Hallo Ihr Lieben!
Habe wieder ein Schreiben vom JC bzgl. der Prüfung der Angemessenheit der KDU erhalten. Im Jahr 2015 habe ich das ganze schon mal erhalten und konnte die Senkung abwenden indem ich mit meinem Vermieter gesprochen habe und er mir die Miete damals um 2,50 € gesenkt hat und ich somit wieder im "angemessenem Bereich" der KDU gewesen bin.
Nun haben sich meine Nebenkosten seit letztes Jahr September wieder erhöht und meine Bruttokaltmiete liegt nun 17,20€ über der "Angemessenheit des JC ´s".
Das JC hat nach einreichen der letzten Nebenkostenabrechnung mit der o.a. Erhöhung weiterhin die volle Miete bezahlt. Nun musste ich im Februar einen WBA einreichen und habe prompt das "Angemessenheitsschreiben" erhalten. Ich habe nun bis zum 14.03.18 Zeit meine Stellungnahme dazu einzureichen.
Ich suche schon seit einiger Zeit intensiv nach einer neuen Wohnung, konnte aber bis heute keine passende Wohnung finden. Da ich also gerne umziehen möchte kommt das Schreiben vom JC mir ganz gelegen, denn nun müsste mir das JC doch eigentlich den Umzug usw. bezahlen, falls es zu einem kommt oder sehe ich das falsch?
Ich werde nun alle Annoncen und Bemühungen meinerseits eine Wohnung zu bekommen dokumentieren und monatlich dem JC einreichen.
Sollte ich eigentlich in meiner Stellungnahme rein schreiben das ich schon seit längerem nach einer neuen Wohnung suche?
Was sollte noch alles in meiner Stellungnahme stehen?
Wie sieht es mit einem Umzugskostenantrag aus?Kann man den schon stellen bevor man überhaupt eine neue Wohnung in Aussicht hat?
Hinzu kommt noch das ich alleinstehend bin und eine Schwerbehinderung von 60% habe und ich somit den Umzug ohne Umzugsunternehmen mit Möbelpackern nicht bewerkstelligen kann.
Es wäre super wenn Ihr mir bei meiner Stellungnahme ein paar Anregungen und Tipps geben würdet.
Lieben Dank im Voraus schon mal!
Habe wieder ein Schreiben vom JC bzgl. der Prüfung der Angemessenheit der KDU erhalten. Im Jahr 2015 habe ich das ganze schon mal erhalten und konnte die Senkung abwenden indem ich mit meinem Vermieter gesprochen habe und er mir die Miete damals um 2,50 € gesenkt hat und ich somit wieder im "angemessenem Bereich" der KDU gewesen bin.
Nun haben sich meine Nebenkosten seit letztes Jahr September wieder erhöht und meine Bruttokaltmiete liegt nun 17,20€ über der "Angemessenheit des JC ´s".
Das JC hat nach einreichen der letzten Nebenkostenabrechnung mit der o.a. Erhöhung weiterhin die volle Miete bezahlt. Nun musste ich im Februar einen WBA einreichen und habe prompt das "Angemessenheitsschreiben" erhalten. Ich habe nun bis zum 14.03.18 Zeit meine Stellungnahme dazu einzureichen.
Ich suche schon seit einiger Zeit intensiv nach einer neuen Wohnung, konnte aber bis heute keine passende Wohnung finden. Da ich also gerne umziehen möchte kommt das Schreiben vom JC mir ganz gelegen, denn nun müsste mir das JC doch eigentlich den Umzug usw. bezahlen, falls es zu einem kommt oder sehe ich das falsch?
Ich werde nun alle Annoncen und Bemühungen meinerseits eine Wohnung zu bekommen dokumentieren und monatlich dem JC einreichen.
Sollte ich eigentlich in meiner Stellungnahme rein schreiben das ich schon seit längerem nach einer neuen Wohnung suche?
Was sollte noch alles in meiner Stellungnahme stehen?
Wie sieht es mit einem Umzugskostenantrag aus?Kann man den schon stellen bevor man überhaupt eine neue Wohnung in Aussicht hat?
Hinzu kommt noch das ich alleinstehend bin und eine Schwerbehinderung von 60% habe und ich somit den Umzug ohne Umzugsunternehmen mit Möbelpackern nicht bewerkstelligen kann.
Es wäre super wenn Ihr mir bei meiner Stellungnahme ein paar Anregungen und Tipps geben würdet.
Lieben Dank im Voraus schon mal!