Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.
Mein Mann hat am 1.2.2018 eine Umschulung begonnen (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben der DRV ). Bis 31.1.2018 war er bei seinem Arbeitgeber angestellt (der Vertrag wurde aufgelöst, da es dort keine Möglichkeiten gab). Seit Juni 2017 war er durgehend krank geschrieben. Seit Mitte Juli 2017 erhält er Krankengeld bis zum 31.1.2018.
Nun erhält er ja ab 1.2.2018 Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung. Wird dies nun nach seinem bisherigen Arbeitslohn berechnet oder nach dem Krankengeld?
Die Dame am Telefon bei der DRV hat mich da etwas verunsichert, da ich dachte, das Übergansgeld wird vom Arbeitslohn berechnet. Sie meinte jetzt, das kann man noch nicht sagen. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob die Unterlagen des Arbeitgebers angekommen sind, da diese im Bescheid von einem fiktiven Arbeitsentelt ausgegangen sind und geschrieben haben, dass der Bescheid geändert wird, sobald alle Unterlagen vorliegen.
Hinten auf den Erläuterungen steht auch:
... wird das Übergangsgeld aus dem letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet, wenn das Ende des Entgeltabrechnungszeitraumes bei Beginn der Leistung nicht länger als 3 Jahre zurück liegt...
Vielen Dank für eure Hilfe .
Liebe Grüße
Kati
ich habe eine Frage.
Mein Mann hat am 1.2.2018 eine Umschulung begonnen (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben der DRV ). Bis 31.1.2018 war er bei seinem Arbeitgeber angestellt (der Vertrag wurde aufgelöst, da es dort keine Möglichkeiten gab). Seit Juni 2017 war er durgehend krank geschrieben. Seit Mitte Juli 2017 erhält er Krankengeld bis zum 31.1.2018.
Nun erhält er ja ab 1.2.2018 Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung. Wird dies nun nach seinem bisherigen Arbeitslohn berechnet oder nach dem Krankengeld?
Die Dame am Telefon bei der DRV hat mich da etwas verunsichert, da ich dachte, das Übergansgeld wird vom Arbeitslohn berechnet. Sie meinte jetzt, das kann man noch nicht sagen. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob die Unterlagen des Arbeitgebers angekommen sind, da diese im Bescheid von einem fiktiven Arbeitsentelt ausgegangen sind und geschrieben haben, dass der Bescheid geändert wird, sobald alle Unterlagen vorliegen.
Hinten auf den Erläuterungen steht auch:
... wird das Übergangsgeld aus dem letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet, wenn das Ende des Entgeltabrechnungszeitraumes bei Beginn der Leistung nicht länger als 3 Jahre zurück liegt...
Vielen Dank für eure Hilfe .
Liebe Grüße
Kati