Wieso werde ich so gedrängt ? Teilnahmeeinladung zur Maßnahme TÜV-Nord

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elkolossus

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Hallo miteinander.

Ich bin durch Google auf dieses Forum gestoßen und habe leider keinen Durchblick auf diese ganzen Maßnahme-Geschichten. Zu meinem Fall :

Ich war am Donnerstag letzter Woche eingeladen worden zu einem Infotermin des Jobcenters für eine Maßnahme beim TÜV-Nord. Diesen habe Ich auch wahrgenommen, habe mir alles angehört was die zu sagen hatten und bin danach heimgegangen.

Nun rief mich gestern jemand vom Jobcenter an und fragte wo ich gewesen bin, da ich angeblich gestern hätte dort wieder erscheinen müssen. Mir wurde soetwas nicht mitgeteilt, noch habe ich irgendetwas unterschrieben, geschweige denn denen meine Telefonnummer gegeben. Wie dem auch sei, am Telefon wurde dann geklärt dass es ein Missverständniss gewesen ist und ich morgen früh doch bitte noch einmal vorbeischauen solle.

Dann war ich heute morgen wieder dort, sprach mit dem Maßnahmeträger und er legte mir 12 Seiten auf den Tisch mit der bitte dies doch auszufüllen und zu unterschreiben. Meine Antwort war wie immer, gerne, aber ich würde es mir zuerst in Ruhe Zuhause durchlesen. Daraufhin meinte der Herr zu mir dass Ich da eh nicht drum herum kommen werde Ihm meine Unterschrift für all das zu geben (Anmeldung/Vereinbarung,Hausordnung,Datenschutzerklärung, EDV-Erklärung, eine weiter Einverständnisserklärung, Nachbetreuungsvertrag und eine Fahrtkostenabtretung), also insg. 7 Unterschriften!

Nun meine Frage : Wie kann ich mich gegen solch eine Maßnahme wehren ? Ich habe bereits mehrere solcher hinter mir, alle mit dem gleichem Inhalt. Über die Dauer dieser Maßnahme ist nichts bekannt. Eine EGV habe ich auch nicht unterschrieben. Nun wird von 3 Seiten gedrängt, vom Maßnahmeträger, der Mitarbeiterin der Arge dort und von meinem Sachbearbeiter.

Falls noch weitere Dokumente gebraucht werden lade ich diese gerne hoch.
 

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Moin elkolossus :welcome:

Schonmal schön gemacht alles bis jetzt.
Daraufhin meinte der Herr zu mir dass Ich da eh nicht drum herum kommen werde Ihm meine Unterschrift für all das zu geben
Naja, wenn der freundliche Herr das meint, belassen wir ihn doch in seinem Glauben:icon_pause:

Bitte alles Schriftliche einstellen, hauptsächlich die Zuweisung.

P.S.:
Maßnahmeträger, der Mitarbeiterin der Arge dort und von meinem Sachbearbeiter.
Die "Arge " gibt es seit über 10 Jahren nicht mehr, heisst seit einiger Zeit Jobcenter. Also dürften es "nur" 2 Parteien sein: SB und MT. Wer ist denn die 3. Person?
 

elkolossus

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Danke für die willkommensnachricht !

Das lustige ist, ich habe keine Zuweisung bekommen ? Nur die Einladung in der Stand das ich da und dort zu erscheinen habe.

Den Rest lade ich gerade hoch bzw. muss einige Sachen dort schwärzen. Also die ganzen Zettel die eine Unterschrift erwarten

EDIT : So, alles oben, hoffe ich habe nichts übersehen ;D
 

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Sonne11

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Hallo!
Man versucht es zu schaffen, dass Du Dich quasi selbst zuweist. :peace:

Wenn Du nur diese Einladung hattest, dann war es das und nichts mehr! Ich hoffe Du hast die Fahrtkosten für den Termin beantragt? Und auf eigene Kosten musst Du auch nicht zu Trägern oder SB , wenn es verlangt wird.

§309 SGB III und §59 SGB II sind Meldetermine und keine Maßnahmen und keine Zuweisungen!

Wenn Du also keine unterschriebene EGV oder EGVA hast oder Zuweisung, dann bleibe schön ruhig und telefoniere nicht mit SB oder MT! Wenn die Deine Telefonnummer dem "TÜV" gegeben haben, wäre das ein datenschutzrechtlicher Verstoß! Du könntest Dich bei der Datenschützerin beschweren!

Du musst, wenn Du selbst zugewiesen wirst, niemals etwas bei Trägern unterschreiben oder ausfüllen. Immer alles mitnehmen und dann schön ruhig prüfen (lassen) aber trotzdem nicht unterschreiben.

Die Aussagen mit den Unterschriften sind sehr anmaßend und nötigend! Ich würde mir so etwas verbieten! Was der Träger will, ist sein Problem, man befolgt einer Zuweisung und der EGV (A)
 
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elkolossus

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P.S.:Die "Arge " gibt es seit über 10 Jahren nicht mehr, heisst seit einiger Zeit Jobcenter. Also dürften es "nur" 2 Parteien sein: SB und MT. Wer ist denn die 3. Person?

Hin oder her, alles der gleiche Mist ^^. Die 3.te Person ist eine Mitarbeiterin des Jobcenters die diese Maßnahme betreut, also nicht direkt mein SB . Stehen aber laut dem Herren halt in Kontakt.


Hallo!

Wenn Du nur diese Einladung hattest, dann war es das und nichts mehr! Ich hoffe Du hast die Fahrtkosten für den Termin beantragt? Und auf eigene Kosten musst Du auch nicht zu Trägern oder SB , wenn es verlangt wird.

§309 SGB II und §59 SGB III sind Meldetermine und keine Maßnahmen und keine Zuweisungen!

EGV (A)

Jap, ich hatte nur diese Einladung, die lag einen Tag nach dem Termin im Jobcenter im Briefkasten. Leider habe ich keine Fahrtkosten beantragt, da ich mir dachte, komm die 2km kannste dir schenken.
 

Pixelschieberin

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[...] Leider habe ich keine Fahrtkosten beantragt, da ich mir dachte, komm die 2km kannste dir schenken.
Wer etwas Sand ins geschmierte Amigo-Getriebe streuen möchte, sollte über öffentliche Verkehrsmittel nachdenken - da diese Tickets eventuell kostspieliger sind als die km-Pauschale der Fahrtkostenerstattungsregelung.
Das Risiko, (m)einen PKW für diese Bande zu schreddern, wäre mir - besonders bei schlechter Witterung - zu hoch.

Damit nicht so viele Fragen gestellt werden, die in der Vergangenheit unzählige Male gestellt und bereits X-fach beantwortet wurden, werfe ich wieder die Gebetsmühle zur "passiven" Sinnlos-Maßnahmeabwehr an:
In deinem eigenen Interesse arbeitest du die Beiträge, die sich hinter den unterstrichenen Links verbergen, gut durch - und ziehst deine eigenen Schlüsse daraus.

Da im Zusammenhang mit sinnbefreiten=unerwünschten Maßnahmen stets die selben Fragen hochgewühlt werden, kopiere ich aus einem Post mit passenden Querverweisen.

Es gibt zu tun.
Sobald die Schularbeiten gemacht sind, können eigene Strippen gezogen und kluge Fragen an JC -SBs gestellt werden.

Such dir die für dich passenden Highlights aus dem Pfeilköcher:
Verfasser AnonNemo:
- Verhalten beim Träger - Maßnahmeabwehr
- Erklärung, warum kein Vertrag beim Träger unterschrieben wurde - es sei bereits alles geregelt - :icon_wink:
- Vermittlungsgutschein und das Bewerben bei privaten Dienstleister - ZAF
- Bewerbungsbemühungen, Jobbörse, anonymes Profil, Referenznr, ZAF abwehren
Falls vorheriger Verweis nach der Foren-SW-Umstellung noch auf den Holzweg führt, dann ersatzweise hier klicken

Verfasser Ozymandias:
- Keine Sanktion bei Arbeitsangeboten eines Maßnahmeträgers
- VA mit AGH-Zwang - Antwortschreiben
- VA, Datenfreigabezwang an MT macht VA rechtswidrig
- Maßnahmenverweigerung lt SG Berlin nicht sanktionierbar
- Maßnahme länger als EGVA - nicht zulässig
- Argumente gegen Maßnahme in VA

Verfasser Schikanierter:
- Wie bestimmt muss ein Angebot einer Massnahme sein, um unanfechtbar zu sein?
- Angebot einer Maßnahme ist i.d.R. ein VA und nicht vorbereitendes Verwaltungshandeln
- Maßnahmezuweisung wird gekonnt auseinandergenommen

***
Falls der Anwurf "maßnahmewidriges Verhalten" kommt, empfehle ich, den Schriftsatz von veritasdd auf den eigenen Sachverhalt anzupassen
Dem ist das offenbar vorgeworfen worden.
Mit seinen smarten Anschreiben hat er obsiegt.
Er hatte sich an das "Drehbuch" gehalten und ist nirgends ausgeschert.
Lies den ganzen Faden und ziehe deinen Nutzen daraus.

Ab #18 sollten einige Passagen dabei sein, die 1:1 übernommen werden könnten.

Wobei ich das vorherige Fahrkostengedöns auch nicht unwichtig finde.
****
Hier ein Faden des Users "Simor", der sich dem Thema sehr gewitzt stellte.
Einer seiner smart-ass-Schachzüge:
SOFORT sämtliche FREIWILLIG erteilten "Einverständniserklärungen" bezüglich seiner Datenverwurstung zurückzunehmen. (Widerruf)

Wer (noch) nichts zurückzunehmen=zu widerrufen hat, VERBIETET vorsorglich.
Konkrete Verbote hinsichtlich Datenverwurstung durch Dritte können ebenfalls vorsorglich gegenüber JC UND Trägern ausgesprochen werden.
Wem die Datenverwurstung via VA aufs Auge gedrückt wurde, widerspricht zeitnah.

Vorlagen findest du unter Anderem hier.

Alles stets schriftlich und nachweisbar auf den Weg bringen.
Versteht sich.
 

Sonne11

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EDIT: Anruf kam vom JC nicht Träger. :sorry::doh:

Ich würde jetzt still bleiben und nichts (bezüglich "Antritt" und Unterlagen) tun. Schade, dass Du überhaupt zum Träger gedackelt bist! Wärst fast hereingefallen! Mache so etwas nicht mehr, da man Dir sonst Maßnahmeantritt oder sonstiges vorwerfen könnte. Es sind bereits unerlaubt Daten geflossen. Ich hätte mittlerweile die Lust denen ganz viel Arbeit zu machen und einige 70Cent Briefe zu opfern:

-Datenschutzveschwerde online
-Datenschutzbeschwerde JC und Forderung mir mitzuteilen, welche Daten an den TÜV geflossen sind und mit welcher Begründung
-Datenschutzerklärung JC , Verbot Daten an 3. zu geben (über das vom Gesetzgeber verlangte Mindestmaß)
-JC Löschung der Telefonnummer (und ggf. Mail) mit Bestätigung
-Datenschutzerklärung an TÜV, verlangen mitzuteilen was gespeichert ist, seit wann und warum!

Alles schriftlich! Die wären dann ein bisschen beschäftigt und ich hätte schriftliches!

Ich fahre auch 2 Haltestellen mit Bus, obwohl es fast sinnlos ist! Aber die sollen schön alles bezahlen! Es könnte ja regnen oder ich einen Wadenkrampf bekommen?!?! :peace::idea:
 

elkolossus

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Also mache ich es jetzt so :

- Nichtmehr dort antreten
- Telefonnummer blockieren
- Löschung meiner Daten beantragen
- Datenschutzbeschwerde einlegen gegen MT und SB , da weitergabe an 3.te
- Gelben Schein zur Not holen

Nur macht mich das gerade stutzig warum ich keine Zuweisung bekommen habe sondern nur eine Einladung ? Naja, wie dem auch sei. Die können und machen halt was Sie wollen.

Ich bedanke mich auf jedenfall herzlichst bei euch für die Zahlreichen Tipps und Links, da steht ziemlich interessantes Wissen drin ! :biggrin:
 

0zymandias

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Die Meldeaufforderung ist schon mal unzulässig, denn bei diesen Gesprächen dürfen keine Dritten anwesend sein (anders wäre es bei z.B. Gruppeninformationen).

Bloß nix unterschreiben. :biggrin:

Den Teilnahmevertrag nicht, weil in 3., Zahlungsbedingungen, jemand in finanzielle Geiselhaft genommen werden soll, der kein Geld hat.

Die Hausordnung/EDV-Belehrung nicht, weil man für jeden Schaden haftbar gemacht werden soll. Ohne Geld ist das untragbar.

Die Datenschutzvereinbarung nicht, weil den Hinweis- und Informationspflichten aus dem BDSG nicht Folge geleistet wird (z.B. Aufklärung über die Möglichkeit zum Widerruf).
Darüber hinaus werden Vereinbarungen für die Zeit weit nach Vertragsende festgelegt.
Weiterhin darf der MT schlicht nicht bei irgendwelchen Arbeitgebern nachfragen, weil es eine Verletzung des Datenschutzes ist und das Vorgehen den Arbeitsplatz gefährdet.
Die Weitergabe an potentielle Arbeitgeber bleibt fest in der Hand des Erwerbslosen und es gibt keinen Grund, davon abzuweichen.
Wenn sie einen Job gefunden haben, kann man sich den anschauen, prüfen und gegebenenfalls selbst eine Bewerbung schreiben.

EDV-Erklärung: Ich frage mich, wie man denn Bewerbungen, Lebenslauf, etc. bearbeiten soll, ohne die Daten aufs bzw. vom System zu bringen. :biggrin:
Wenn dabei jeder Teilnehmer erst die ausdrückliche Anweisung des Dozenten abwarten soll, dürfte die Effizienz unterirdisch sein.
Sollte der MT es nicht so meinen, so hat er mit seiner fehlgegangenen Vereinbarung das Klassenziel "Bildungsträger" verfehlt.
Hier wird ebenfalls ein Knebelversuch gestartet, in dem man sich die Anerkennung von Regressansprüchen versprechen lässt, sollten Informationen weitergegeben werden.
Sollte man eine schlechte Bewertung auf irgendeinem Portal über den MT schreiben, könnte man so in Haftung genommen werden.

Der Nachbetreuungsvertrag: Nein, nein, nein. :biggrin:
Der MT wird niemanden zu persönlichen Gesprächen aufsuchen, weder den Ex-Erwerbslosen noch den Arbeitgeber.
Der MT wird auch nicht so anmaßend sein, das Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber vorschreiben zu wollen. Das ist nämlich das Privatvergnügen von Arbeitnehmer und -Geber.
Im Krankheitsfalle kann der MT am Daumen lutschen, Jodeln oder vor eine Wand laufen, am besten alles gleichzeitig.
Eine Benachrichtigung bekommt er eben nicht.
Eine Kopie des Arbeitsvertrags haben zu wollen ist dumm, anmaßend, unverschämt und wird einfach nicht passieren.
Die Weitergabe von Daten an das JC wäre eine Datenschutzverletzung, die bei Bekanntwerden das Einschalten der entsprechenden Aufsichtsbehörden nach sich ziehen würde.
 

DonOs

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Anmeldung/ Vereinbarung

Hiermit melde ich mich unter Anerkennung der nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu einer xyz bei xyz verbindlich an.

:icon_lol:

Möchtest du die Maßnahme denn machen, hörte sich nicht so an. Seit wann meldet sich der Erwerbslose selbst an. Eigentlich braucht man hier gar nicht weiter machen, Fall erledigt. Aber

Vertragsabschluss

Der Vertrag der TÜV Nord xyz und dem Teilnehmer (TL) gilt als zustande gekommen wenn:

die individuelle Qualifizierungsmaßnahme von der Arge bez. dem zuständigen SGB Bedarfsträger und für den TL die Förderung nach SGX bestätigt ist.

Ganz wichtig, finde ich. Das bedeutet, sofern eine Zuweisung vorliegt, ist man zugewiesen und "muß" erstmal dort aufschlagen. Da du aber keine Zuweisung hast, die zwingend von Nöten ist, ist auch keine Maßnahme zustande gekommen. Auch steht die Förderung (Kohle an den Träger) doch noch gar nicht fest. Keine individuelle Zuweisung, keine Maßnahme

Der Vertrag der TÜV Nord xyz und dem Teilnehmer gilt als zustande gekommen wenn:

die TÜV xyz und der TL den ordnungsgemäß ausgefüllten und rechtzeitig eingegangenen Anmeldebogen unterschrieben und der Bildungsgutschein ausgefüllt und unterschrieben an den Kostenträger zurück gegangen ist.

Da können die lange drauf warten. Ein Gutschein muß auch nicht eingelöst werden

..Bei der Förderung durch die Arge bez. de zuständigen SGB -Träger erkläre ich mich einverstanden, dass die Lehrgangskosten direkt an den TÜV xyz überwiesen werden.

Nö Danke, kann ja gern auf das Konto des Erwerbslosen (Elo) gehen. Was tangiert den gemeinen Elo Zahlungsvereinbarungen zwischen Leistungs- und Bildungsträger? Nüscht!

Eine Kündigung aus zwingenden Gründen (Arbeitsaufnahme etc.) ist ... möglich. Die Kündigung ist schr. gegenüber Bildungs- und Kostenträger vorzunehmen.

Hat man eine Arbeit gefunden, dann hört man dort auf. Warum bedarf es 2 Kündigungen? Was wäre, wenn der Träger einen nicht rausläßt? Das kann man nicht unterschreiben sowas.

Beim Ausscheiden eines TL aus der "Fortbildung" oder Umschulung auf Grund einer Kündigung zahlt der Kostenträger die Lehrgangsgebühren bis zum zwei Monaten nach Ausscheiden.

Das steht da wirklich so, gibt es ja erst seit 2011... Bildungsträger *lach* Schöne Steuergeldverschwendung.
Haftung... Der Tl ist gegen Unfälle während des Unterrichts und auf den Weg ... im Rahmen der Unfallversicherung ... versichert. ...haftet aber nicht für Personen-, Sach-, Vermögens- sowie Folgeschäden des Tl.

Für was haftet der Träger dann eigentlich, wenn alles ausgeschlossen wird.

Die Hausordnung nimmt man mündlich zur Kenntnis.

Datenschutzerklärung ---> Datenschutzverzichtserklärung

Die vorliegende Erklärung regelt den Datenaustausch

Im Rahmen der Beauftragung werden durch die TÜV xyz und die Kooperationspartner (welche?) relevante Daten (welche?) über Sie elektronisch gespeichert und notwendige Mitteilungen an Arge /Jobcenter weitergeleitet. Das Bildungsbingsbums versichert, dass Ihre Angaben vertraulich behandelt werden.

Die persönlichen Daten werden vertraulich behandelt, oh wait.

...Personen und berufsbezogene Daten werden NUR zum Zwecke der Arbeitsvermittlung an potentielle Arbeitgeber sowie auf Anfrage zuständigen Behörden (welche?) weitergeleitet.

Aus der Traum vom Datenschutz und was heißt hier NUR! Der Träger geht mit deinen persönlichen Daten bei Hinz und Kunz hausieren. Bei mir ist jedenfalls Hausieren verboten.

Auch kann der Träger einem nicht in Arbeit vermitteln, daß obliegt dem Amt selbst, auch ein auslagern ist nicht möglich, denn:

Maßnahmenträger keine Sanktions-Filiale / Gehorsam nicht durch Sanktionsdrohung

Von 0zymandias unter:

https://www.elo-forum.org/2199585-post38.html

Bis zu neun Monate nach Vertragsende sind die TÜV xyz und Kooperationspartner (welche) berechtigt, bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber den Bestand der Arbeitsverhältnisse nachzufragen.

Stellt sich einerseits die Frage, woher der Träger die Daten des Arbeitgebers denn herbekommen will, denn der mündige Bürger gibt sowas nicht von selbst Preis, andere Frage wäre jene, daß ebenso der mündige Bürger, keine Nachbetreuung benötigt, noch erwünscht ist. Hinter schnüffeln ist nicht! Das wird so gehandhabt, weil man nach Vermittlung in Arbeit Gelder des Steuerzahler erhält, sowie nochmal Monate danach. Das ist das Geschäftsmodell, was dem Elo aber nicht tangieren sollte.

EDV Erklärung nimmt man zur Kenntnis, ohne Unterschrift... .

... Es ist generell verboten, Internet Seiten mit pronogr., rechtsradikalen oder gewaltverherrlichen Inhalten zu suchen oder zu öffnen.

Dann hat man sicherlich nichts gegen linksradikale... .
Baukastensystem Qualifizierungszentrum... Im Zusammenhang mit der Maßnahme Baukasten! darf mein Profil bei der Jobbörse der Arge angelegt, aktualisiert bez. mit mir gemeinsam geändert werden.

Kommt gar nicht in die Tüte. Was geht dem Träger mein persönliches Profil bei der Jobbörse etwas an, richtig nichts. Interessant dazu, daß der Träger dazu eine Berechtigung hat, der gemeine Elo hingegen überhaupt nicht.

Nachbetreuungsvertrag -> Dauer der Nachbetreuung

... bis längstens zum Ende des 6. Monats des Arbeitsverhältnisses weiter betreut... .

Nach zum Glück hat man sich weiter oben abgesichert für 9 Monate! Unglaublich was die alles wollen, mit dem Vorgesetzten reden um eventuell auftretenden Probleme (z.B. Elo möchte nicht umsonst Überstunden schieben) nach Möglichkeit ausgeräumt werden sollen.

Pflichten des TL... alles zu tun, um das Ziel der dauerhaften Beschäftigung zu erreichen und ALLE Möglichkeiten dazu wahrzunehmen... .

Das sollte Ziel eines Arbeiters sein, sicherlich, kann aber nicht Ziel einer aufgezwungenen Teilnehmervereinbarung sein.
...berechtigte Belange des Betriebes zu wahren, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsvorgänge gegenüber Außenstehenden zu schweigen... .

Wer, wenn nicht der Träger, ist ein Außenstehender? Das beißt sich doch.
...bei Erkrankung den Betrieb UND DIE TÜV xyz unverzüglich zu benachrichtigen!

Natürlich, ich erzähle einen Außenstehenden, bez. weise denjenigen auch noch nach, ob ich arbeitsunfähig erkrankt bin, soweit kommt es noch.

Das mit den Arbeitsvertrag hatten wir ja schon, geht weder dem Jobcenter etwas an, dem Träger dreimal nicht. Das wäre auch ein Fall für den Datenschützer seines Vertrauens. Der Arbeitsvertrag sollte vertraulich behandelt werden.

Dem TL entstehen durch die Nachbetreuung keine Kosten

Wie Nett!

Diese Vereinbarung erlischt durch Fristablauf oder... aus dem Unternehmen ausscheidet und keine unmittelbare Anschlussbeschäftigung existiert.

Man möchte also nicht bei einem Arbeitgeber rum schnüffeln, Nein, auch bei zukünftigen. Geht alles gar nicht.

Abtretungserklärung über Fahrkostenerstattung

Fazit:

Fahrtkosten werden immer beim Jobcenter geltend gemacht, eine Abtretungserklärung bedarf es regelmäßig nicht, auch keine Teilnehmervereinbarung denn im "günstigsten" Fall, wäre man ja zugewiesen. Das ist hier aber nicht gegeben, also bleibt man brav mit seinen Vier Buchstaben zu Hause sitzen und löscht auch gleich die angegebene Telephonnummer, die das Jobcenter von einem hat, damit keine nervenden Drohanrufe mehr kommen und man sofort springen muß, wenn gepfiffen wird. Wie bei dir erlebt. Denn mündliches ist Schall und Rauch.

Ist man auch nicht zugewiesen, stellt sich mir die Frage des Versicherungsschutzes. Was wäre wenn mir etwas passiert, bin ich doch gar nicht zugewiesen und Unfallversichert. Durch Unterschrift unter diesen Schund gibt man die vom Gesetzgeber, nicht umsonst zugestandenen Rechte, ab. Jeder der noch klar im Kopf ist, sollte dringend davon Abstand halten.

Träger: Warum unterschreiben Sie denn nicht?

Elo: Mein Rechtsbeistand war fassungslos, daß so etwas kursiert und riet mir dringend von der Unterschrift ab, da man mit Unterschrift die Tragweite nicht überschauen kann und zugestandene Rechts abgibt.

Träger: Aber aber... Mitwirkungspflicht

Elo: Ich bin zugewiesen (ja wenn!), ich bin vor Ort und möchte mitwirken, wann geht es los.

Träger: Sie müßen unterschreiben, sonst... .

Elo: Schallplatte von neuem auflegen... .


Daraufhin meinte der Herr zu mir dass Ich da eh nicht drum herum kommen werde Ihm meine Unterschrift für all das zu geben

Wette angenommen, um die Ehre. :popcorn:
 

elkolossus

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Habe eine Nachricht über das Kontaktformular ans Admin-Team geschickt. Da alles anonym über die Bühne gehen soll würde ich mich über eine rasche Bearbeitung freuen :)
 
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