aus dem Jahr des Renteneintrittes), da hattest du ja sicher die Steuererklärung abgegeben ?

Ich war über die Jahre befreit, meine Rente hat sich nicht wesentlich verbessert.
Weiß Jemand ab welcher Brutto Rente eine Steuererklärung abgegeben werden muss?

Wir sind inzwischen auch befreit aber offiziell vom FA nur bis 2019, dann müssen wir das verlängern lassen oder wieder eine Steuererklärung abgeben ... so ganz klar ist das nicht was die uns dazu mitgeteilt haben.

Einerseits wurde (auf dem letzten Steuerbescheid) geschrieben, dass wir informiert werden wenn wir wieder eine Steuererklärung machen müssen und auf dem Bescheid zum Antrag auf "Erlass der Erklärungen" steht bis 2019 befristet. :doh:

Also werde ich wohl für 2020 wieder eine machen müssen, ich finde das schon ziemlich lästig, zumal es bei uns bisher wirklich nur Arbeit und ansonsten eine "NULL-Nummer" gewesen ist.

Da ja eine elektronische Meldung an die Behörde gemacht wird, wird man dann angeschrieben und aufgefordert??

Keine Ahnung, ich werde mich nach dem "Befreiungs-Wisch" richten um nichts falsch zu machen, inzwischen soll es ja auch schon "Bußgelder" geben können wenn man das verpasst und die Erklärung nicht pünktlich bis Ende Mai einreicht wenn man die selber macht.

Die wissen schon wie man auch noch den Rentnern das Leben bürokratisch macht und bei Bedarf noch mehr Geld aus der Tasche zieht ... hoffendlich sind wir Alle mit 100 auch noch fitt genug für unsere Steuererklärung ... :icon_hihi:

MfG Doppeloma
 

saurbier

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AW: Steuererklärung bei Erwerbsminderungsrente?

Also ich schließe mich da Doppeloma mal wieder an.

Nur leider ist es ja auch so, daß unsere Rentenbezüge im laufe einiger Jahre auch steigen und man damit leider die Freigrenze erreichen bzw. überschreiten kann.

Da erscheint es dann doch am einfachsten wenn man über das vom Finanzamt angebotene Programm Elster einfach mal eine Steuererklärung (elektronisch) abgibt.

Mir z.B. wurde damals als ich die volle EM-Arbeitsmarktrente erhielt und meinen SchwerB-Ausweis mit 100% etc. und damit meine Steuererklärung abgab, auch vom Finanzamt mitgeteilt das ich vorläufig keine weitere Erklärung mehr abgeben brauche.

Nur leider ist es ja so wie Doppeloma schon anmerkte, irgendwann kann man eben über den Freibetrag kommen und gibt man dann keine Steuererklärung ab, folgt ggf. eine Strafe und das muß nun wirklich nicht sein.

Am einfachsten ist es ja, wenn man grob überrechent ob man mit der Rente mehr als 9.000,-€ erreicht. Schau einfach mal hier: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2017/437/wann_muessen_rentner_eine_steuererklaerung_abgeben


Grüße saurbier
 

sonne26

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AW: Steuererklärung bei Erwerbsminderungsrente?

Guten Abend und herzlichen Dank für eure hilfreichen Rückantworten.

Ich habe mich mal vorort erkundigt um sicher zu gehen.
Also mit meiner niedrigen Brutto Rente brauche ich weiterhin keine Steuererklärung zu machen und da die Daten elektronisch übermittelt werden und sollte eine fällig werden, bekomme ich dann ein Schreiben. Brauche mir auch keine Gedanken zu machen wegen Strafe etc. passiert nicht.

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.

Liebe Grüße
Sonne
 

Doppeloma

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AW: Steuererklärung bei Erwerbsminderungsrente?

Hallo saurbier,

ganz so einfach ist das ja nun mit dem "Rechne doch mal hier nach" auch wieder nicht, da kann ich ja gleich das Formular ausfüllen.
Denn wir haben ja auch noch Behinderten-Pauschbeträge und verschiedene (private) Vorsorge-Versicherungen, die man dann steuermindernd noch geltend machen könnte, "haushaltsnahe Dienstleistungen" aus der Betriebskosten-Abrechnung, Krankheitskosten usw. wenn man denn erst mal "in den Steuern drin" wäre ...

Bisher haben wir diese Beträge zwar auch aber die nützen uns ja NIX ohne überhaupt steuerpflichtig zu sein ...

Zudem ist der pauschale Hinweis falsch, dass bei 2 Rentnern JEDER eine eigene Steuer-Erklärung machen muss, auch für Rentner gibt es die (in der Regel) günstigere Zusammen-Veranlagung, jedenfalls wenn man verheiratet ist.

Ich bevorzuge die Berechnung mit meinen gewohnten Steuerprogrammen für den PC, mit "Elster" komme ich bisher nicht klar und bei @Bitas sieht man ja schon was dabei rauskommen kann wenn man das alles nur noch online macht.

https://www.elo-forum.org/2317603-post338.html

Er soll 1600 € Steuern nachzahlen müssen, weil da offenbar irgendwas nicht korrekt übermittelt wurde ... da bleibe ich lieber "altmodisch" und schicke meine Formulare weiter auf Papier ausgedruckt, jedenfalls solange online für privat keine Pflicht wird. :peace:

Ob die Berechnung unserer "NULL-Nummer" dann "länger dauern könnte" (Hinweis des Fianzamtes bei Nutzung des Postweges :bigsmile:) ist mir dabei ziemlich EGAL, solange ich den Nachweis für den pünktlichen Zugang beim Finanzamt in der Hand habe.

Der Bescheid ist sowieso (zumindest vorerst) NUR FÜRS ARCHIV ... :idea:

MfG Doppeloma
 
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Fairina

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AW: Steuererklärung bei Erwerbsminderungsrente?

Man sollte sich das mal auf der Zunge vergehen lassen: Man hat seinerzeit das Bruttogehalt versteuert und erhält als Versicherung nun Rente und soll dieses Einkommen noch einmal versteuern. Komisch nur, das das keinem auffällt. Weder den StB noch den Steuerpflichtigen.
 
E

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AW: Steuererklärung bei Erwerbsminderungsrente?

Ich meine, dass dagegen schon geklagt wurde.

Eingeführt hat man den Unsinn ja, weil jemand gegen die Versteuerung der Pensionen geklagt hatte. Da müsste dann der Gesetzgeber was tun wegen Gleichbehandlung.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
AW: Steuererklärung bei Erwerbsminderungsrente?

Man sollte sich das mal auf der Zunge vergehen lassen: Man hat seinerzeit das Bruttogehalt versteuert und erhält als Versicherung nun Rente und soll dieses Einkommen noch einmal versteuern. Komisch nur, das das keinem auffällt
Nicht auf die Ag-Anteile.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rentenbesteuerung

https://www.bundesfinanzministerium...besteuerung-Eine-Frage-der-Gerechtigkeit.html

Mir passt das auch nicht und angestoßen hat es ein Beamter und wer hat darüber gerichtet? ;-)

Trotzdem ist das Thema nicht so einfach, siehe die Links.
 

Fairina

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AW: Steuererklärung bei Erwerbsminderungsrente?

Ja das war ein Beamter mit seiner Pension. Aber das ist eben eine Alimentierung durch den Staat, die sich Pension nennt und damit ein Unterscheid zur Versicherung namens Rentenversicherung.
 

saurbier

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Korrekt ihr lieben.

So es mir noch in Erinnerung ist, war es damals ein Staatsanwalt, welcher sich mit der hohen Besteuerung seiner Pension gegenüber den normalen Arbeitnehmern benachteiligt füllte und auf Gleichheit bei der Besteuerung klagte.

Wie gesagt, heraus kam, daß unsere liebe Regierung die nachrangige Rentenbesteuerung bei den Arbeitnehmern einführte. Nun wird von Jahr zu Jahr steigend der Rentenanteil beim Lohn aus der Besteuerung heraus gezogen um im Gegenzug dann bei der späteren Verrentung (Rentenbezug) dann mit einem entsprechenden Steueranteil zu berücksichtigen.

Was den wenigsten auffällt, aber unsere lieben Verbraucherschütze schon lange reklamieren ist der Umstand das uns da der Staat auch noch beschei... , denn es wird regelmäßig ein zu hoher Steueranteil berücksichtigt und so die Presse richtigt berichtet auch noch bei der Einkommensteuer für Rentner die Grundfreibeträge nicht korrekt angerechnet/umgesetzt.

Aber mal ehrlich, wer mag da noch so richtig durch blicken.

Es ist ja nichts neues das uns der Staat vorne und hinten nur noch besche.... will.

Höchst interessant finde ich inzwischen auch die Feststellung der ranghöchsten Richterin von NRW Ricarda Brandts vom OVG, die hier eine erhebliche Schädigung von Demokratie und Rechtsstaat sieht.

Na wie Schlau diese Frau doch ist, nur viele ihrer Kollegen mögen das wohl ganz anders beurteilen, wenn man sich dazu die Entscheidungen in vielen Rechtsfragen im Bezug auf den Sozialstaat so anschaut.

Es ist eher wie N. Blüm es inzwischen sogar öffentlich sagt, die Justiz fährt den Rechtsstaat an die Wand.


Grüße saurbier
 

saurbier

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Hallo Doppeloma,

nun ja im Falle der Einkommensteuer ist nichts einfach, eben weil es immer noch viel zu viele Hintertürchen gibt.

Ich persönlich arbeite seit anbeginn mit der Steuersoftware von WISO und hab persönlich keine schlechten Erfahrungen gemacht.

Nun gut, hat mir damals ca. 25,-€ im Jahr als Abo gekostet, aber dafür im Gegenzug immer viel Geld zurück geholt. Eine Bekannte hat es selbst um Jahre auch für ihren kleinen Betrieb genutzt und damit gegenüber den Steuerberater schon mal persé einige Tausend € eingespart.

Aber eben jedem wie er will.

Übrigens, die Papierabgabe ist hier zwar auf Antrag noch möglich, aber dies dürfte in kürze wohl auch vorbei sein, denn die Finanzverwaltungen wollen den gläsernen Bürger, weshalb man ja Elster eingeführt hat.


Grüße
 

Doppeloma

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Hallo Fairina,

Man sollte sich das mal auf der Zunge vergehen lassen: Man hat seinerzeit das Bruttogehalt versteuert und erhält als Versicherung nun Rente und soll dieses Einkommen noch einmal versteuern.

Darum gibt es ja dieses merkwürdige "Konstrukt" der festen "Freibeträge" ab 2005, weil man im gleichen Zuge die Besteuerung der Erwerbseinkommen (angeblich) die Rentenbeiträge betreffend reduziert.

So soll ja dann bei Voll-Besteuerung der Renten (ab 2024) dafür der Beitrag steuerfrei sein ... verstehen muss das Keiner wirklich aber so soll das ja angeblich "gerecht gebastelt" worden sein ...

Komisch nur, das das keinem auffällt. Weder den StB noch den Steuerpflichtigen.

Das fällt durchaus auf, aber es ist ja (angeblich) durch diese festen Freibeträge (aus dem Jahr des Rentenbeginns) als ausgeglichen anzusehen für die Rentner die noch alles voll (oder eben nun über die Jahre verteilt teilweise) versteuern mussten.

Wer die deutschen Steuergesetze (als Normal-Bürger) schon jemals VOLL verstanden haben will, der melde sich bitte freiwillig ... :peace:
... zumal sich daran ja auch ständig wieder irgendwas ändert (nur "besser und übersichtlicher" wird NIX dabei) ...
Sonst müsste man ja auch nicht JEDES Jahr wieder ein NEUES Steuer-Spar-Programm für den PC kaufen ...

So verdienen sogar die Soft-Ware-Hersteller immer wieder neu an den Änderungen der Steuergesetze, manchmal "darf" man diese Kosten sogar "absetzen" und dann wieder nicht aber das geht ja auch nur wenn man überhaupt Steuern zahlen müsste ... :cheer2:

Bis dahin hat der "normale" Rentner NICHTS von irgendwelchen großartigen "Steuer-Spar-Modellen", aber der braucht wenigstens auch KEINE "Vermögens-Beratung" ... :icon_hihi:

MfG Doppeloma
 

Fairina

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Ich kenne diese Mär Doppeloma. Doch nein, ich glaub sie nicht. Für mich ist es Betrug. Einer von vielen die die Regierung an uns Bürgern begeht. Aber wie immer da wo der Bürger ruft: Unrecht, Ungerechtigkeit, Betrug, Verarschung, da wird er mittels Justiz und Fake-Mitteilungen mundtot gemacht und das Denken verwirrt mit advokat´schen Winkelzügen und einer Sprache, die 10 mal verknotet wurde um ja jedes bißchen an Wahrheit zu verdrehen und zu verschleiern und die Lüge als Wahrheit zu präsentieren.
 

Doppeloma

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Hallo saurbier,

nun ja im Falle der Einkommensteuer ist nichts einfach, eben weil es immer noch viel zu viele Hintertürchen gibt.

Diese "Hintertürchen" nützen aber auch KEINEM was der gar keine Steuern zahlen muss (bisher), ich glaube zumindest für uns noch nicht daran, dass unsere Renten den Bereich mal erreichen werden ...
Und dann können wir ja erst mal fleißig die "Spar-Modelle" nutzen, die bisher nur rein theoretisch vorhanden sind, wie ich es oben schon aufgezählt habe.

Nun gut, hat mir damals ca. 25,-€ im Jahr als Abo gekostet, aber dafür im Gegenzug immer viel Geld zurück geholt.

Meine Steuersoftware kostet beim Discounter genau 4,99 € und stammt vom Testsieger der letzten Jahre (es steht nur nicht offiziell drauf :bigsmile:), da brauche ich kein teures Abo und vorerst brauche ich ja auch diese DVD nicht (mehr) zu kaufen.

Kann ich schon mal anfangen zu sparen für das Jahr 2020 muss ich dann nur wieder drauf achten, wann die "im Angebot sind" ... aber das lässt sich ja auch leicht online herausfinden ... :bigsmile:

Aber eben jedem wie er will.

Wo ist da nun der Unterschied, bisher haben unsere Berechnungen auch immer gestimmt, es gab jedenfalls noch nie Probleme oder Rückfragen vom Finanzamt und wie schon festgestellt KANN man nur was zurück bekommen, wenn man auch was gezahlt hatte (oder zahlen müsste) ...

Ansonsten kann auch das beste Steuerprogramm keine Erstattungen hervorzaubern ... :icon_evil:

Übrigens, die Papierabgabe ist hier zwar auf Antrag noch möglich, aber dies dürfte in kürze wohl auch vorbei sein, denn die Finanzverwaltungen wollen den gläsernen Bürger, weshalb man ja Elster eingeführt hat.

Dafür würden mich die Rechtsgrundlagen aber sehr interessieren, die man dazu geschrieben hat, die AfA versucht auch schon länger den Antragstellern den Online-Antrag (als angebliche Pflicht) aufzudrängen, macht den Verwaltungen zumindest weniger Arbeit.

Und richtig, man kann besser unzulässige Daten abfragen, weil es sonst online einfach NICHT weiter zu bearbeiten geht ... (wie bei der AfA Telefon-Nummern z.B.) und die Mail-Addy hat man ja schon "frei Haus" mit dabei ... :idea:

Bisher ist aber noch KEIN Bürger verpflichtet überhaupt einen PC mit Online-Zugang zu besitzen, bis das mal Pflicht werden könnte für alle Behörden wird man sich noch viel einfallen lassen müssen, das auch für ALLE (PC-technisch völlig Unbegabten) ganz einfach nutzbar zu machen.

Besonders auch für die Älteren, die oft genug mit der modernen PC-Technik "lieber" NICHTS zu tun haben wollen und selbst ICH lasse mich nicht dazu zwingen, was online zu machen was ich lieber ganz "altmodisch" machen möchte.

Bisher können die Behörden das als (angeblich) vorteilhafter "anbieten", für Firmen mag das ja bereits eine Pflicht sein, mit diesem "Vogel" zu arbeiten, dort ist ja Arbeit am PC mit Online-Anbindung auch üblich inzwischen.
Das war es aber auch schon und gilt nicht für den normalen Bürger genau so, auch dein Finanzamt wird sich mit deiner Papier-Erklärung weiter befassen müssen, wenn du das online nicht machen willst oder kannst.

Die DRV hat mir auch noch den Papier-Antrag (frühzeitig) zugeschickt für den Übergang in die Altersrente, das habe ich dann (freiwillig und aus reiner Neugierde :bigsmile:) online gemacht mit meinem neuen PA.

War interessant und hat auch alles geklappt aber bis das mal (überall) so sein "muss", wird noch viel Wasser alle Flüsse lang fließen.

Der "gläserne Bürger" sind wir doch sowieso schon lange, dafür muss man nicht mal Online-Anträge stellen irgendwo ... dafür muss man noch nicht mal einen PC besitzen und anschalten zu Hause.

Beim PA hat man (noch) die Wahl, ob man die Fingerabdrücke nehmen lässt und beim Reisepass ist das inzwischen Pflicht selbst wenn man nie dort hin will, wo das wirklich gefordert wird (eben genau weil man das eigentlich NICHT WILL), aber das nur nebenbei wie weit die Kontrolle der Bürger inzwischen wirklich schon geht.

Natürlich braucht man ja (eigentlich) auch keinen Reisepass mehr wenn die Rente zum Verreisen sowieso nicht reicht ... aber die Erkenntnis kommt nun zu spät, unsere Fingerabdrücke sind bereits registriert ... für welchen konkreten Zweck auch immer ...:wink:

MfG Doppeloma
 

Fairina

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Hallo Doppeloma und Saurbier,
ja es stimmt, Firmen müssen elektronisch inzwischen arbeiten. Der Privatmensch darf immer noch per Papier seine ESt-E machen.

Wiso ist und bleibt für mich immer ein Zahlungsprogramm. Meine Steuersoftware kaufe ich auch beim Discounter für 4,99 Euro und die ist super. Zumal ich alle Grunddaten immer übernehmen kann. Mache ich seit vielen Jahren so.

Gläsern sind wir schon sehr lange. Da kann man Gift drauf nehmen. Egal welche Behörde/Institution/Organisation. Und nebenbei bemerkt auch viele, viele Firmen weltweit. Man muss sich im Klaren sein, in der Sekunde wo ich irgendwie das Telefon und/oder das Internet benutze, werde ich gläsern. Und wie gesagt, das Netz vergißt nie. Es ist versteckt, aber jeder Tastenanschlag ist vorhanden.
 

Grieszkram

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28 Jun 2018
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AW: Steuererklärung bei Erwerbsminderungsrente?

Man sollte sich das mal auf der Zunge vergehen lassen: Man hat seinerzeit das Bruttogehalt versteuert und erhält als Versicherung nun Rente und soll dieses Einkommen noch einmal versteuern. Komisch nur, das das keinem auffällt. Weder den StB noch den Steuerpflichtigen.


Doch, das ist schon vielen aufgefallen, interessierte aber den "Gesetzgeber" nicht, als das 2005 eingeführt wurde.

Selbst der Staatsfunk hats 13 Jahre später gemerkt:
https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/rentenbesteuerung-100.html

Gleichwohl die obersten Hüter des "Rechts" in der Dppelbesteuerung des Normalbürgers (Beamte versteuern seit jeher nur bei Pensionsbezug, und damals wurde ein Musterbeamter perfide vorgeschickt um dagegen zu klagen, mit dem Endergebnis der Doppelbesteuerung für Ottonormalo)) nichts unrechtes sehen:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/s...age-gegen-rentenbesteuerung-ab-a-1065455.html

Insbesondere die Jahrgänge, die bis 2005 schon 20/30 Jahre ordentlich Rentenbeiträge gezahlt hatten und fett versteuert, sind ganz böse gekniffen.

Des weiteren hat sich gerade die Situation für befristete Renten wegen Erwerbsminderung, was ja meistens der Fall ist, eklatant verändert. Der Ertragsanteil war bei Befristung 3 Jahre meines Wissens bei nur 4%. Das ist einn gewaltiger Unterachied zu heute im Jahr 2018 von 76% Besteuerungsanteil.

Einschwacher Trost ist es dabei, dass Grundfreibeträge geringfügig angehoben wurden und die meisten Erwerbsminderungsrenten so niedirg sind, dass keine Steuer anfällt. Da der erstmalige Freibetrag bei Folgerenten gleich bleibt, führt das irgendwann aber mal zur Besteuerung. Clever gemacht, durch den "Gesetzgeber".
 
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