Vorgeschichte:
Ich habe Ende Januar eine Klage auf Zahlung von angemessener Vergütung gegen meinen AG eingereicht, dies war noch während des Arbeitsverhältnisses -> Streitwert 13.000€ brt aus 6 Monaten. Wie es kommen musste - Kündigung zum 28.02.11 seitens des AG...
Am 17.03 hatte ich Termin bei der Antragsannahme, welcher in einer mittleren Katastrophe endete! Da ich direkt davor noch bei einem Anwalt war und zu Fuß zum Amt ging, hatte ich natürlich die "Akte" dabei, was der grauen Maus hinter dem Schreibtisch sofort ins Auge fiel.
"Was ist das? Klagen sie etwa gegen Ihren Abeitgeber? warum geben sie das nicht an im Antrag?" Ich klage auf Zahlung von angemessenem Endgeld und nicht gegen die Kündigung - hat nichts mit dem Arbeitslosengeld zu tun - eher auf eine Höhe dessen später zu meinen gunsten und ist kein Anspruch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus, sondern noch während des Arbeitsverhältnisses.
Natürlich bestand Graues Mäuschen darauf, die 102 Seiten umgehend zu kopieren zu wollen! Bitte - ich habe nichts zu verbergen.. Nach kurzem Überflug - "Wir werden die Bearbeitung ruhen lassen, bis eine Entscheidung vorliegt" Bitte was? der Kammertermin ist erst Ende Juni - wie soll das funktionieren? "das interessiert mich nicht - eine Sperre wird es auch dann geben"
Stop! have a break...
Frage: Stimmt es, dass das Amt berechtigt ist, die Bearbeitung des Antrags so lange ruhen zu lassen, bis eine entgültige Entscheidung vorliegt? Zumal die Sache auch noch (durch Uneinsichtigkeit des AG) nach Berufung riecht! -> Hinweise auf §§ sind gerne gesehen.
Frage: Auf welcher Grundlage sollte es eine Sperre geben sollen? Etwa weil ich es gewagt habe meinen AG zu verklagen und 2 Wochen später die KÜ auf dem Tisch lag?
Rasselt Graues Mäuschen nur mit dem Säbel oder hat sie tatsächlich eine Handhabe?
Ich habe Ende Januar eine Klage auf Zahlung von angemessener Vergütung gegen meinen AG eingereicht, dies war noch während des Arbeitsverhältnisses -> Streitwert 13.000€ brt aus 6 Monaten. Wie es kommen musste - Kündigung zum 28.02.11 seitens des AG...
Am 17.03 hatte ich Termin bei der Antragsannahme, welcher in einer mittleren Katastrophe endete! Da ich direkt davor noch bei einem Anwalt war und zu Fuß zum Amt ging, hatte ich natürlich die "Akte" dabei, was der grauen Maus hinter dem Schreibtisch sofort ins Auge fiel.
"Was ist das? Klagen sie etwa gegen Ihren Abeitgeber? warum geben sie das nicht an im Antrag?" Ich klage auf Zahlung von angemessenem Endgeld und nicht gegen die Kündigung - hat nichts mit dem Arbeitslosengeld zu tun - eher auf eine Höhe dessen später zu meinen gunsten und ist kein Anspruch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus, sondern noch während des Arbeitsverhältnisses.
Natürlich bestand Graues Mäuschen darauf, die 102 Seiten umgehend zu kopieren zu wollen! Bitte - ich habe nichts zu verbergen.. Nach kurzem Überflug - "Wir werden die Bearbeitung ruhen lassen, bis eine Entscheidung vorliegt" Bitte was? der Kammertermin ist erst Ende Juni - wie soll das funktionieren? "das interessiert mich nicht - eine Sperre wird es auch dann geben"
Stop! have a break...
Frage: Stimmt es, dass das Amt berechtigt ist, die Bearbeitung des Antrags so lange ruhen zu lassen, bis eine entgültige Entscheidung vorliegt? Zumal die Sache auch noch (durch Uneinsichtigkeit des AG) nach Berufung riecht! -> Hinweise auf §§ sind gerne gesehen.
Frage: Auf welcher Grundlage sollte es eine Sperre geben sollen? Etwa weil ich es gewagt habe meinen AG zu verklagen und 2 Wochen später die KÜ auf dem Tisch lag?
Rasselt Graues Mäuschen nur mit dem Säbel oder hat sie tatsächlich eine Handhabe?
