Wieviele Personen darf ich mit zur AfA nehmen

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pfauenauge

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Hallo,

ich habe bald wieder einen Termin bei der AfA . Gerne möchte ich jemanden mitnehmen. Ist das irgendwie begrenzt? Kann ich auch einen Bevollmächtigten und einen Zeugen hinschicken? Oder kann der Bevollmächtigte nur hingehen, wenn ich aus einem wichtigen Grund verhindert bin? Wenn ja, was wären das für Gründe?
 
Kann ich auch einen Bevollmächtigten und einen Zeugen hinschicken? Oder kann der Bevollmächtigte nur hingehen, wenn ich aus einem wichtigen Grund verhindert bin? Wenn ja, was wären das für Gründe?

Nö, da muss du schon persönlich erscheinen. Kannst aber bis zu 4 Beistände mitnehmen.
 
Nichts durcheinander bringen. Einen bis zu drei Personen kannst Du zu Terminen als Beistand mitbringen.

Einen Bevollmächtigten kannst Du alleine schicken, wenn Du die Sachen nicht selber erledigen kannst. Dann benötigt derjenige aber eben eine Vollmacht.

Ein Beistand benötigt so etwas nicht.
 
Nichts durcheinander bringen. Einen bis zu drei Personen kannst Du zu Terminen als Beistand mitbringen.

Einen Bevollmächtigten kannst Du alleine schicken, wenn Du die Sachen nicht selber erledigen kannst. Dann benötigt derjenige aber eben eine Vollmacht.

Ein Beistand benötigt so etwas nicht.

Eine Einladung über berufliche Situation ect. muss man schon persönlich wahrnehmen. Da nützt die Vollmacht überhaupt nichts.
 
Kann ich denn auch einen Bevollmächtigten und einen Beistand mitbringen. Der Bevollmächtigte muss ja nicht unbedingt in Erscheinung als solcher treten.
 
Ich habe mal eine ganze Gruppe Freunde dorthin mitgebracht. Davon waren die SB absolut nicht begeistert, und zwar so wenig, dass es ihnen den Atem verschlagen hat. Vielleicht, weil meine Bekannten auch schlechtgelaunt wirkten.

Natürlich hätte man die nicht alle mit reinnehmen dürfen, aber als Kulisse war das unbezahlbar.
 
Kann ich denn auch einen Bevollmächtigten und einen Beistand mitbringen. Der Bevollmächtigte muss ja nicht unbedingt in Erscheinung als solcher treten.

Wenn Du persönlich erscheinst, brauchst Du doch keinen "Bevollmächtigten"!

Dann nimmst Du einfach zwei Beistände mit und gut ist!

Mache es doch bitte nicht komplizierter als es ist! Und was soll Dir das außer Ärger bringen?

Welche "Hoffnung" setzt Du denn auf einen "Bevollmächtigten"?

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