Disco Stu
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 2 November 2008
- Beiträge
- 315
- Bewertungen
- 92
Für mich eine verzwickte Frage.
Als getrennt lebender Ehemann ohne Einkommen würden mir lt. meiner Berechnung grundsätzlich 906 Euro ALG II (Regelleistung und KdU) zustehen.
Von meiner Ehefrau würden mir eigentlich 760 Euro Trennungsunterhalt zustehen, wenn man bei der Berechnung des Trennungsunterhalts bei mir zunächst 0 Euro als Einkommen zugrunde legen würde.
Wenn man aber bei der Berechnung des Trennungsunterhalt zunächst ALG II als Einkommen mit berücksichtigen müsste, wie würde sich dann das ALG II errechnen?
Hier beißt sich doch die Katze irgendwie in den eigenen Schwanz.
Wird also ALG II bei der Berechnung des Trennungsunterhalt angerechnet oder wird erst der Trennungsunterhalt mit 0 Euro Einkommen errechnet und dann beim ALG II angerechnet?
Als getrennt lebender Ehemann ohne Einkommen würden mir lt. meiner Berechnung grundsätzlich 906 Euro ALG II (Regelleistung und KdU) zustehen.
Von meiner Ehefrau würden mir eigentlich 760 Euro Trennungsunterhalt zustehen, wenn man bei der Berechnung des Trennungsunterhalts bei mir zunächst 0 Euro als Einkommen zugrunde legen würde.
Wenn man aber bei der Berechnung des Trennungsunterhalt zunächst ALG II als Einkommen mit berücksichtigen müsste, wie würde sich dann das ALG II errechnen?
Hier beißt sich doch die Katze irgendwie in den eigenen Schwanz.
Wird also ALG II bei der Berechnung des Trennungsunterhalt angerechnet oder wird erst der Trennungsunterhalt mit 0 Euro Einkommen errechnet und dann beim ALG II angerechnet?