unbekannt910
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Hallo Liebe Community,
habe 2 Stellenangebote bekommen, die waren am Samstag Nachmittag im Briefkasten. In meiner Eingliederungsvereinbarung steht eigentlich das auf ausgehändigt Stellenangebote, ich mich innerhalb 3 Tage nachweislich bewerben soll.
Ich habe die Bewerbungen fertig und würde sie gern Morgen früh zur Post schicken, könnte ich dadurch Sanktionen bekommen.
Auf den Stellenangebote steht, bewerben Sie sich umgehend und laut Wikipedia bedeutet das, bei der ersten Gelegenheit, das hätte doch dan Monat sein müssen, oder sehe ich das falsch.
Mfg
habe 2 Stellenangebote bekommen, die waren am Samstag Nachmittag im Briefkasten. In meiner Eingliederungsvereinbarung steht eigentlich das auf ausgehändigt Stellenangebote, ich mich innerhalb 3 Tage nachweislich bewerben soll.
Ich habe die Bewerbungen fertig und würde sie gern Morgen früh zur Post schicken, könnte ich dadurch Sanktionen bekommen.
Auf den Stellenangebote steht, bewerben Sie sich umgehend und laut Wikipedia bedeutet das, bei der ersten Gelegenheit, das hätte doch dan Monat sein müssen, oder sehe ich das falsch.
Mfg