JobcenterBoss
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 31 August 2018
- Beiträge
- 69
- Bewertungen
- 61
Hallo,
ich habe gegen die Ablehung eines Antrags nach 44 SGB X einen Antrag auf ER beim zuständigen Sozialgericht eingereicht. Das JC meint jetzt ich wäre gar nicht belastet, da ich aktuell den vollen Regelsatz erhalte. Es geht in dem Verfahren auch nicht gegen den Sanktionsbescheid sondern nur gegen den EGVA, der zur Zeit der Sanktion "gültig" war. Anhang das Schreiben des JC. Wie ist die Einschätzung der Experten?
Moderationshinweis...
Was hätte ich noch anonymisieren müssen? die aktenzeichen?
ich habe gegen die Ablehung eines Antrags nach 44 SGB X einen Antrag auf ER beim zuständigen Sozialgericht eingereicht. Das JC meint jetzt ich wäre gar nicht belastet, da ich aktuell den vollen Regelsatz erhalte. Es geht in dem Verfahren auch nicht gegen den Sanktionsbescheid sondern nur gegen den EGVA, der zur Zeit der Sanktion "gültig" war. Anhang das Schreiben des JC. Wie ist die Einschätzung der Experten?
Moderationshinweis...
Anhang wieder entfernt da nicht vollständig anonymisiert. Bitte nachbearbeitet erneut einstellen wenn nötig aber dann bitte auch alles Seiten damit man sich einen Überblick verschaffen kann. LG HermineL
Was hätte ich noch anonymisieren müssen? die aktenzeichen?
Zuletzt bearbeitet: