Wird die Dividende aus Genossenschaftsanteilen als Einkommen angerechnet?

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Akos

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wenn man eigenanteile an vermieter selber bezahlt hat und nach jahren irgendwann einmal im jahr eine dividende von 28 euro bekommt, darf das amt das geld von der hilfeleistung abziehen oder darf ich das geld behalten ?
 
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Gast1

Gast
AW: darf dividende berechnet werden

Hi Akos,

was genau meinst Du mit den Begriffen "Eigenanteile" und "Dividende" in Bezug auf Wohnraum?
 
A

Akos

Gast
AW: darf dividende berechnet werden

danke für deine antwort. ich versuch mal so gut ich kann zu erklären. bei manchen baugenossenschaften muß man mitglied werden und zahlt wenn man eine wohnung mietet anteile wegen der wohnung, ich glaub das nennt sich mietanteile. nach einigen jahren fing es an. einmal im jahr gibt es je nachdem wieviele anteile man hat eine dividende für die mietanteile die man irgendwann mal gekauft/bezahlt hat. bei mir sind es 28 euro einmal im jahr. darf ich das behalten oder darf mir das abgezogen werden ?
jeder weiß ja, daß ämter sich oft nicht an regeln halten und einfach was falsch berechnen.
 
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Gast1

Gast
AW: darf dividende berechnet werden

Hi Akos,

die hier wahrscheinlich anzuwendende Rechtsvorschrift ist § 22 Abs. 3 1. Halbsatz SGB II:

Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;

Jetzt weiß ich aber nicht, ob Deine Dividende "dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen" ist.

Hast Du denn Deinen "Eigenanteil" einst aus eigener Tasche finanziert?
 
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Gast1

Gast
AW: darf dividende berechnet werden

Sowas zählt als Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Siehe § 4 Satz 2 Nr. 3 ALG II -VO in Verbindung mit § 2 ALG II -VO in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II -VO

=> Akos darf meiner Meinung die 28 € behalten, sofern er oder sie "Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen" bezahlt gemäß § 11b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II.

Den Eingang dieser 28 € würde ich aber vorsichtshalber dem JC melden, denn vielleicht gibt das später unnötigen Ärger.
 

Helga40

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AW: darf dividende berechnet werden

Siehe § 4 Satz 2 Nr. 3 ALG II -VO in Verbindung mit § 2 ALG II -VO in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II -VO

=> Akos darf meiner Meinung die 28 € behalten, sofern er oder sie "Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen" bezahlt gemäß § 11b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II.

Den Eingang dieser 28 € würde ich aber vorsichtshalber dem JC melden, denn vielleicht gibt das später unnötigen Ärger.

Du meinst, dass von den 28 EUR nichts angerechnet wird, weil die Versicherungspauschale von 30 EUR abzusetzen ist. Das ist aber nur korrekt, wenn die 28 EUR das einzige Einkommen des TEs sind.
 
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Akos

Gast
Du meinst, dass von den 28 EUR nichts angerechnet wird, weil die Versicherungspauschale von 30 EUR abzusetzen ist. Das ist aber nur korrekt, wenn die 28 EUR das einzige Einkommen des TEs sind.
ich bezahl doch keine versicherung... was ist Te ? also ich hab sonst kein einkommen, auch keine zinsen oder sonstige extras. ab september mach ich evtl. wieder nen 2 euro job. ist das auch mit einkommen gemeint? ich bekomme auch keinerlei mehrbedarf auser ab september den 2 euro job.

könnte dieses bei mir zutreffen oder hat sich was geändert ... hab ich im netz gelesen
Die Berücksichtigung der Kapitalerträge sowie aller anderen einmaligen Einnahmen kommt jedoch nur in Betracht, wenn ihr Wert 10 € im (Zufluß-)Monat übersteigt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitslosengeld II-Verordnung (ALGII -V)) = geänderte Regelung ---> früher 50 € im Jahr.
Bis 10 € im Zuflußmonat bleibt das ohne Anrechnung (theoretisch 12 * 10 € = 120 € möglich bei laufendem/mehrfachen Zinszufluß im Kalenderjahr (z. B. bei Tagegeldern, Festgeldern etc.). Bei Sparzinsen im Dezember nur 10 €.
wenn ich das richtig verstehe :confused: darf ich die 28 euro im jahr behalten .?
 
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Gast1

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AW: darf dividende berechnet werden

Akos, die Antwort steht in Beitrag #10 von Helga40.

"TE " ist die Abkürzung für "Themenersteller".
 
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Akos

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AW: darf dividende berechnet werden

danke an alle. :smile: . die 28 euro sind wohl meine. komplizierte welt. ich bin grad echt überfordert-die hitze macht den rest. danke für eure komentare.
 

heutehier

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AW: darf dividende berechnet werden

ist nicht so kompliziert und @Helga40 hat es geschrieben.

Die Einkommen beträgt dann einmalig 28 €. Von jedem Einkommen werden als Pauschale 30 € für Versicherungen abgezogen egal ob welche hast oder nicht. Deshalb musst du die 28 € melden, allerdings werden sie in deinem Fall nicht angerechnet, d. h. du bekommst genau soviel ALG II wie bisher.
 

romeo1222

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AW: darf dividende berechnet werden

Du meinst, dass von den 28 EUR nichts angerechnet wird, weil die Versicherungspauschale von 30 EUR abzusetzen ist. Das ist aber nur korrekt, wenn die 28 EUR das einzige Einkommen des TEs sind.

Dividenden gehören doch zum Kapitalvermögen, wovon 100€ im Jahr anrechnungsfrei sind :confused:
 

Curt The Cat

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Moinsen Akos ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]darf dividende berechnet werden[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 
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@Akos: Melden und auf jeden Fall Widerspruch einlegen, wenn es angerechnet wird. Langfristig würde ich mir diesbezüglich etwas Anderes einfallen lassen.
 
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Gast
AW: darf dividende berechnet werden

Dividenden gehören doch zum Kapitalvermögen, wovon 100€ im Jahr anrechnungsfrei sind :confused:

So ist es fast! Den Fall hatten wir auch gerade.
Solange die Kapitalerträge insgesamt unter 100€ bleiben, wird nicht angerechnet. s. ALG II -V §1 (1) 3.

Jetzt sollte man aufpassen, dass sie 100€ nicht überschreiten, denn das wird nach meinem Rechtsverständnis eine Nichtanrechnungsgrenze und kein Freibetrag sein. Das hieße, 101 € würden komplett angerechnet. Bei den heutigen Zinsen dürfte das allerdings praktisch kaum eine Rolle spielen.
 
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