Wird Pflegegeld bei pflegenden Angehörigen als Einkommen gewertet?

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NoOne

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Hallo miteinander,

meine Mutter hat Pflegestufe 2, ich bin als Pflegeperson eingetragen, habe bisher aber komplett auf das Pflegegeld verzichtet.

Da mir kürzlich Bargeld gestohlen wurde, (weil ein jemand die Krankheit meiner Mutter ausgenutzt hat :frown:), wollte ich jetzt doch ein Teil des Pflegegeldes auf mein Konto überweisen. Also nur den Verlust wieder reinholen.

Die gesetzliche Betreuerin meiner Mutter meinte aber, dass nur bei meiner Mutter das Pflegegeld nicht angerechnet wird, wenn ich aber ein Teil davon auf mein eigenes Konto bekomme, wäre es Einkommen und ich sollte es doch in bar abholen.

Mir wäre es aber lieber das Geld auf meinem Konto zu haben.

Ich habe hier schon andere Threads durchgeschaut und war der Annahme, dass Pflegegeld bei H4 generell nicht angerechnet werden darf, bei den Begünstigten, sowie den Angehörigen die die Pflege übernehmen (, mit der Ausnahme bei einem Pflegekind).

Das Jobcenter weiß, dass ich ein pflegender Angehöhiger bin.

Was stimmt denn nun?

Schon mal im voraus vielen Dank für die Hilfe :)
 

NoOne

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Man kann doch Bargeld auf sein Konto einzahlen, geht sogar am Automaten

Ja, aber dann steht da doch nur Einzahlung oder kann man bei sowas auch ein Verwendungszweck angeben? Ich hab das tatsächlich noch nie gemacht.

Ich will nur kein Stress mit dem JC , falls ich irgendwann nochmal meine Kontoauszüge vorzeigen muss, und die die Einzahlungen sehen und nacher Rückzahlungen wollen, Vorsicht ist die Mutter... und so ^^

Die Frage ist wird das Pflegegeld, das meine Mutter bekommt, bei mir als Einkommen gewertet? Betreuerin meint ja, ich meine nein, was ist richtig?
 

Seepferdchen 2010

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Goldfield

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Ich würde das komplette Pflegegeld direkt von der KK auf dein Konto überweisen lassen da steht dann auch dabei zb.AOK Pflegegeld für XYZ, dann gibs keine Probleme, meine Frau ist als meine Pflegeperson eingetragen geht auf ihr Konto und wird nicht angerechnet.

Wer weiß was das JC nachher behauptet wenn du immer nur einen Teil einzahlst, um dem aus dem weg zu gehen würde ich es so machen wie oben beschrieben.
 

2wie Pech u Schwefel

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Meine Mutter hat auch Pflegestufe 2 und ich kümmer mich komplett um sie. Der Betreuer bin ich es gibt keinen vom Gericht.
Außerdem bekomme ich von der Pflegekasse das Pflegegeld auf mein Konto überwiesen zum Monats anfang. Angerechnet wird auf mein H4 auch nichts dafür habe ich gesorgt beim JC .

Grundsätzlich dürfen zweckbestimmte Einnahmen, wie z. B. Pflegegeld aus der Pflegeversicherung nicht als Einnahme berücksichtigt werden. Das gilt sowohl für den zu pflegenden als auch, wenn das Pflegegeld an einen Angehörigen zum Zweck der Pflege weitergegeben wird, für den Angehörigen. Das ergibt sich aus § 11 SGB II in Verbindung mit der ALG II Verordnung, dort § 1 Absatz 1 Nr. 4.
 
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