Hallo, ich benötige etwas Hilfe.
Ich lese hier oft mit und habe dadurch auch einigen meiner Freunde in ALGII-Angelegenheiten helfen können.
Für das folgende Problem habe ich aber keine Lösung und brauche dringend Hilfe.
Herr P. hat 5 Jahre in Teilzeit gearbeitet und ist gekündigt worden. Er hat sich bei der AfA persönlich gemeldet. Herr P. lebt in einer Bedarfsgemeinschaft.
Das Arbeitslosengeld beträgt etwa 280€ weshalb Herr P. aufstockende Leistungen vom Jobcenter beziehen muss.
Die Betreuung der sogenannten Aufstocker wird ja durch die AfA geleistet.
Soviel zur Vorgeschichte.
Nun wurde Herr P. per 2 Einladungen vom 23.04.2018 zu 2 Terminen geladen. Die Einladungen sind Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 1 SGB III in V.m. § 159 SGB III und § 31 Abs. 2 Nr. 3 SGB II.
Herr P. hat beide Termine wahrgenommen.
Im 2. Termin bat Herr P. um die Erstattung der entstandenen Fahrtkosten. Es wurde ein Vordruck ausgehändigt. Dieses sollte ausgefüllt an den SB zurück gesendet werden. Der Hinweis darauf, dass dies ja wiederum Kosten verursacht, wurde ignoriert.
Zudem wurde auf eine Bagatellgrenze von 6 € verwiesen. Daher kommt eine Erstattung generell nicht in Frage.
Am 07.05.2018 hat Herr P. einen Antrag auf Erstattung der Fahrkosten für den Meldetermin am 02.05.2018 per Fax gesendet.
Keine Antwort von der AfA.
Am 14.05.2018 erneuter Antrag für die Meldetermine am 02.05 und am 08.05.2018
Keine Antwort.
Am 28.05.2018 hat er P. eine Sachstandsanfrage zu den beiden Anträgen gestellt.
Mit einem Schreiben vom 29.05. wurde Herr P. aufgefordert entsprechendes Antragsformular auszufüllen. Ebenfalls wurden die Belege/ Fahrscheine gefordert.
Herr P. besitzt die Fahrscheine für den Termin am 02.05.2018 nicht mehr.
Am 19.06.2018 wies Herr P. per Schreiben darauf hin, dass die Anträge bereits gestellt wurden und auch ohne Formularvordruck als gestellt gelten.
Mit einer Einladung, nach § 309 Abs. 1 SGB III iVm. § 159 SGB II, wurde Herr P. zum 17.07.2017 erneut eingeladen. § 31 SGB II fehlt diesmal auf der Einladung.
In dem Termin hat Herr P. die gestellten Anträge angesprochen und Erstattung für die 3 Meldetermine begehrt.
Mit dem Versprechen sich darum zu kümmern wurde ein Formular zur Gewährung von Reisekosten ausgehändigt.
Am 20.07.2018 hat sich die AfA per Schreiben gemeldet und mitgeteilt, das entsprechendes Antragsformular ausgefüllt werden müsse. Nach Eingang des Formulars würde dann der Ablehnungsbescheid erstellt werden.
Die Bitte ein Formular auszufüllen mit der gleichzeitigen Mitteilung der Ablehnung des Antrages finde ich sehr……eigenartig.:icon_confused:
Am 30.07.2018 hat Herr P. auf das Schreiben vom 20.07.2018 reagiert.
Ebenfalls am 30.07.2018 wurde ein schriftlicher Antrag auf Erstattung der Fahrkosten für den Termin am 17.07.2018 gestellt.
Am 16.08.2018 erfolgte eine Sachstandsanfrage zum Antrag vom 30.07.2018.
Darauf folgte keine Reaktion.
Am 02.08.2018 hat die AfA Ablehnungsbescheid erstellt.
Dort wurde der Antrag vom 07.05. für den Termin am 08.05 abgelehnt.
Am 07.05 wurde aber ein Antrag für den Termin am 02.05. gestellt. Nicht für den 08.05.2018.
Herr P. hat einen kurzen Widerspruch geschrieben und am 24.08.2018 per Fax an die AfA gesendet.
Als Antwort kam der Widerspruchsbescheid.
Jetzt möchte Herr P. gerne Klage am SG einreichen.
Leider kann ich ihm da nicht wirklich helfen.
Deshalb meine Bitte an euch. Bitte unterstützt uns.
Sämtliche Schreiben habe ich in einer PDF zusammen gefasst.
Ich lese hier oft mit und habe dadurch auch einigen meiner Freunde in ALGII-Angelegenheiten helfen können.
Für das folgende Problem habe ich aber keine Lösung und brauche dringend Hilfe.
Herr P. hat 5 Jahre in Teilzeit gearbeitet und ist gekündigt worden. Er hat sich bei der AfA persönlich gemeldet. Herr P. lebt in einer Bedarfsgemeinschaft.
Das Arbeitslosengeld beträgt etwa 280€ weshalb Herr P. aufstockende Leistungen vom Jobcenter beziehen muss.
Die Betreuung der sogenannten Aufstocker wird ja durch die AfA geleistet.
Soviel zur Vorgeschichte.
Nun wurde Herr P. per 2 Einladungen vom 23.04.2018 zu 2 Terminen geladen. Die Einladungen sind Meldeaufforderungen nach § 309 Abs. 1 SGB III in V.m. § 159 SGB III und § 31 Abs. 2 Nr. 3 SGB II.
Herr P. hat beide Termine wahrgenommen.
Im 2. Termin bat Herr P. um die Erstattung der entstandenen Fahrtkosten. Es wurde ein Vordruck ausgehändigt. Dieses sollte ausgefüllt an den SB zurück gesendet werden. Der Hinweis darauf, dass dies ja wiederum Kosten verursacht, wurde ignoriert.
Zudem wurde auf eine Bagatellgrenze von 6 € verwiesen. Daher kommt eine Erstattung generell nicht in Frage.
Am 07.05.2018 hat Herr P. einen Antrag auf Erstattung der Fahrkosten für den Meldetermin am 02.05.2018 per Fax gesendet.
Keine Antwort von der AfA.
Am 14.05.2018 erneuter Antrag für die Meldetermine am 02.05 und am 08.05.2018
Keine Antwort.
Am 28.05.2018 hat er P. eine Sachstandsanfrage zu den beiden Anträgen gestellt.
Mit einem Schreiben vom 29.05. wurde Herr P. aufgefordert entsprechendes Antragsformular auszufüllen. Ebenfalls wurden die Belege/ Fahrscheine gefordert.
Herr P. besitzt die Fahrscheine für den Termin am 02.05.2018 nicht mehr.
Am 19.06.2018 wies Herr P. per Schreiben darauf hin, dass die Anträge bereits gestellt wurden und auch ohne Formularvordruck als gestellt gelten.
Mit einer Einladung, nach § 309 Abs. 1 SGB III iVm. § 159 SGB II, wurde Herr P. zum 17.07.2017 erneut eingeladen. § 31 SGB II fehlt diesmal auf der Einladung.
In dem Termin hat Herr P. die gestellten Anträge angesprochen und Erstattung für die 3 Meldetermine begehrt.
Mit dem Versprechen sich darum zu kümmern wurde ein Formular zur Gewährung von Reisekosten ausgehändigt.
Am 20.07.2018 hat sich die AfA per Schreiben gemeldet und mitgeteilt, das entsprechendes Antragsformular ausgefüllt werden müsse. Nach Eingang des Formulars würde dann der Ablehnungsbescheid erstellt werden.

Die Bitte ein Formular auszufüllen mit der gleichzeitigen Mitteilung der Ablehnung des Antrages finde ich sehr……eigenartig.:icon_confused:
Am 30.07.2018 hat Herr P. auf das Schreiben vom 20.07.2018 reagiert.
Ebenfalls am 30.07.2018 wurde ein schriftlicher Antrag auf Erstattung der Fahrkosten für den Termin am 17.07.2018 gestellt.
Am 16.08.2018 erfolgte eine Sachstandsanfrage zum Antrag vom 30.07.2018.
Darauf folgte keine Reaktion.
Am 02.08.2018 hat die AfA Ablehnungsbescheid erstellt.
Dort wurde der Antrag vom 07.05. für den Termin am 08.05 abgelehnt.
Am 07.05 wurde aber ein Antrag für den Termin am 02.05. gestellt. Nicht für den 08.05.2018.
Herr P. hat einen kurzen Widerspruch geschrieben und am 24.08.2018 per Fax an die AfA gesendet.
Als Antwort kam der Widerspruchsbescheid.
Jetzt möchte Herr P. gerne Klage am SG einreichen.
Leider kann ich ihm da nicht wirklich helfen.
Deshalb meine Bitte an euch. Bitte unterstützt uns.
Sämtliche Schreiben habe ich in einer PDF zusammen gefasst.