ketwiessel
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Startbeitrag
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- 18 Februar 2013
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Hallo ,
Hier der Grund / Vorgeschichte
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wir sind seit 2006 in Hartz 4
Meine Frau und ich hatten vor der abeitslosigfkeit (2006 )jeder eine Kapitalslebensversicherung. Meine wurde 2009 ( mit 60 Jahren )augezahlt und und im Schonvermögen eingerechnet . Nur die Überschussanteile galten als Einnahmen.
Nun wurde die versicherung meiner Frau ausgezahlt 12 / 2012 ( auch mit 60 Jahren) , nun spricht das jobcenter von einnahmen , die erst verbraucht werden muss.
Unser schonvermögen ist so, das wir nicht die höchstgrenze erreichen, mit auszahlung der versicherungs summe
Ich bräuchte Bestimmungen, Gesetze wo daraus hervorgeht das , diese versicherung nicht als einnahmen zählt.
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Wenn die vom Jobcenter recht haben sollten , stellt sich die Frage , wieviel kann ich monatlich anrechnen. (in Euro)
Wir sind 2 Personen und haben ein Einfamilein Haus
Wieleicht weis einer auch was näheres zur obigen geschichte
Gruss
ket
Hier der Grund / Vorgeschichte
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wir sind seit 2006 in Hartz 4
Meine Frau und ich hatten vor der abeitslosigfkeit (2006 )jeder eine Kapitalslebensversicherung. Meine wurde 2009 ( mit 60 Jahren )augezahlt und und im Schonvermögen eingerechnet . Nur die Überschussanteile galten als Einnahmen.
Nun wurde die versicherung meiner Frau ausgezahlt 12 / 2012 ( auch mit 60 Jahren) , nun spricht das jobcenter von einnahmen , die erst verbraucht werden muss.
Unser schonvermögen ist so, das wir nicht die höchstgrenze erreichen, mit auszahlung der versicherungs summe
Ich bräuchte Bestimmungen, Gesetze wo daraus hervorgeht das , diese versicherung nicht als einnahmen zählt.
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Wenn die vom Jobcenter recht haben sollten , stellt sich die Frage , wieviel kann ich monatlich anrechnen. (in Euro)
Wir sind 2 Personen und haben ein Einfamilein Haus
Wieleicht weis einer auch was näheres zur obigen geschichte
Gruss
ket