Wird der Bogen „Nachweis von Eigenbemühungen“ überprüft?

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Mampfi

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Hallo Leute :cheer2:

Also die Frage steht schon im Threadtitel.. Prüfen die das bei den Firmen nach?
 

TazD

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Ja. Nein. Vielleicht. :wink:

Edit:
Die Antwort ist jetzt bestimmt nicht die erhoffte, aber mehr kann dazu halt schlecht gesagt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mampfi

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Ja. Nein. Vielleicht. :wink:

Edit:
Die Antwort ist jetzt bestimmt nicht die erhoffte, aber mehr kann dazu halt schlecht gesagt werden.
Und wie sieht es mit Datenschutz aus? Ich zitiere:
Hat SB überhaupt Deine Einwilligung gehabt die ZAF anzurufen? Wenn nicht würde ich den Vorfall dem Datenschutz melden. Ohne Einwilligung ist die nicht berechtigt sich mit einem potenziellen Arbeitgeber in Verbindung zu setzen und Daten zu erfragen oder weiterzuleiten. Des Weiteren darf die ZAF nicht ohne Deine Zustimmung Auskünfte über Dich an das JC erteilen.
 

TazD

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Gibt es da auch eine Quelle?
Ich lese gerne den Kontext von Zitaten und außerdem ist höflich, teilweise sogar erforderlich, eine Quelle zu benennen.
 

Bettelstudent

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Hallo Mampfi,
laß sie doch prüfen, mich würde das überhaupt nicht jucken.
Schließlich schreibe ich mir ja nicht die Finger wund, damit der SB Lesestoff hat, sondern weil ich vom dem Dreck Hartz IV weg will :icon_sad:
Und ja die prüfen schon hin und wieder, das hängt aber davon ab,wie die Stellenlage in deiner Wohngegend ist.
 

Mampfi

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Gibt es da auch eine Quelle?
Ich lese gerne den Kontext von Zitaten und außerdem ist höflich, teilweise sogar erforderlich, eine Quelle zu benennen.
Leider finde ich sie nicht mehr, Zitat kann wenn erforderlich entfernt werden. Ich schließe aus den Antworten dennoch das SB überprüfen dürfen und das auch gelegentlich tun.
 

0zymandias

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Nein, sie dürfen es nicht.

Würde ich in meinem Fall Nachweise für so etwas in die Hand bekommen, würde ich mich an die Bundesdatenschutzbeauftragte wenden.
 

TazD

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Ich bin ja auch ein großer Verfechter des Datenschutzes, aber in dem Fall wäre ich mir nicht so sicher, ob die Abfrage wirklich gegen das BDSG (oder ein Landesdatenschutzgesetz) verstößt.

Die Nachfrage bei Firma A, ob Elo XY sich bei Firma A auch wirklich beworben hat, weil der Elo das dem SB gegenüber so mitgeteilt hat, tangiert mMn nicht den datenschutzrechtlichen Rahmen, weil mit der Antwort "ja" oder "nein" keine personenbezogenen Daten ausgetauscht oder übermittelt werden.
Wenn natürlich darüber hinaus noch Daten den "Besitzer" wechseln, ist das wieder was anderes.
 

0zymandias

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Die Anfrage offenbart widerrechtlich das Sozialdatum, im Leistungsbezug zu stehen.
(Jedenfalls bei mir. Ich hoffe sehr, dass auch andere diesen Fakt nicht in der Bewerbung aufführen.)

Weiterhin wird die Information offenbart, ein Leistungsbezieher zu sein, bei dem die Art Anfrage notwendig und sinnvoll ist.

Wie der Empfänger dieser Informationen damit umgehen muss, bleibt ihm selber überlassen.
Die Folgen können je nach Branche und ... ähm ... lokaler Bevölkerungsdichte unkalkulierbar weitläufig und sehr nachteilig sein.
 

TazD

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Stimmt, da gebe ich dir recht.

Es käme also auf die Art der Bewerbung an. Wie sähe es denn aus, wenn sich nun explizit auf einen VV oder eine Stelle in der Jobbörse beworben wird?
 

Regensburg

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Hi Gemeinde :)
zu 5. Bei Initiativbewerbungen setzt sich das Jobcenter nicht mit Arbeitgebern in Verbindung, es sei denn, dass dies vom Bewerber ausdrücklich gewünscht wird, um seine Bewerbungschancen zu erhöhen (z.B. durch das Angebot von Förderleistungen des Jobcenters an den Arbeitgeber).
Quelle im Anhang

wenn sich nun explizit auf einen VV oder eine Stelle in der Jobbörse beworben wird?
auch im Anhang.
 

Anhänge

  • Datenschutz_bei_Bewerbungen_von_Transferleistungsempfaengern.pdf
    77,2 KB · Aufrufe: 320

0zymandias

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[...]
Es käme also auf die Art der Bewerbung an. Wie sähe es denn aus, wenn sich nun explizit auf einen VV oder eine Stelle in der Jobbörse beworben wird?

Yo. :biggrin:

Bei einem VV dürfte die Nachfrage möglich, aber unnötig sein, denn dafür bekommen die potentiellen Arbeitgeber den Rückmeldebogen.

Bei eigenständigen Bewerbungen auf Jobbörsen-Stellen sehe ich keinen Unterschied zu anderen eigenständigen Bewerbungen.
Die Jobbörse ist öffentlich, also kann nicht auf den Leistungsbezug zurückgeschlossen werden.
 

DonOs

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Das hinterher telefonieren seitens des Mobcenters macht einen Super Eindruck auf den vielleicht zukünftigen Arbeitgeber. Da würde ich mich als Arbeitgeber fragen, warum rennen die dem Elo so hinterher, ist der so unzuverlässig, dann lieber doch nicht... . Dabei beziehe ich mich jetzt auf eigenständige Bewerbungsbemühungen, keine VV .

Das Jobcenter ist dazu verpflichtet, in jedem Fall die schutzwürdigen Interessen von Leistungsempfängern zu beachten und vor einer Kontaktaufnahme mit Dritten zunächst das Einverständnis der Leistungsempfänger einzuholen. Nach den auch für das SGB II geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften hat jeder Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Dies entschied das Bundessozialgericht.

Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de/B...staendnis-an-Dritte-weitergeben.news12947.htm

Urteil vom 25.01.2012, Az. B 14 AS 65/11 R


Das Jobcenter ist generell nicht befugt, ohne vorheriges Einverständnis des Betroffenen dessen Daten an Dritte weiterzugeben, auch dann nicht, wenn dies zur Erfüllung von Aufgaben erforderlich ist. Das Jobcenter muss in jedem Fall vor einer Kontaktaufnahme mit Dritten zunächst das Einverständnis des Betroffenen einholen.
 
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