Weiterhin liegt hier ein Informationsproblem vor:
1) Man telefoniert nicht mit dem Jobcenter. Denn damit bekommst du keinerlei rechtssichere Auskunft. Du hast vermutlich irgendwo beim Jobcenter irgendwen an der Leitung gehabt. Vermutlich nicht die Köpfe hinter der Leistungsabteilung. Vermutlich nur irgendjemanden vom Telefodienst oder Callcenter.
Rechtssicherheit bekommt man nur, wenn man schriftlich mit dem Jobcenter kommuniziert und vernünftige Anträge stellt. Solange das Pflegegeld nicht verrechnet wird mit dem ALG2, solange muss dein Mann sich auch nicht rühren. Sollte das Pflegegeld verrechnet werden, kommt ein Änderungsbescheid oder Leistungsbescheid des Jobcenters, wo dieser "Umstand" genaustens und nachvollziehbar erklärt wird. Wieso, Warum, und Weshalb man ein mögliches Pflegegeld anrechnet oder auch nicht.
Erst darauf kann man einen Widerspruch einlegen, wenn der Verwaltungsakt (also der Leistungsbescheid) fehlerhaft ist.
2) Du selbst musst keine Rechtsgrundlage dem Jobcenter um die Ohren hauen. Die sind von sich aus bestrebt und verpflichtet, diese Sachen rechtssicher zu bescheiden und zu kären. Das heisst: Nicht du musst denen nachweisen. Die müssen dir nachweisen.
3) Nicht dein Mann bekommt das Pflegegeld! Das Pflegegeld bekommt seine pflegebedürftige Mutter! Seine pflegebedürftige Mutter kann mit dem Geld walten und halten wie sie möchte. Es ist ihr Geld.
4) Ich glaube aber, dass man u.U. von der Pflegekasse Paar-Mark-Fufzig bekommen kann, wenn der Pflegeaufwand der zu pflegenden Person zu groß wird (ich bekomme kein Geld für und von meiner Mutter). Dieses Geld ist zweckbestimmt für die Aufwendungen der Pflege und werden in der Regel nicht vom Jobcenter angerechnet.
5) Aufpassen! Das Jobcenter versucht mit allen Mitteln ggf. eine "Nichtpflegebedürftigkeit" herzuleiten, so nach dem Motto: "Die Mutti kann ja auch woanders gepflegt werden". Externer Pflegedienst, Pflegeheim und so Zeugs... Muss nicht! Kann aber!... Das machen die dann gerne, um den ALG2 Kandidaten (deinen Mann) besser für Maßnahmen (Vollzeit) herhalten zu können. Also schön auf die Pflege bestehen... Nicht abwimmeln lassen... Sonst landet man noch in irgendwelchen Maßnahmen, wo deinem Mann nicht geholfen wird und seiner pflegebedürftigen Mutter noch weniger.