Hallo allersites,
Ich bekomme seit juni 2009 Erwerbsminderungsrente, aufstockend dazu Sozialhilfe nach SGBXII bewilligt bis zum 31.DEZ.2010 !!
Vor ein paar Tagen habe ich ein Schreiben bekommen und drin steht ich muss den mir bereits vorliegenden Weiterbewilligunsantrag mit den erforlichen Unterlagen (Girokontoauszüge /Nachweise sonst.Vermögenswert und ähnliche Quatsch) zurückzureichen und zwar spätestens bis zum 01.DEZ.2010. Anderfalls würden sie gleich meinen Antrag ablehnen! Mit anderen Worten, es wird mir schlicht und einfach unmissverständlich VORGESCHRIEBEN bis zu welchem zeitpunkt den Weiterbewilligunsantrag gestellt werden soll.
Was soll der Quatsch eigentlich? Meiner Meinung nach steht mir grundsätzlich frei ab welchem Zeitpunkt das offizielle Antragsformular gestellt wird. Also, wenn ich (wie auch immer warum) z.B am 05.12.2010 beim Sozialamt regulär dem Weiterbewilligunsantrag stellen würde wäre nach Auffassung den sogenannten Beamten schon zu spät. .. Wie gesagt z.B den 05.12.10 halte ich persönlich für völlig ausreichend und Fristgerecht!
Erbärmlich! Das ist doch pure schikanne oder? Ich hoffe ich könnt mir helfen dies verständlich zu machen.
Vielen Dank 
mfG
Ich bekomme seit juni 2009 Erwerbsminderungsrente, aufstockend dazu Sozialhilfe nach SGBXII bewilligt bis zum 31.DEZ.2010 !!
Vor ein paar Tagen habe ich ein Schreiben bekommen und drin steht ich muss den mir bereits vorliegenden Weiterbewilligunsantrag mit den erforlichen Unterlagen (Girokontoauszüge /Nachweise sonst.Vermögenswert und ähnliche Quatsch) zurückzureichen und zwar spätestens bis zum 01.DEZ.2010. Anderfalls würden sie gleich meinen Antrag ablehnen! Mit anderen Worten, es wird mir schlicht und einfach unmissverständlich VORGESCHRIEBEN bis zu welchem zeitpunkt den Weiterbewilligunsantrag gestellt werden soll.
Was soll der Quatsch eigentlich? Meiner Meinung nach steht mir grundsätzlich frei ab welchem Zeitpunkt das offizielle Antragsformular gestellt wird. Also, wenn ich (wie auch immer warum) z.B am 05.12.2010 beim Sozialamt regulär dem Weiterbewilligunsantrag stellen würde wäre nach Auffassung den sogenannten Beamten schon zu spät. .. Wie gesagt z.B den 05.12.10 halte ich persönlich für völlig ausreichend und Fristgerecht!
Erbärmlich! Das ist doch pure schikanne oder? Ich hoffe ich könnt mir helfen dies verständlich zu machen.
mfG