jonny die tulpe
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 1 August 2009
- Beiträge
- 16
- Bewertungen
- 4
Ab dem 58igsten Lebensjahr soll man nicht mehr als Erwerbsloser gelten. Wer weiss Näheres darüber?
Arbeitslosengeld unter erleichterten Bedingungen(58er-Regel)ist seit dem 01.01.2008 beendet.58er-Regelung
Erleichterte Bedingungen beim Bezug von Arbeitslosengeld gelten für die Jahrgänge bis 1949. Alle anderen müssen arbeitsbereit sein und manchmal auch Rentenabschläge hinnehmen. Sonderregelungen für Arbeitslose, die bereits 58 Jahre alt sind oder werden gibt es sowohl beim regulären Arbeitslosengeld als auch beim Arbeitslosengeld 2. Diese sollten ursprünglich nur bis Ende 2005 gelten. Sie sind jedoch bis Ende 2007 verlängert worden.
Einen Freund von mir, jetzt Ü60, hat die SB aus der Vermittlung raus genommen, da ist das dann automatisch nach einen Jahr passiert. Du hast eben aber keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Dich in Ruhe lassen.(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos.
Danke für die Info. Interssant wäre, wie da die rechtlichen Konsequenzen sind, wenn man ab 58ig nicht jehr als erwerbslos eingestuft wird.
scheint mir eher bei Dir zuzutreffen. Dennda würde ich doch sagen: ein bißchen Thema verfehlt.
muss man sich eben selbst kümmern. Insofern sind die von Dir monierten Hinweise gar nicht so falsch.weil man nichts mehr für Sie hat, egal ob Sie qualifiziert sind oder nicht.
Antwort: weil man nichts mehr für Sie hat, egal ob Sie qualifiziert sind oder nicht. Also was soll dann der Hinweis auf Seminare etc.?
So ist es. Ich sehe, wir haben uns verstanden.dann guckt kein Vermittler mehr für einen nach einem passenden Kurs,- dann ist man auf sich selbst gestellt, da heißt es, entweder Kurs so organisieren,- die Stelle kriegt ein anderer oder sie wird ganz abgeschafft.
Ganz einfach: Etliche Menschen könnten noch Arbeit bekommen, auch 50plus, wenn sie die dafür nötigen Kenntnisse hätten. Das kann in manchen Fällen ein ordentlicher (!) Kurs im aktuellen Microsoft Office sein, in einem andern Fall der Führerschein oder wie Wiedererlangung des Führerscheins (MPU), oder was auch immer.
Diese Arbeit wird eher nicht dem Arbeitsamt angeboten, sondern übers Beziehungsnetzwerk, über Kleinanzeigen im Wochenblatt, etc.
Im Gegenteil: Gerade da hat ein Mensch 50 plus Chancen,- er kann mit Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Engagement, auch qualitativ, und Ausdauer punkten. Und wenn er dann auch noch den aktuellen Kurs hat, dann isser häufig "drin",- erst recht in Positionen, die junge Leute vergeigten, weil sie z.B. den Dienst verschliefen, mit Restalkohol ankamen, etc.
Nur, wenn man nicht mehr in der Erwerbslosenstatistik ist, dann guckt kein Vermittler mehr für einen nach einem passenden Kurs,- dann ist man auf sich selbst gestellt, da heißt es, entweder Kurs so organisieren,- die Stelle kriegt ein anderer oder sie wird ganz abgeschafft.
da würde ich doch sagen: ein bißchen Thema verfehlt. Ich habe nicht nach irgendwelche Kursen oder Weiterbildungsseminaren gefragt. Soll hier irgendwie Werbung betrieben werden?
Übrigens warum fliegen Leute mit 58 aus der Statistik raus? Antwort: weil man nichts mehr für Sie hat, egal ob Sie qualifiziert sind oder nicht.
Also was soll dann der Hinweis auf Seminare etc.?
Bin ich noch in der Statistik oder nicht?
Ich werde demnächst 62 und bin seit 4 Jahren arbeitslos/arbeitssuchend ohne Leistungsbezug.
Ich hatte es aber mal so verstanden, dass diese Geschichte mit "länger als 1 Jahr keine Vorschläge bekommen" explizit für H4-Empfänger gilt.
in der BRD ist -kurzgefaßt- die abstrakte Normenkontrolle der Exekutive und die konkrete Normenkontrolle der Judikative vorbehalten. Als Vollzugssubjekt kann man sich nur gegen Rechtsakte, die einen selber betreffen, zur Wehr setzen... Ev. könnte man sich mal überlegen, ob da doch mal eine Normenkontrollklage auch ohne ganz persönliche Betroffenheit möglich und sinnvoll wäre? Ich kenne mich da juristisch nicht gut genug aus.
in der BRD ist -kurzgefaßt- die abstrakte Normenkontrolle der Exekutive und die konkrete Normenkontrolle der Judikative vorbehalten. Als Vollzugssubjekt kann man sich nur gegen Rechtsakte, die einen selber betreffen, zur Wehr setzen
Wie aus dieser Statistikfälschung (die ja nur eine unter vielen auf dem Arbeitsmarkt ist) jedoch eine persönliche Betroffenheit werden kann, erschließt sich mir einstweilen nicht.
Herzlich Willkommen beim
Erwerbslosenforum Deutschland.