Wird die neue Miete bei nicht notwendigem Umzug übernommen?

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contravenio

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Ich beziehe Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Nun las ich, dass man anders als bei ALG bzw. Leistungen
nach dem SGB II, durchaus umziehen darf auch ohne vorangehende „Notwendigkeitsbescheinigungen“ und
dennoch die neue Miete, sofern sie ortsmäßig angemessen ist, und nicht etwa nur die Höhe der bisherigen Miete
übernommen wird. Ich bitte um Antwort und ggf. Nennung von Paragraphen. Ich las, dass es § 35 SGB XII sei,
aber wenn ich das richtig sehe, bezieht sich der auf „Leistungen zur Lebenshilfe“ und nicht „Grundsicherung bei
Erwerbsminderung“. Es geht mir NICHT um die Umzugskosten, nur um die Miete und möglichen Nebenkosten-
nachzahlungen.
U.a. wird auf https://sozialberatung-kiel.de/2012...nftskosten-auch-nach-nicht-notwendigem-umzug/ das so erklärt, dass man die Miete bezahlt bekäme.

Vielen Dank und beste Grüße

contravenio
 
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ZarMod

Gast
Nun las ich, dass man anders als bei ALG bzw. Leistungen nach dem SGB II, durchaus umziehen darf
auch ohne vorangehende „Notwendigkeitsbescheinigungen“ und dennoch die neue Miete,
sofern sie ortsmäßig angemessen ist, und nicht etwa nur die Höhe der bisherigen Miete übernommen wird.
Da bist Du falsch informiert.
Ein Umzug ist (außer bei unter 25 jährigen) auch bei LE von ALG 2 nicht an eine Notwendigkeit gebunden.
§ 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung meinte:
(4) 2 Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet,
wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
Das nur zur Berichtigung. :icon_wink:

Für die KDU in Deinem Fall gilt unter dem Vierten Kapitel des SGB XII
(Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung):
§ 42a SGB XII - Bedarfe für Unterkunft und Heizung meinte:
(2) Für die Anerkennung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung
2. bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen, die in einer sonstigen Unterkunft leben, gilt Absatz 5.
(5) Lebt eine leistungsberechtigte Person in einer sonstigen Unterkunft nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 allein,
sind höchstens die durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes
im örtlichen Zuständigkeitsbereich des für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständigen Trägers als Bedarf anzuerkennen.
Richtlinien zu Unterkunft, Heizung, Warmwasser und Wohnraumsicherung
 
E

ExitUser

Gast
AW: Wird die neue Miete bei nicht notwendigem Umzug übernomme

Ich glaube nicht das bei den zwei unterschiedlichen Kapiteln im SGBXII (Kapitel 3 Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe Rente befristet und Kapitel 4 Grundsicherung Rente unbefristet) Unterschiede gemacht werden betreffs Umzügen/Angemessenheit.

In meinen Bescheiden steht immer das vor Umzügen und sollten diese selbst im gleichen Haus stattfinden vorher die Zustimmung eingeholt werden soll. Bin zwar noch im Kapitel 3 aufgrund Befristung aber wie oben schon geschrieben werden da m.M.n. keine Unterschiede gemacht. Warum auch...

Bei einem Bekannten welcher bisher in einem "Loch" von 24 Quadratmetern wohnte und vor kurzem in eine angemessene 2 Raum Wohnung umgezogen ist wurde die angemessene (höhere) Miete nach Antrag ohne Probleme übernommen auch ohne "Notwendigkeit", allerdings im SGBII .

Ich würde da mal wenn ich umziehen wöllte diesbezüglich eine freundliche Anfrage stellen beim zuständigen Sachbearbeiter/in


liesa
 

Annie

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Jeder in der BRD kann umziehen wohin er will. Da bedarf es keiner Zustimmung von irgendeinem Amt.

Solange die KDU angemessen sind muss das Amt diese auch tragen.
 
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ExitUser

Gast
Jeder in der BRD kann umziehen wohin er will. Da bedarf es keiner Zustimmung von irgendeinem Amt.

Sicher, solange man nicht von Sozialleistungen abhängig ist.

Solange die KDU angemessen sind muss das Amt diese auch tragen.

Theroretisch...! Komm mal an einen SB der das anders sieht, eine Notwendigkeit des Umzuges in Frage stellt, der Vermieter auf einer Übernahmebestätigung der Miete besteht die nicht kommt, deswegen nicht ewig wartet und schwuppdiwupp ist die Wohnung weg...


liesa
 
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ZarMod

Gast
In meinen Bescheiden steht immer das vor Umzügen und sollten diese selbst im gleichen Haus stattfinden
vorher die Zustimmung eingeholt werden soll.
Dabei geht es aber gewiß nicht um die Zustimmung zum Umzug, sondern die der Übernahme der KDU .
Die Behörde ist gesetzlich verpflichtet, diese auf Angemessenheit zu prüfen.
Jeder in der BRD kann umziehen wohin er will. Da bedarf es keiner Zustimmung von irgendeinem Amt.
Sicher, solange man nicht von Sozialleistungen abhängig ist.
Auch wenn man von Sozialleistungen abhängig ist.
Offensichtlich verstehst Du die Rechtsgrundlagen nicht.
Theroretisch...! Komm mal an einen SB der das anders sieht, eine Notwendigkeit des Umzuges in Frage stellt,
der Vermieter auf einer Übernahmebestätigung der Miete besteht die nicht kommt,
deswegen nicht ewig wartet und schwuppdiwupp ist die Wohnung weg...
Die Notwendigkeit kann ein SB nicht infrage stellen, wenn der LE es nur richtig anstellt.
Erst Mietangebot einholen und dann schriftlich nachweisbar Antrag auf Übernahme der KDU stellen.
Ist im Antrag gleich die lokale Richtlinie aufgeführt- und die gesetzliche Grundlage benannt,
hat der SB keine Gelegenheit über Notwendigkeiten nachzudenken.
Wenn man natürlich naiv fragt, ob man umziehen darf;
Ich würde da mal wenn ich umziehen wöllte diesbezüglich eine freundliche Anfrage stellen beim zuständigen Sachbearbeiter/in
erfreut sich ein ggf. geBILDeter SB Deiner Unterwürfigkeit und zieht verwerfliche Register.

Daß Vermieter Übernahmebestätigungen fordern, ist ein anderes Thema.
Der Mietvertrag wird schließlich nicht zwischen Vermieter und LT geschlossen.
 

Annie

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...der Vermieter auf einer Übernahmebestätigung der Miete besteht...

Die Übernahme der Miete bestätigt man mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag. Da bedarf es keiner Genehmigung/Bestätigung von irgendeiner Behörde.

Und wenn du deine Miete nicht bezahlen kannst interessiert sich ein Vermieter herzlich wenig für ein DIN A4 Blatt vom Sozialamt. Der möchte nämlich seine Miete von seinem Vertragspartner haben der den Mietvertrag unterschrieben hat.
 
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