Der Kindesunterhalt sollte auch immer vor den Rechten von Gläubigern stehen. auch wenn es hart ist, für Kinder besteht nun mal eine besondere Verantwortung und wenn es halt die Schmerzgrenze ist.Hasenzahn meinte:Hallo,
bei Kindesunterhalt kann auf den geschützen Bereich zwischen Pfändungsfreigrenze und Selbstbehalt zugegriffen werden. Normale Gläubiger haben diese Möglichkeit nicht.
Gruß vom
Hasenzahn