Hallo,
das 15 jährige Kind hat nun den ersten Brief vom Team U25 erhalten.
Auf Seite 2 steht nur der Auszug §60 SGB I (1) sowie §66 SGB I
Seite 3 ist nur die Rückantwort inklusive Abfrage Telefonnummer usw
Keine Aufklärung über Freiwilligkeit der Angaben.
Auf Seite 1 folgt der Standardsatz des Jobcenters "Der Gesetzgeber schreibt vor", WO kann ich lesen, was der Gesetzgeber vorschreibt? Wo steht, dass das Kind alle 6 Monate eine Schulbescheinigung oder Zeugnis o.a. einreichen muss?
§60SGB I gibt das nicht her.
Anm.das Jobcenter droht auch mit Leistungskürzungen, wenn der LE (Gesetzgeber schreibt ohne § vor) nicht alle 6 Monate in Elternzeit schriftlich an das Jobcenter bestätigt noch in Elternzeit zu sein. Der Gesetzgeber schreibt vor, hat mir das Jobcenter noch nie auf schriftliche Anfragen erörtern wollen.
Ist das Kind verpflichtet der Auskunft alle 6 Monate nachzukommen? Und wenn nicht, welchen Text kann ich mit Nachdruck beim Jobcenter abliefern?
Mit Blick auf das niedersächsische Schulgesetz ergibt sich die Schulpflicht.
Das Jobcenter fordert ständig Unterlagen und uns gehen die Ausreden der Schule gegenüber aus. Das Kind möchte sich nicht outen in der Schule.
Nachtrag: Das Jobcenter hat nachweislich (nach Pixelschieberins Anweisung doppeltgemoppelt) die Schulbescheinigung für das Schuljahr 2018/2019 vor 4 Wochen erhalten inklusive Widerspruch wegen fehlendem Schulgeld, ein Blättern in der Akte sollte möglich sein.
das 15 jährige Kind hat nun den ersten Brief vom Team U25 erhalten.
Auf Seite 2 steht nur der Auszug §60 SGB I (1) sowie §66 SGB I
Seite 3 ist nur die Rückantwort inklusive Abfrage Telefonnummer usw
Keine Aufklärung über Freiwilligkeit der Angaben.
Auf Seite 1 folgt der Standardsatz des Jobcenters "Der Gesetzgeber schreibt vor", WO kann ich lesen, was der Gesetzgeber vorschreibt? Wo steht, dass das Kind alle 6 Monate eine Schulbescheinigung oder Zeugnis o.a. einreichen muss?
§60SGB I gibt das nicht her.
Anm.das Jobcenter droht auch mit Leistungskürzungen, wenn der LE (Gesetzgeber schreibt ohne § vor) nicht alle 6 Monate in Elternzeit schriftlich an das Jobcenter bestätigt noch in Elternzeit zu sein. Der Gesetzgeber schreibt vor, hat mir das Jobcenter noch nie auf schriftliche Anfragen erörtern wollen.
Ist das Kind verpflichtet der Auskunft alle 6 Monate nachzukommen? Und wenn nicht, welchen Text kann ich mit Nachdruck beim Jobcenter abliefern?
Mit Blick auf das niedersächsische Schulgesetz ergibt sich die Schulpflicht.
Das Jobcenter fordert ständig Unterlagen und uns gehen die Ausreden der Schule gegenüber aus. Das Kind möchte sich nicht outen in der Schule.
Nachtrag: Das Jobcenter hat nachweislich (nach Pixelschieberins Anweisung doppeltgemoppelt) die Schulbescheinigung für das Schuljahr 2018/2019 vor 4 Wochen erhalten inklusive Widerspruch wegen fehlendem Schulgeld, ein Blättern in der Akte sollte möglich sein.