spanky ham
Elo-User*in
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Aus aktuellem Anlaß beschäftigt mich die Frage, was die sogenannten Optionskommunen eigentlich mit den Geldmitteln machen, die sie aus Leistungskürzungen "erwirtschaften" - a) erstatten sie die Gelder zurück oder b) schnorcheln sie die selbst ab, um ihren eigenen Etat ein wenig aufzufrischen? Meine Vermutung geht da stark in Richtung b).
Ich habe grad eine ganze Weile im Netz gesucht, aber nirgendwo Informationen darüber gefunden, wie das mit der Geldversorgung der Optionskommunen eigentlich vor sich geht.
Ich stelle mir das so vor, daß die für jeden durch sie ...äh.... "betreuten" ...hust... "Kunden" einen Pauschalbetrag bekommen. Wenn nun meine o.g. Vermutung stimmt, dann liegt der Gedanke nahe, daß die oberste Aufgabe dieser Einrichtungen darin besteht, mittels Leistungskürzungen soviel Kohle wie möglich abzugreifen.
Zumindest "meine" Optionskommune (Kreis Schleswig-Flensburg) tut zumindest in meinem Fall seit 7 Jahren nichts, aber auch wirklich GARNICHTS anderes, als wie der Teufel hinter der armen Seele jedem Cent nachzujagen, den sie mir irgendwie wegkürzen kann. Über die Jahre ist da schon allein bei mir ein satter Betrag zusammengekommen.
Im SGB II, § 6b (5) heißt es " Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann von dem zugelassenen kommunalen Träger die Erstattung von Mitteln verlangen, die er zu Lasten des Bundes ohne Rechtsgrund erlangt hat. Der zu erstattende Betrag ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 3 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.", und weiter im § 44f (3) "Die Bundesagentur hat die Übertragung der Bewirtschaftung zu widerrufen, wenn die gemeinsame Einrichtung bei der Bewirtschaftung wiederholt oder erheblich gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verstoßen hat und durch die Bestellung einer oder eines anderen Beauftragten für den Haushalt keine Abhilfe zu erwarten ist."
Wenn die Optionskommunen nun tatsächlich Geldmittel aus Leistungskürzungen für sich selbst verwenden sollten, müßten diese §§ doch eigentlich greifen.
Meine Frage : Weiß jemand, welchen Betrag die Optionskommunen für den einzelnen "Kunden" pro Monat erhalten und was mit den Beträgen aus Leistungskürzungen passiert?
Ich habe grad eine ganze Weile im Netz gesucht, aber nirgendwo Informationen darüber gefunden, wie das mit der Geldversorgung der Optionskommunen eigentlich vor sich geht.
Ich stelle mir das so vor, daß die für jeden durch sie ...äh.... "betreuten" ...hust... "Kunden" einen Pauschalbetrag bekommen. Wenn nun meine o.g. Vermutung stimmt, dann liegt der Gedanke nahe, daß die oberste Aufgabe dieser Einrichtungen darin besteht, mittels Leistungskürzungen soviel Kohle wie möglich abzugreifen.
Zumindest "meine" Optionskommune (Kreis Schleswig-Flensburg) tut zumindest in meinem Fall seit 7 Jahren nichts, aber auch wirklich GARNICHTS anderes, als wie der Teufel hinter der armen Seele jedem Cent nachzujagen, den sie mir irgendwie wegkürzen kann. Über die Jahre ist da schon allein bei mir ein satter Betrag zusammengekommen.
Im SGB II, § 6b (5) heißt es " Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann von dem zugelassenen kommunalen Träger die Erstattung von Mitteln verlangen, die er zu Lasten des Bundes ohne Rechtsgrund erlangt hat. Der zu erstattende Betrag ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 3 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.", und weiter im § 44f (3) "Die Bundesagentur hat die Übertragung der Bewirtschaftung zu widerrufen, wenn die gemeinsame Einrichtung bei der Bewirtschaftung wiederholt oder erheblich gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verstoßen hat und durch die Bestellung einer oder eines anderen Beauftragten für den Haushalt keine Abhilfe zu erwarten ist."
Wenn die Optionskommunen nun tatsächlich Geldmittel aus Leistungskürzungen für sich selbst verwenden sollten, müßten diese §§ doch eigentlich greifen.
Meine Frage : Weiß jemand, welchen Betrag die Optionskommunen für den einzelnen "Kunden" pro Monat erhalten und was mit den Beträgen aus Leistungskürzungen passiert?