Wieder ein Schreiben vom JC erhalten bzgl. Prüfung der Angemessenheit der KDU

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niny

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Hallo Ihr Lieben!

Habe wieder ein Schreiben vom JC bzgl. der Prüfung der Angemessenheit der KDU erhalten. Im Jahr 2015 habe ich das ganze schon mal erhalten und konnte die Senkung abwenden indem ich mit meinem Vermieter gesprochen habe und er mir die Miete damals um 2,50 € gesenkt hat und ich somit wieder im "angemessenem Bereich" der KDU gewesen bin.

Nun haben sich meine Nebenkosten seit letztes Jahr September wieder erhöht und meine Bruttokaltmiete liegt nun 17,20€ über der "Angemessenheit des JC ´s".
Das JC hat nach einreichen der letzten Nebenkostenabrechnung mit der o.a. Erhöhung weiterhin die volle Miete bezahlt. Nun musste ich im Februar einen WBA einreichen und habe prompt das "Angemessenheitsschreiben" erhalten. Ich habe nun bis zum 14.03.18 Zeit meine Stellungnahme dazu einzureichen.

Ich suche schon seit einiger Zeit intensiv nach einer neuen Wohnung, konnte aber bis heute keine passende Wohnung finden. Da ich also gerne umziehen möchte kommt das Schreiben vom JC mir ganz gelegen, denn nun müsste mir das JC doch eigentlich den Umzug usw. bezahlen, falls es zu einem kommt oder sehe ich das falsch?
Ich werde nun alle Annoncen und Bemühungen meinerseits eine Wohnung zu bekommen dokumentieren und monatlich dem JC einreichen.
Sollte ich eigentlich in meiner Stellungnahme rein schreiben das ich schon seit längerem nach einer neuen Wohnung suche?
Was sollte noch alles in meiner Stellungnahme stehen?
Wie sieht es mit einem Umzugskostenantrag aus?Kann man den schon stellen bevor man überhaupt eine neue Wohnung in Aussicht hat?
Hinzu kommt noch das ich alleinstehend bin und eine Schwerbehinderung von 60% habe und ich somit den Umzug ohne Umzugsunternehmen mit Möbelpackern nicht bewerkstelligen kann.

Es wäre super wenn Ihr mir bei meiner Stellungnahme ein paar Anregungen und Tipps geben würdet.

Lieben Dank im Voraus schon mal!
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @niny

Nun haben sich meine Nebenkosten seit letztes Jahr September wieder erhöht und meine Bruttokaltmiete liegt nun 17,20€ über der "Angemessenheit des JC ´s".

Hast du mal in die örtliche Richtlinie deiner Stadt geschaut und bitte auch im Hinblick wenn du umziehen willst, das die Kosten der Unterkunft angemessen sind.

Kurze Anmerkung der Betrag 17,20€ würde wohl bei einer Wirtschaftslichkeitsberechnung nicht so ins Gewicht fallen, also
bei einer Gegenüberstellung aller Kosten Umzug/Kaution/Renovierung usw. bei zwei Jahren oder drei Jahren.

denn nun müsste mir das JC doch eigentlich den Umzug usw. bezahlen, falls es zu einem kommt oder sehe ich das falsch?

Richtig wenn das JC dich auffordert die Kosten zu senken, sind die Umzugskosten vom JC zu zahlen.

Ich werde nun alle Annoncen und Bemühungen meinerseits eine Wohnung zu bekommen dokumentieren und monatlich dem JC einreichen.

Und das bitte belegbar beim JC einreichen, damit du was in den Händen hast und deine Miete weiterhin in voller Höhe gezahlt wird.

Sollte ich eigentlich in meiner Stellungnahme rein schreiben das ich schon seit längerem nach einer neuen Wohnung suche?

Nein du gehst jetzt vom "Ist-Zustand" aus und nicht was in der Vergangenheit war, ist auch nicht relevant.

Was sollte noch alles in meiner Stellungnahme stehen?

Bitte kein Roman ...................aber

Hinzu kommt noch das ich alleinstehend bin und eine Schwerbehinderung von 60% habe und ich somit den Umzug ohne Umzugsunternehmen mit Möbelpackern nicht bewerkstelligen kann.

das kannst du schon mal vorsorglich schreiben, dazu noch der Hinweis besorge dir im Vorfeld schon mal ein Attest, das dir bescheinigt das durch deine Behinderung du auf ein Umzugsunternehmen angewiesen bist.

Dazu stelle ich dir auch vorsorglich zu Info mal folgendes rein, weil das JC hier oft versucht Kosten einzusparen, darum auch mein Hinweis auf das Attest:

Als Ausnahmen werden Alter, Krankheit oder Behinderung und das Vorhandensein von Kleinkindern aufgeführt.
Aber auch sonstige in der Person liegenden Gründe: Wenn man nicht im Besitz eines entsprechenden Führerscheins ist und weder Verwandte, Freunde oder Bekannte zur Verfügung stehen, ist ein Umzug in Eigenregie nicht möglich und die Kosten für einen gewerblichen Umzug sind vom Jobcenter zu übernehmen (vgl. BSG , Urt. v. 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R, Rn 21; SG Lüneburg, Beschl. v. 11.02.2013 - S 45 AS 50/13 ER , Rn 11 u. 12).

Soweit möglich und zumutbar, kann das Jobcenter daher auf Selbsthilfeleistungen verweisen (eigener Abbau, Einpacken und Aufstellen der Möbel in der neuen Wohnung). Der Leistungsberechtigte ist auch gehalten, Familienmitglieder, Angehörige oder Freunde ernsthaft um Hilfe zu bitten (LSG Sachsen-Anhalt vom 27.11.2012 - L 5 AS 902/12).

Allerdings sind Angehörige oder Freunde nicht verpflichtet, für einen Leistungsberechtigten einen Umzug durchzuführen. Familienmitglieder sind nur als BG -Mitglieder zur Umzugshilfe verpflichtet. Die Notwendigkeit professioneller Hilfe kann deshalb nicht allein mit Verweis auf Freunde und Angehörige abgelehnt werden (BSG vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R; SG Lüneburg vom 11.2.2013 - S 45 AS 50/13 ER ). (Vgl.Geiger in Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II - Das Handbuch, §. Aufl., Stand: 01.05.2015, S. 308 f.)

Quelle:
Tacheles Forum: I.d.R. soll der Umzug in Eigenregie durchgef?hrt werden.

Text hervorgehoben.

Wie sieht es mit einem Umzugskostenantrag aus?Kann man den schon stellen bevor man überhaupt eine neue Wohnung in Aussicht hat?

Nein das macht keinen Sinn, du reichst bitte ein Mietangebot mit Anschreiben beim JC ein, auch hier der Hinweis entweder persönliche Abgabe gegen Empfangsbestätigung auf der Kopie vom Anschreiben oder belegbar versenden.

Du siehst es gibt so einiges zu beachten.

So das ist jetzt erstmal nur ein kurzer Auszug was du beachten solltest.
 

niny

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Hallo ihr Lieben,

nachdem ich meine Stellungnahme beim JC eingereicht habe, habe ich folgendes Schreiben vom JC erhalten. (Als Datei angehängt).

Im ersten Absatz des Schreibens vom JC wird behauptet das ich in meiner Stellungnahme geschrieben hätte, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht umziehen könne. Dieses habe ich so nie geschrieben. In meiner Stellungnahme habe ich lediglich geschrieben, das ich seit 5 Monaten fortlaufend krankgeschrieben bin, da ich chronisch Krank bin und darauf eine Schwerbehinderung von 60% erhalten habe. Und mir somit mein momentaner Gesundheitszustand eine intensive Wohnungssuche erschwert, da es mir an manchen Tagen sehr schlecht geht und ich mich vor Schmerzen nur auf der Couch aufhalten kann. Ich aber dennoch bemüht bin eine neue Wohnung zu finden, da ich schon seit längerem ausziehen möchte. In meiner Stellungnahme hatte ich nur darauf hingewiesen das ich einen Umzug nicht alleine bewältigen und mir nicht leisten kann, da ich alleinstehend bin und schwerbehindert und ich auch nicht über ein Vermögen verfüge. Und ich niemanden im meinen Umfeld habe der mir beim Möbeltragen aus dem 3.OG helfen könnte. Nun wird ein ärztliches Attest (das noch nicht einmal vom JC bezahlt würde) von mir verlangt aus dem hervorgeht das ich aus gesundheitlichen Gründen nicht umziehen kann.
Dieses Attest werde ich mir nicht besorgen, da ich ja bereit wäre umzuziehen, das würde ja meine Stellungnahme widersprechen.

Des weiteren wird nun von mir verlangt das ich wieder bei meinem Vermieter vorspreche und ich eine Bescheinigung bekommen aus dem hervorgeht das eine Kostensenkung der Miete nicht möglich sei. Dies habe ich nun gemacht und warte noch auf Antwort meines Vermieters, da es sich um eine große Wohnungsbaugesellschaft handelt wurde mein Anliegen weitergereicht und ich muss nun auf Antwort warten.

In meiner Stellungnahme habe ich auch gefragt ob etwaige Kosten die bei einer Wohnungssuche wie z.B.

a) Suchanzeigen in Zeitungen / Internet?
b) Telefonate?
c) Kauf von Tageszeitungen, Anzeigenblättern?
d) Fahrten zur Wohnungsbesichtigung und zum Mietvertragsabschluss?
e) Internetnutzungsgebühren?

erstattet werden.

Daraufhin wurde mir geantwortet, dass die Kosten einer Wohnungssuche nicht erstattet werden. Und man würde, aufgrund meiner am PC geschriebenen Stellungnahme davon ausgehen, das ich über einen PC mit Internetzugang oder ein Handy mit Internetzugang verfüge. Somit käme hier keine Kostenerstattung in Frage.
Das finde ich schon echt unverschämt vom JC so etwas zu schreiben, denn ich verfüge zwar über einen ganz alten PC aber ohne Internetzugang. Den PC nutze ich nur für etwaigen Schriftverkehr. Ich habe lediglich ab und zu die Gelegenheit durch einen Bekannten das Internet zu nutzen. Und ob ich ein Handy habe oder nicht geht dem JC meiner Meinung auch nichts an, das JC setzt mich schon seit längerem unter Druck das ich meine Handynummer mitteilen soll. Was ich natürlich nicht machen werde. Für das JC besitze ich kein Handy.
Des weiteren wird mir mitgeteilt das nur in Ausnahmefällen eine Umzugsfirma bewilligt wird. Ich müsste nachweisen das keine Freunde und Bekannte oder/und ich den Umzug durchführen können. Und hierzu wird ebenfalls ein Nachweis benötigt, dass aus gesundheitlichen Gründen der Umzug alleine nicht durchführbar ist.
Erstens stellt sich mir nun die Frage wie soll ich nachweisen das weder Freunde und Bekannte mir beim Umzug helfen können.
Und wie soll ich als Frau, die alleinstehend und schwerbehindert ist alleine einen Umzug aus dem 3.OG bewerkstelligen können. Da man mich doch zur Kostensenkung aufgefordert hat und sich meine Kosten nur durch einen Umzug senken lassen, bin ich davon ausgegangen das dass JC mir den Umzug dann auch bezahlen muss.
Ich weiß nun echt nicht was ich von dem Antwortschreiben vom JC halten soll.
Soll ich auf das Antwortschreiben des JC `s antworten Eurer Meinung nach?
Ich würde dem JC schon gerne was dazu mitteilen oder meint Ihr das bringt nichts?
Reicht es aus wenn ich Zeitungsannoncen von Wohnungen sammle und diese dokumentiert monatlich einreiche? Da ich nicht immer über einen Internetzugang verfüge.
Habe auch beim Wohnungsbauamt einen Wohnberechtigungsschein beantragt und mich bei der Vermittlung von Sozialwohnungen eintragen lassen.

Ich denke das ich nach den 6 Monaten wohl einen Rechtsanwalt hinzuziehen muss, falls ich bis dahin keine passende Wohnung gefunden habe.

Ich würde mich sehr freuen wenn Ihr mir Tipps geben würdet wie ich nun weiter vorgehen soll und was eure Meinung zu dem Antwortschreiben vom JC ist.

Lieben Dank schon mal im Voraus!
 

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Seepferdchen 2010

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Grüß dich @niny

also wenn ich so deine Zeilen lesen, stehen mir buchstäblich die "Haare zu Berge" was JC /SB da so schreibt:

Im ersten Absatz des Schreibens vom JC wird behauptet das ich in meiner Stellungnahme geschrieben hätte, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht umziehen könne.

Du hast dir vom Schreiben eine Kopie erstellt?

Dieses Attest werde ich mir nicht besorgen, da ich ja bereit wäre umzuziehen, das würde ja meine Stellungnahme widersprechen.

Verweise noch mal dringlich auf dein Schreiben vom Datum XXX und zitiere diesen Satz, fett unterlegt!

Daraufhin wurde mir geantwortet, dass die Kosten einer Wohnungssuche nicht erstattet werden.

Irrtum das JC hat dich aufgefordert deine Kosten zu senken usw. also
müßen auch die Kosten der Wohnungssuche übernommen werden.

Und man würde, aufgrund meiner am PC geschriebenen Stellungnahme davon ausgehen, das ich über einen PC mit Internetzugang oder ein Handy mit Internetzugang verfüge. Somit käme hier keine Kostenerstattung in Frage.

Ist nicht zu fassen, ebenso gut kannst du bei einer Nachbarin oder sonstwo zugang zum PC samt Internet haben.

das JC setzt mich schon seit längerem unter Druck das ich meine Handynummer mitteilen soll. Was ich natürlich nicht machen werde. Für das JC besitze ich kein Handy.

Richtig das ist nicht leistungsrelevant!!!!!!!!!

Ich müsste nachweisen das keine Freunde und Bekannte oder/und ich den Umzug durchführen können.

Unglaublich.........ist der SB jetzt völlig neben sich usw.

Dazu noch für dich diese Info:

Familienangehörige und Freunde sind grundsätzlich nicht verpflichtet, für einen Leistungsberechtigten einen Umzug durchzuführen.

Allerdings sind Angehörige oder Freunde nicht verpflichtet, für einen Leistungsberechtigten einen Umzug durchzuführen. Familienmitglieder sind nur als BG -Mitglieder zur Umzugshilfe verpflichtet. Die Notwendigkeit professioneller Hilfe kann deshalb nicht allein mit Verweis auf Freunde und Angehörige abgelehnt werden (BSG vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R; SG Lüneburg vom 11.2.2013 - S 45 AS 50/13 ER ). (Vgl.Geiger in Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II - Das Handbuch, §. Aufl., Stand: 01.05.2015, S. 308 f.)

Lies mal bitte den ganzen Beitrag von @Willi2

Quelle:https://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2108141

Ich denke das ich nach den 6 Monaten wohl einen Rechtsanwalt hinzuziehen muss, falls ich bis dahin keine passende Wohnung gefunden habe.

Ich empfehle dir jetzt schon einen Fachanwalt zu suchen, wie das JC /SB mit dir umgeht, das geht ja garnicht.
 

niny

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Hallo Seepferdchen,

danke für deine Antwort.

Ja eine Kopie meiner Stellungnahme habe ich natürlich vorliegen.
Ich werde zusammen mit der Bescheinigung von meinem Vermieter eine weitere Stellungnahme auf das Antwortschreiben vom JC einreichen.
Und ich denke das ich danach dann auch einen Fachanwalt zu Rate ziehe werde. Denn ich empfinde das Schreiben schon als große Frechheit, was der SB darin alles behauptet und schreibt ist die Krönung schlechthin.

Ich habe schon lange das Gefühl, das dass JC mich auf den Kicker hat. Da ich seit 5 Monaten fortlaufend krankgeschrieben bin, mehrere Krankenhausaufenthalte hatte und ich zudem noch einen Schwerbehindertenausweis besitze. Bin seit 2015 extra zu einer Rehaabteilung für Behinderte Menschen im JC gekommen, wo man angeblich anders mit LB umgeht. Da diese SB extra dafür geschult worden sind.
Nur davon merk ich nix, ist dort noch schlimmer wie beim normalen JC .
Als ob eine Krankheit nicht schon genug ist und man sich mal ein wenig erholt von dem Ganzen, wird einem immer wieder das Leben vom JC erschwert.
 

Seepferdchen 2010

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So @niny jetzt erst konnte ich deinen Anhang lesen den du nachgereicht hast.

Zunächst stelle schriftlich fest, das du umziehen willst, das Schreiben vom SB bezieht sich hauptsächlich darauf das du nicht umziehen willst und zeigt im Einzelnen nur die Möglichkeit auf für den Fall "falls".

Reicht es aus wenn ich Zeitungsannoncen von Wohnungen sammle und diese dokumentiert monatlich einreiche? Da ich nicht immer über einen Internetzugang verfüge.

Bitte auch ggf. auflisten wie du dich um eine Wohnung aus der Zeitung beworben hast, per Telefon Name Datum Uhrzeit, schriftlich bitte jeweils eine Kopie fertigen.

Habe auch beim Wohnungsbauamt einen Wohnberechtigungsschein beantragt und mich bei der Vermittlung von Sozialwohnungen eintragen lassen.

Da hast du bestimmt eine Beleg dafür, richtig?

Zu den angeführten Punkte im Schreiben, eine Erstausstattung kannst du beantragen wenn du eine Wohnung gefunden hast, allerdings mußt du auch mit einem Hausbesuch rechnen, der prüft ob diese Sachen notwendig bzw. ob es sich um eine Ersatzbeschaffung handelt, dann käme ein Darlehn in Frage.

Lies dir mal den § 22 SGB II durch!

Auch wird in dem Schreiben das Thema Doppelmiete angesprochen, dazu
für dich diese Info:

Können bei einem notwendigen Wohnungswechsel die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfristen nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden, so können zumutbar nicht abwendbare doppelte Mietaufwendungen ("Überschneidungskosten") bei der gebotenen weiten Auslegung der Normen nach vorheriger Zustimmung als Wohnungsbeschaffungskosten übernommen werden (vgl. Berlit in LPK - SGB II § 22 Rd.-Nr. 66 mit Hinweisen auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung).

Doppelte Mietaufwendungen fallen, --wenn sie unvermeidbar waren - , unter die Wohnungsbeschaffungskosten im Sinne er Vorschrift § 22 Abs. 3 SGB II (Eicher/Spellbrink, 2. Aufl., Randnr. 83 zu § 22).

Weder der Regelung des § 22 SGB II noch dem allgemeinen Grundsatz zur Vermeidung unnötiger Kosten gemäß § 2 SGB II kann die Forderung entnommen werden, dass Hilfe -bedürftige ihre Wohnung schon vor Auffinden einer neuen Wohnung kündigen müssen, um die bei Einhaltung von Mietkündigungsfristen regelmäßig entstehenden Überschneidungszeit-räume zu vermeiden oder sich auf solche Wohnungen bewerben müssen, die wegen der schlechten Vermietbarkeit auch erst zum Ablauf der Kündigungsfrist der innegehaltenen Wohnung angemietet werden können. Ein Überschneidungszeitraum von nur einem Monat entspricht einem kostenbewussten Verhalten, das üblicherweise auch Mietselbstzahler an den Tag legen.

Quelle:
Tacheles Willi 2

Alles andere dann wenn du eine Wohnung gefunden hast, hier muß man sich auch deinen Mietvertrag vornehmen wegen der Renovierung bei Ein-und Auszug aus der Wohnung.

Nun wie bereits geschrieben, stelle bitte schriftlich klar, das du in deinem Schreiben dargelegt hast umziehen zu wollen, bitte diese Schreiben belegbar einreichen!

Und noch dieser Link falls du hier mal reinschauen wilst eine Datenbank
zur Anwaltsuche:

https://www.my-sozialberatung.de/adressen
 
E

ExUser 2606

Gast
Dass man mindestens einen Kostenvoranschlag einer karitativen Einrichtung vorlegen soll. Halte ich für bedenklich.

Auch geht es nicht in jeder Wohnung ohne Gardinen.
 
E

ExUser 44074

Gast
Nicht lange mit dem JC schreiben...Anwalt nehmen und Klagen habe ich auch gemacht..jetzt werden vom Gericht Gutachter beauftragt die beurteilen sollen ob ich auch wirklich Krank bin...Prozesskostenhilfe wurde vom Gericht genehmigt weil die Aussicht auf erfolg sehr hoch ist...
 

Fairina

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1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
24 Aug 2007
Beiträge
4.726
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Ich würde die Aufforderung eine caritative Einrichtung als Umzugshelfer zu benutzen dem Möbelspeditionen/Umzugsfirmen vor Ort zeigen und/oder dem entsprechenden Berufsverband. Auch die Wettbewerbszentrale mag solche Sachen. :censored:
 

niny

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Hallo ihr Lieben,

ich habe nun schriftlich von meinem Vermieter bescheinigt bekommen, dass er mit einer Herabsetzung der Grundmiete oder der Nebenkosten von 17,20€ nicht einverstanden ist. Da ich nun damit meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin und sich ein Umzug somit wohl nicht vermeiden lässt, habe ich ein zweites Schreiben bzgl. der Rückantwort vom JC erstellt. Das von mir erstellte zweite Schreiben habe ich als Datei angehängt.

Es wäre nett von Euch, wenn Ihr mir schreiben würdet ob mein Schreiben so ok ist.

Wie immer lieben Dank!
 

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