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Hier bin ich nun auch wieder mal, da ich weiß das ihr immwer mit kompetenten Ratschlägen zur Seite steht.
Kurz vornweg: Es geht wieder um eine Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III i. V. m. § 16 d SGB II. Das Schreiben findet ihr im Anhang.
Vor fast genau einem Jahr hatte ich ein fast identisches Schreiben vom JC erhalten womit ich aufgefordert wurde bei dem MT
aufzuschlagen, der wohl prüfen wollte ob ich geeignet bin. Damals haben wir hier im Forum festgestellt, dass dieses Schreiben vom JC wohl weder eine
rechtsgültige Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit noch eine Einladung bezügllich Meldetermins war.
Ich habe mich entschieden nicht zu dem Termin zu gehen und wurde daraufhin auch sanktioniert.
Das ganze habe ich einem Anwalt übergeben und die Sache liegt nun vor dem Sozialgericht.
Nun, die letzte Zeit war es ruhig mit dem JC . Im März sollte ich eine Maßnahme antreten, was ich nicht getan habe, da der Maßnahmevertrag nicht die Dinge
vorsah die in der Zuweisung des JC vorgesehen waren. Unter anderem wollte der MT mich in Arbeit vermitteln. Seit dieser Zeit war Ruhe. Keine Stellenangebote, nichts.
Meine letzte EGV ist im Oktobr letzten Jahres ausgelaufen, seitdem wurde keine mehr verhandelt. Für die Maßnahme im März sollte zwar eine unterschrieben werden,
dies tat ich aber nicht, da diese nicht mit mir verhandelt und mir beim MT und nicht beim JC vorgelegt wurde.
Wie gesagt, habe ich nun wieder eine Einladung (ich nenne es einfach mal so, da es ja keine Zuweisung ist), die fast identisch mit
der vom letzten Jahr ist. Kleine Abweichungen sind, das es sich um eine qualifizierende AGH handelt (siehe auch die zusätzlichen Paragraphen § 16 Abs. 1 SGB II und § 45 SGB III)
und der MT ist ein anderer.
Ausserdem andere RfB da ich ja Ende letzten Jahres wegen solch einer Sache sanktioniert worden bin.
Ich glaube wir sind uns da einig, dass ist wieder keine rechtsgültige Zuweisung, aber das interessiert das JC hier nicht.
Wenn ich nicht hingehe, folgt eine 60% Sanktion da die Jahresfrist ja wohl leider auch noch nicht abgelaufen ist.
Nun will ich diese AGH aber gerne abwehren, möglichst schon im Vorfeld. Bei dem MT scheint es sowieso nicht so mit rechten Dingen zu zugehen.
Ich weiß das dort eine Menge 1 Euro Jobber in allen möglichen Bereichen tätig sind. Garten- und Landschaftspflege, Küchendienst, Betreuung, KFZ-Aufbereitung,
Essen ausfahren und ausgeben, Wäscherei, Elektroaufbereitung usw.
Auf der Seite unternehmensregister.de wird von 190 Arbeitnehmern gesprochen. Wahrscheinlich sind da die ganzen 1 Euro Jobber mit eingerechnet, welche ja keine Arbeitnehmer sind.
Das ist auch der Grund warum ich für diesen Subventionsabzocker nicht als 1 Euro Jobber tätig werden will.
Ich habe mir mal den § 45 SGB III durchgelesen. Wie ich gelesen habe beträgt die Dauer maximal 12 Wochen, also nicht wie bei typischen AGH 's 6 Monate bis 1 Jahr, hab ich das richtig verstanden?
Allerdings sieht der § 16d SGB II ja andere Zeiten vor. Was hätte da denn Vorrang?
Was könnt ihr mir für Tipps für das Gespräch geben. Da wir in der Nähe sowieso einen Termin im Vorfeld haben, will ich meine LG mit unseren kleinen Kindern mitnehmen - sozusagen als Beistand,
damit das JC nachher nicht argumentieren kann, ich hätte durch mein Verhalten eine Anbahnung verhindert.
Habt ihr Ideen für Fragen welche mich für den MT uninteressant machen könnten?
Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?
Ich danke euch schon mal im Vorfeld für eure nützlichen Tipps und Ratschläge.
Kurz vornweg: Es geht wieder um eine Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III i. V. m. § 16 d SGB II. Das Schreiben findet ihr im Anhang.
Vor fast genau einem Jahr hatte ich ein fast identisches Schreiben vom JC erhalten womit ich aufgefordert wurde bei dem MT
aufzuschlagen, der wohl prüfen wollte ob ich geeignet bin. Damals haben wir hier im Forum festgestellt, dass dieses Schreiben vom JC wohl weder eine
rechtsgültige Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit noch eine Einladung bezügllich Meldetermins war.
Ich habe mich entschieden nicht zu dem Termin zu gehen und wurde daraufhin auch sanktioniert.
Das ganze habe ich einem Anwalt übergeben und die Sache liegt nun vor dem Sozialgericht.
Nun, die letzte Zeit war es ruhig mit dem JC . Im März sollte ich eine Maßnahme antreten, was ich nicht getan habe, da der Maßnahmevertrag nicht die Dinge
vorsah die in der Zuweisung des JC vorgesehen waren. Unter anderem wollte der MT mich in Arbeit vermitteln. Seit dieser Zeit war Ruhe. Keine Stellenangebote, nichts.
Meine letzte EGV ist im Oktobr letzten Jahres ausgelaufen, seitdem wurde keine mehr verhandelt. Für die Maßnahme im März sollte zwar eine unterschrieben werden,
dies tat ich aber nicht, da diese nicht mit mir verhandelt und mir beim MT und nicht beim JC vorgelegt wurde.
Wie gesagt, habe ich nun wieder eine Einladung (ich nenne es einfach mal so, da es ja keine Zuweisung ist), die fast identisch mit
der vom letzten Jahr ist. Kleine Abweichungen sind, das es sich um eine qualifizierende AGH handelt (siehe auch die zusätzlichen Paragraphen § 16 Abs. 1 SGB II und § 45 SGB III)
und der MT ist ein anderer.
Ausserdem andere RfB da ich ja Ende letzten Jahres wegen solch einer Sache sanktioniert worden bin.
Ich glaube wir sind uns da einig, dass ist wieder keine rechtsgültige Zuweisung, aber das interessiert das JC hier nicht.
Wenn ich nicht hingehe, folgt eine 60% Sanktion da die Jahresfrist ja wohl leider auch noch nicht abgelaufen ist.
Nun will ich diese AGH aber gerne abwehren, möglichst schon im Vorfeld. Bei dem MT scheint es sowieso nicht so mit rechten Dingen zu zugehen.
Ich weiß das dort eine Menge 1 Euro Jobber in allen möglichen Bereichen tätig sind. Garten- und Landschaftspflege, Küchendienst, Betreuung, KFZ-Aufbereitung,
Essen ausfahren und ausgeben, Wäscherei, Elektroaufbereitung usw.
Auf der Seite unternehmensregister.de wird von 190 Arbeitnehmern gesprochen. Wahrscheinlich sind da die ganzen 1 Euro Jobber mit eingerechnet, welche ja keine Arbeitnehmer sind.
Das ist auch der Grund warum ich für diesen Subventionsabzocker nicht als 1 Euro Jobber tätig werden will.
Ich habe mir mal den § 45 SGB III durchgelesen. Wie ich gelesen habe beträgt die Dauer maximal 12 Wochen, also nicht wie bei typischen AGH 's 6 Monate bis 1 Jahr, hab ich das richtig verstanden?
Allerdings sieht der § 16d SGB II ja andere Zeiten vor. Was hätte da denn Vorrang?
Was könnt ihr mir für Tipps für das Gespräch geben. Da wir in der Nähe sowieso einen Termin im Vorfeld haben, will ich meine LG mit unseren kleinen Kindern mitnehmen - sozusagen als Beistand,
damit das JC nachher nicht argumentieren kann, ich hätte durch mein Verhalten eine Anbahnung verhindert.
Habt ihr Ideen für Fragen welche mich für den MT uninteressant machen könnten?
Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?
Ich danke euch schon mal im Vorfeld für eure nützlichen Tipps und Ratschläge.
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