Hallo, ich war bis 31.10 in einer Beschäftigung und bin seit 01.11 arbeitslos. Schon einen Monat vorher also den Lohn vom September den ich im Oktober bekam wurde mir zu wenig überwiesen, es ging um lange krankwochen die der Chef nicht zahlen wollte, das heißt ich hatte im Oktober kaum Geld. Ich bekomme Alg1 und Alg2,
Ich ging dann aufs Arbeitsgericht und klagte ihn ein, vor kurzem war die Verhandlung und ich bekam Recht. Wird jetzt mein eigener Lohn den ich selbst verdient habe und einfach später bekam auf Alg2 angerechnet? ich weiß dass es z.b. bei Stromguthaben eine Ausnahme gibt, weil man ja nur sein eigenes Geld wieder bekommt das man vorher bezahlte.
Wie ist das in meinem Fall?
Ich ging dann aufs Arbeitsgericht und klagte ihn ein, vor kurzem war die Verhandlung und ich bekam Recht. Wird jetzt mein eigener Lohn den ich selbst verdient habe und einfach später bekam auf Alg2 angerechnet? ich weiß dass es z.b. bei Stromguthaben eine Ausnahme gibt, weil man ja nur sein eigenes Geld wieder bekommt das man vorher bezahlte.
Wie ist das in meinem Fall?