Hallo Angel2727,
1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der Grundfreibetrag darf für jede volljährige Person und ihre Partnerin oder ihren Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,
1a. ein Grundfreibetrag in Höhe von 3 100 Euro für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind,
Quelle
https://www.buzer.de/s1.htm?a=§12+&g=SGB+II&kurz=SGB+III&ag=6003
Mir stellt sich die Frage, was mit dem ersparten für unser Kind passiert? Wir haben ein Sparkonto für das Kind wo ein Teil des Pflegegeldes monatlich drauf geht.
Meinst du jetzt "echtes" Pflegegeld von der Pflegekasse ???
Das sollte separat gehalten werden denn es darf
NICHT auf die Leistungen des SGB II "angerechnet" werden.
Als Spargeld ist das allerdings nicht vorgesehen und dann ist es (auf einem Sparkonto) "Vermögen" und unterliegt dem § 12 SGB II ...
Das Konto läuft auf meinen Partner.
Ist das irgendwie "gesperrt", bis das Kind Volljährig wäre oder wie ist das jetzt zu verstehen wenn es doch dem Kind gehören soll ???
Lebt ihr zusammen in der gleichen Wohnung, arbeitet dein Partner, zahlt er Unterhalt für das Kind ?
Was genau meinst du mit "Pflegegeld" ???
Ein paar Infos mehr wären nicht schlecht um einen Überblick zu bekommen welche Ansprüche ihr zusammen überhaupt haben werdet.
MfG Doppeloma