Hallo,
nach 15 Monaten Beschäftigung habe ich Witterungsbedingte Kündigung bekommen .
Da steht:
„ gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Rahmentarifvertrages für die Beschäftigten in der Beton – und Fertigteilindustrie und dem Betonsteinhandwerk ( Betonsteingewerbe ) kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis infolge von Witterungseinflüssen fristgemäß mit Ablauf des ( Datum ) .
Die Frage :
- von Arbeitsamt bekomme ich Jobstelle bei Zeitfirma , mit niedrige Löhn ( ca. 5 eur weniger ) – soll ich diese stelle annehmen oder nicht ?
- von andere Seite , wenn bei alte Firma es geht wieder los ( die beginnt wieder produzieren ), und ich bin nicht da- dann die finden jemand andere ( mit gute Löhn )
Und Momentan , so wie ich es verstehe , die Arbeitsplatz ist noch reserviert auf mich . Und in jede Zeit die können mich zurück rufen – was muss ich machen ? Jetzt Job von Zeitfirma annehmen – und damit alte Stelle verloren . Oder habe ich welche Recht dafür , neue Jobstelle von Leihfirma mit ganz Niedriger Löhn ablehnen .
- soll ich neue Job von Leihfirma mit ganz niedriger Löhn annehmen oder nicht ?
- kann Arbeitsamt ( wenn nehme ich niedriger Job bei Leihfirma) Differenz zwischen alten Löhn und neue niedriger Löhn nachzahlen ?
gruß
nach 15 Monaten Beschäftigung habe ich Witterungsbedingte Kündigung bekommen .
Da steht:
„ gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Rahmentarifvertrages für die Beschäftigten in der Beton – und Fertigteilindustrie und dem Betonsteinhandwerk ( Betonsteingewerbe ) kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis infolge von Witterungseinflüssen fristgemäß mit Ablauf des ( Datum ) .
Die Frage :
- von Arbeitsamt bekomme ich Jobstelle bei Zeitfirma , mit niedrige Löhn ( ca. 5 eur weniger ) – soll ich diese stelle annehmen oder nicht ?
- von andere Seite , wenn bei alte Firma es geht wieder los ( die beginnt wieder produzieren ), und ich bin nicht da- dann die finden jemand andere ( mit gute Löhn )
Und Momentan , so wie ich es verstehe , die Arbeitsplatz ist noch reserviert auf mich . Und in jede Zeit die können mich zurück rufen – was muss ich machen ? Jetzt Job von Zeitfirma annehmen – und damit alte Stelle verloren . Oder habe ich welche Recht dafür , neue Jobstelle von Leihfirma mit ganz Niedriger Löhn ablehnen .
- soll ich neue Job von Leihfirma mit ganz niedriger Löhn annehmen oder nicht ?
- kann Arbeitsamt ( wenn nehme ich niedriger Job bei Leihfirma) Differenz zwischen alten Löhn und neue niedriger Löhn nachzahlen ?
gruß