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Ich beziehe Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Nun las ich, dass man anders als bei ALG bzw. Leistungen
nach dem SGB II, durchaus umziehen darf auch ohne vorangehende „Notwendigkeitsbescheinigungen“ und
dennoch die neue Miete, sofern sie ortsmäßig angemessen ist, und nicht etwa nur die Höhe der bisherigen Miete
übernommen wird. Ich bitte um Antwort und ggf. Nennung von Paragraphen. Ich las, dass es § 35 SGB XII sei,
aber wenn ich das richtig sehe, bezieht sich der auf „Leistungen zur Lebenshilfe“ und nicht „Grundsicherung bei
Erwerbsminderung“. Es geht mir NICHT um die Umzugskosten, nur um die Miete und möglichen Nebenkosten-
nachzahlungen.
U.a. wird auf https://sozialberatung-kiel.de/2012...nftskosten-auch-nach-nicht-notwendigem-umzug/ das so erklärt, dass man die Miete bezahlt bekäme.
Vielen Dank und beste Grüße
contravenio
nach dem SGB II, durchaus umziehen darf auch ohne vorangehende „Notwendigkeitsbescheinigungen“ und
dennoch die neue Miete, sofern sie ortsmäßig angemessen ist, und nicht etwa nur die Höhe der bisherigen Miete
übernommen wird. Ich bitte um Antwort und ggf. Nennung von Paragraphen. Ich las, dass es § 35 SGB XII sei,
aber wenn ich das richtig sehe, bezieht sich der auf „Leistungen zur Lebenshilfe“ und nicht „Grundsicherung bei
Erwerbsminderung“. Es geht mir NICHT um die Umzugskosten, nur um die Miete und möglichen Nebenkosten-
nachzahlungen.
U.a. wird auf https://sozialberatung-kiel.de/2012...nftskosten-auch-nach-nicht-notwendigem-umzug/ das so erklärt, dass man die Miete bezahlt bekäme.
Vielen Dank und beste Grüße
contravenio