2,5 Seiten Textbausteine - und nur wenige Sätze zu einer "individuellen" Beurteilung ...
TJa - das kann hier keiner konkret beantworten - da man die gesamten Infos nicht hat, die dazu gehören, deine Situation zu beurteilen.
Im Grundsatz ist es schon so, dass eine Förderung eines PKW zunächst einmal dann gewährt werden kann, wenn es sich um die Annahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses handelt.
Ausnahmen bestehen bei Umschulungen insb. bei Eingliederung z.B. von einem Rehabilitanten/Schwerbehinderung.
Solltest du eine Möglichkeit sehen zu klagen, müsstest du wesentlich KONKRETER deine persönliche Situation schildern, dass du die Arbeitsstelle nicht antreten kannst, weil du z.B. zu konkreten Zeiten (Schicht?) die Arbeitsstelle nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kannst.
Also fett widerlegen, was dir hier geantwortet wurde.
Gibt es da HANDFESTE Tatsachen, die nicht benannt und nicht wirklich in dem Bescheid "gewürdigt" wurden?
DU schreibst, du hast die ARBEITSSTELLE schon angenommen - ohne vorherige Klärung wie du da hin gelangst?
WIESO ist das denn KEINE "sozialversicherungspflichtige" Arbeitsstelle?
Man müsste hier unbedingt mehr wissen (Zumutbarkeit Arbeitsweg etc.), um sich weiter äußern zu können.