G
Gelöschtes Mitglied 66744
Gast
Hallo zusammen 
Ich bin 52 Jahre und werde nächstes Jahr mein Leben ein bisschen umschmeißen....
Eine Antwort benötige ich aber noch....
Ich mache es kurz:
- ich kündige meinen Job ca. 3 Monate vorher
- melde mich sofort arbeitssuchend
- am 1. Tag meiner Arbeitslosigkeit melde ich mich arbeitslos
- da ich für 2 Monate eine Sprachschule besuchen möchte, und in der Zeit der Arge nicht zur Verfügung stehe, melde ich mich nach einem Tag wieder ab.
- nach der Sprachschule möchte ich einer sozialpflichtigen Saisonarbeit nachgehen.
Jetzt meine Frage:
Wird mir die 3-monatige Sperrfrist ab dem Tag angerechnet, ab dem ich mich arbeitslos gemeldet habe, oder erst nach Beendigung meiner Saisonarbeit????
Vielen Dank für eure Hilfe
Ich bin 52 Jahre und werde nächstes Jahr mein Leben ein bisschen umschmeißen....
Eine Antwort benötige ich aber noch....
Ich mache es kurz:
- ich kündige meinen Job ca. 3 Monate vorher
- melde mich sofort arbeitssuchend
- am 1. Tag meiner Arbeitslosigkeit melde ich mich arbeitslos
- da ich für 2 Monate eine Sprachschule besuchen möchte, und in der Zeit der Arge nicht zur Verfügung stehe, melde ich mich nach einem Tag wieder ab.
- nach der Sprachschule möchte ich einer sozialpflichtigen Saisonarbeit nachgehen.
Jetzt meine Frage:
Wird mir die 3-monatige Sperrfrist ab dem Tag angerechnet, ab dem ich mich arbeitslos gemeldet habe, oder erst nach Beendigung meiner Saisonarbeit????
Vielen Dank für eure Hilfe