Aniolek247
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Hallo. Bin neu hier da ich eine Frage habe auf die ich keine Antwort finde. Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Wir bekommen eine Aufstockung vom Jobcenter. Wir haben im Februar dann die Aufforderung bekommen Wohngeld zu beantragen. Das wäre laut wohngeldstelle 185€. Da die 185€ aber den Regelsatz nicht decken musste ich zusätzlich Kinderzuschlag beantragen. Von beiden habe ich allerdings noch keinen Bescheid bekommen.
Wie ist das denn dann mit der Nachzahlung? Darf das Jobcenter diese einbehalten? Da die Anträge ja im Februar gestellt wurden, zählen diese ja noch zu Februar dazu.
Ich bekomme eigentlich 211€ vom Jobcenter, allerdings bekomme ich nur ca50€ ausgezahlt da der Rest einbehalten wird weil wir den Jobcenter1700!!€ zurück zahlen müssen weil sie uns zu viel ausbezahlt hatten über mehrere Monate. Was ich persönlich auch eine Frechheit finde, die Gehaltsabrechnungen habe ich immer pünktlich abgegeben. Da hätten die das ja gleich richtig berechnen können statt einem dann so ne hohe Nachzahlung hin zu knallen. Und dann einfach über 150€ abzuziehen. Wenn uns das Geld reichen würde, hätten wir ja kein alg2 beantragen müssen.
Ich hoffe auf hilfreiche antworten.
Liebe Grüße
Wir bekommen eine Aufstockung vom Jobcenter. Wir haben im Februar dann die Aufforderung bekommen Wohngeld zu beantragen. Das wäre laut wohngeldstelle 185€. Da die 185€ aber den Regelsatz nicht decken musste ich zusätzlich Kinderzuschlag beantragen. Von beiden habe ich allerdings noch keinen Bescheid bekommen.
Wie ist das denn dann mit der Nachzahlung? Darf das Jobcenter diese einbehalten? Da die Anträge ja im Februar gestellt wurden, zählen diese ja noch zu Februar dazu.
Ich bekomme eigentlich 211€ vom Jobcenter, allerdings bekomme ich nur ca50€ ausgezahlt da der Rest einbehalten wird weil wir den Jobcenter1700!!€ zurück zahlen müssen weil sie uns zu viel ausbezahlt hatten über mehrere Monate. Was ich persönlich auch eine Frechheit finde, die Gehaltsabrechnungen habe ich immer pünktlich abgegeben. Da hätten die das ja gleich richtig berechnen können statt einem dann so ne hohe Nachzahlung hin zu knallen. Und dann einfach über 150€ abzuziehen. Wenn uns das Geld reichen würde, hätten wir ja kein alg2 beantragen müssen.
Ich hoffe auf hilfreiche antworten.
Liebe Grüße