Hallo zusammen, ich benötige mal wieder eure Hilfe bei einer Berechnung.
Ich versuche es so kurz und verständlich wie möglich zu halten.
zu den Eckdaten für die Berechnung. Mutter alleinerziehend Kind 10 Jahre. 503 Euro Warmmiete.
Am 22 August habe ich eine Vollzeitstelle angetreten. Ich erhielt bis dahin Kindergeld und Alg2. Ich wurde dann direkt aufgefordert, Wohngeld und nach neuer Gesetzeslage Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Ich beantragte beides, leider konnte über Wohngeld erst entschieden werden, wenn der Unterhaltsvorschuss genehmigt wurde.
Nach 4 Monaten Bearbeitungszeit wurde der Unterhaltsvorschuss genehmigt. Rückwirkend ab Juli. Sprich 1200 Euro sollten ausbezahlt werden. Auf dem schreiben stand, da dass Jobcenter einen Erstattungsanspruch geltend gemacht hat, wird erst nach Entscheidung der Betrag ausbezahlt. Gut war mir recht soweit, da ich über ein P Konto verfüge ist es eh besser wenn das Geld nicht bei mir ankommt.
Am gleichen Tag, erhielt ich ein Schreiben vom Jobcenter, das ich umgehend 1200 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen möchte. ich teilte mit, das ich das Geld nicht erhalten habe, da das Jobcenter einen Erstattungsanspruch geltend gemacht hat und erklärte beider Ämter bitte die Zahlung untereinander zu klären.
Soweit so gut, ich sendete die letzten Gehaltsabrechnungen vorletzte Woche ein, damit es endlich zu einer wirklichen Berechnung für die letzten 5 Monate kommen konnte.
Nun erhielt ich Post vom Jobcenter, Sie Berechnung nun, das ich Rückwirkend ab November 2017 keinen Anspruch mehr auf Alg 2 hätte. Für den Monat September und Oktober nur Anteilig, das ist auch richtig so weit. Nur fehlt in der Neubrechnung Unterhaltsvorschuss und Wohngeld.
Nun zu den Einnahmen:
September:
Jobcenter: 892,60 EUR
Lohn: 440,26 EUR
Kindergeld: 192,00 EUR
Unterhalt: 201,00 EUR
Wohngeld: 102,00 EUR
Ausgerechnet für mich bedeutet das einen Anspruch von 510 Euro und eine Überzahlung von ca. 380 Euro.
Oktober:
Jobcenter: 662,60 EUR
Lohn: 1141,00 EUR
Kindergeld: 192,00 Euro
Unterhalt: 201,00 Euro
Wohngeld: 102,00 EUR
Ausgerechnet, 0 Euro Anspruch, Überzahlung von 662,60 Euro
November:
Jobcenter: 149,81 EUR
Lohn: 1141,00 EUR
Kindergeld: 192,00 EUR
Unterhalt. 201,00 EUR
Wohngeld 0 EUR da im Dezember viel Netto kein wohn.
Anspruch: 56 Euro, Überzahlung 93 Euro
Dezember:
Jobcenter: 201,00 EUR
Lohn: 1870,00 EUR
Kindergeld: 192,00 EUR
Wohngeld: 91,00 EUR
Unterhalt: 201,00 EUR
Anspruch: 0 Euro Überzahlung 201 Euro
Januar gleiches Spiel 201 Euro überzahlung, diesen hat sie aber nicht aufgeführt. Ich behalte es mal in Hinterkopf.
Laut Ihrer Berechnung wollten sie Nun erst den Unterhaltsvorschuss zurück, in Höhe von 1200 Euro und nun mit dem Neuen Schreiben in dem nur der Lohnberechnet wurde, 914 Euro.
Ich kann ja aber nicht mehr Schulden, als ich erhalten habe.
Also laut meiner Berechnung, schulde ich dem Jobcenter:
1537 Euro (mit dem Januar der nicht aufgeführt ist)
Nun haben sie ja bereits 1200 Euro von der Unterhaltsvorschusskasse erhalten, sprich laut meiner Auffassung schulde ich noch 337 Euro.
Oder sehe ich das falsch? ich hoffe es ist jemand mitgekommen bei der Berechnung.
Ich versuche es so kurz und verständlich wie möglich zu halten.
zu den Eckdaten für die Berechnung. Mutter alleinerziehend Kind 10 Jahre. 503 Euro Warmmiete.
Am 22 August habe ich eine Vollzeitstelle angetreten. Ich erhielt bis dahin Kindergeld und Alg2. Ich wurde dann direkt aufgefordert, Wohngeld und nach neuer Gesetzeslage Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Ich beantragte beides, leider konnte über Wohngeld erst entschieden werden, wenn der Unterhaltsvorschuss genehmigt wurde.
Nach 4 Monaten Bearbeitungszeit wurde der Unterhaltsvorschuss genehmigt. Rückwirkend ab Juli. Sprich 1200 Euro sollten ausbezahlt werden. Auf dem schreiben stand, da dass Jobcenter einen Erstattungsanspruch geltend gemacht hat, wird erst nach Entscheidung der Betrag ausbezahlt. Gut war mir recht soweit, da ich über ein P Konto verfüge ist es eh besser wenn das Geld nicht bei mir ankommt.
Am gleichen Tag, erhielt ich ein Schreiben vom Jobcenter, das ich umgehend 1200 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen möchte. ich teilte mit, das ich das Geld nicht erhalten habe, da das Jobcenter einen Erstattungsanspruch geltend gemacht hat und erklärte beider Ämter bitte die Zahlung untereinander zu klären.
Soweit so gut, ich sendete die letzten Gehaltsabrechnungen vorletzte Woche ein, damit es endlich zu einer wirklichen Berechnung für die letzten 5 Monate kommen konnte.
Nun erhielt ich Post vom Jobcenter, Sie Berechnung nun, das ich Rückwirkend ab November 2017 keinen Anspruch mehr auf Alg 2 hätte. Für den Monat September und Oktober nur Anteilig, das ist auch richtig so weit. Nur fehlt in der Neubrechnung Unterhaltsvorschuss und Wohngeld.
Nun zu den Einnahmen:
September:
Jobcenter: 892,60 EUR
Lohn: 440,26 EUR
Kindergeld: 192,00 EUR
Unterhalt: 201,00 EUR
Wohngeld: 102,00 EUR
Ausgerechnet für mich bedeutet das einen Anspruch von 510 Euro und eine Überzahlung von ca. 380 Euro.
Oktober:
Jobcenter: 662,60 EUR
Lohn: 1141,00 EUR
Kindergeld: 192,00 Euro
Unterhalt: 201,00 Euro
Wohngeld: 102,00 EUR
Ausgerechnet, 0 Euro Anspruch, Überzahlung von 662,60 Euro
November:
Jobcenter: 149,81 EUR
Lohn: 1141,00 EUR
Kindergeld: 192,00 EUR
Unterhalt. 201,00 EUR
Wohngeld 0 EUR da im Dezember viel Netto kein wohn.
Anspruch: 56 Euro, Überzahlung 93 Euro
Dezember:
Jobcenter: 201,00 EUR
Lohn: 1870,00 EUR
Kindergeld: 192,00 EUR
Wohngeld: 91,00 EUR
Unterhalt: 201,00 EUR
Anspruch: 0 Euro Überzahlung 201 Euro
Januar gleiches Spiel 201 Euro überzahlung, diesen hat sie aber nicht aufgeführt. Ich behalte es mal in Hinterkopf.
Laut Ihrer Berechnung wollten sie Nun erst den Unterhaltsvorschuss zurück, in Höhe von 1200 Euro und nun mit dem Neuen Schreiben in dem nur der Lohnberechnet wurde, 914 Euro.
Ich kann ja aber nicht mehr Schulden, als ich erhalten habe.
Also laut meiner Berechnung, schulde ich dem Jobcenter:
1537 Euro (mit dem Januar der nicht aufgeführt ist)
Nun haben sie ja bereits 1200 Euro von der Unterhaltsvorschusskasse erhalten, sprich laut meiner Auffassung schulde ich noch 337 Euro.
Oder sehe ich das falsch? ich hoffe es ist jemand mitgekommen bei der Berechnung.