Sparschwein
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Wie verhält sich das, wenn ein Teil davon (bei einem Wohnungswechsel) ausbezahlt wird?
Was würdest du auf gerichtlichem Weg erreichen wollen?Allerdings würde ich dann auch zu einem gerichtlichen Weg raten, da ich es schlichtweg nicht für eindeutig geregelt halte.
Genossenschaftsanteile und Mietkautionen stellen kein verwertbares Vermögen im Sinne des § 12 SGB II dar, solange der jeweils zu Grunde liegende Mietvertrag besteht. Während der Vertragslaufzeit besteht für die betroffenen Hilfebedürftigen keine Möglichkeit, über das Vermögen in der Form der Genossenschaftsanteile oder der Mietkautionen zu verfügen. Dies ist auch mit der Bundesagentur für Arbeit geklärt und wird in den Hinweisen zu § 12 SGB II berücksichtigt.
Wenn dann allerdings nach einem Wohnungswechsel die Kaution oder der Genossenschaftsanteil zurückgezahlt wird, erhöht dieser Betrag den Kontostand und muss demzufolge beim nächsten Antrag als Vermögen angegeben werden.
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