Asamichosi
Elo-User*in
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Hallo,
meine Stromkosten sind in diesem Jahr um Einiges gestiegen wegen der Preiserhöhung und weil Gemeinschaftsstrom über meinen Stromzähler läuft. Ich spare nun, wo es geht, um nächstes Jahr wieder niedriger gestuft zu werden und dann werde ich wohl auch eine Nachzahlung vom Versorger erhalten. Wird dies dann vom Jobcenter als Einnahme gewertet? Ebenso laufen Verhandlungen mit meinem Vermieter, denn ich sehe nicht ein, den Gemeinschaftsstrom für die anderen Mietparteien mit zu bezahlen. Auch da stünde dann ja eventuell eine Erstattung an.
Lieben Dank und liebe Grüße
Michaela
meine Stromkosten sind in diesem Jahr um Einiges gestiegen wegen der Preiserhöhung und weil Gemeinschaftsstrom über meinen Stromzähler läuft. Ich spare nun, wo es geht, um nächstes Jahr wieder niedriger gestuft zu werden und dann werde ich wohl auch eine Nachzahlung vom Versorger erhalten. Wird dies dann vom Jobcenter als Einnahme gewertet? Ebenso laufen Verhandlungen mit meinem Vermieter, denn ich sehe nicht ein, den Gemeinschaftsstrom für die anderen Mietparteien mit zu bezahlen. Auch da stünde dann ja eventuell eine Erstattung an.
Lieben Dank und liebe Grüße
Michaela