AnotherUser81
Elo-User*in
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Hallo zusammen,
ich hatte zum 1.5.2018 eine Vollzeitstelle angenommen. Diese Stelle war erstmal auf 3 Monate befristet und ist mittlerweile leider auch zu einem Ende gekommen.
Ich war vorher im ALG2 Bezug. Es sei dazu noch erwähnt, ich mache seit März einen Minijob, der aber so geringfügig ist, dass dort nur 60-75€ im Monat bei rumkommen.
Ich habe dem Jobcenter in Zusammenarbeit mit meinem Berater Ende April den Arbeitsvertrag vorgelegt,also mitgeteilt, dass ich ab 1.5.2018 arbeite.
Nun endete das Arbeitsverhältnis wie gesagt zum 31.7.2018. Dies habe ich erst ca. eine Woche vor Ende des Monats erfahren, bin aber sofort zum JC und habe mich gemeldet und Bedarf ab 1.8. angemeldet, bzw. den Weiterbewilligungsantrag mitgenommen. Am 31.7. habe ich alle erforderlichen Unterlagen(also die letzten 3 Monate Kontoauszüge, die Kündigung für die Vollzeitstelle, Gehaltsabrechnungen, etc.) fein säuberlich sortiert dort abgegeben(es hat übrigens 7 Tage gedauert, bis am 6.8. die Daten im System in der E-Akte erschienen sind).
Nun haben wir den 15.9. und ich hatte bis Donnerstag nachwievor keine Info. Da bin ich dann ins JC und habe nachgefragt. Dort erklärte man mir, dass ich erst ab 1.10. Geld bekommen würde.
Ich fragte wieso, er verwies auf die Kündigung, wo drin steht dass ich am 1.8. noch einen Anspruch auf Urlaub wahrnehmen würde. Er meinte auch, ich würde noch Gehalt bekommen diesen Monat, sowie auch letzten. Er hat aber eingesehen dass das in der Kündigung einfach nur blödsinnig geschrieben ist, die Kollegen sich vertan haben und hat sofort eine Meldung an die Leitungsabteilung rausgeschickt, mit bitte für diesen Monat auch die Leistungen auszubezahlen. Dies sollte im Laufe der nächsten Woche passieren. Einen Bescheid habe ich nachwievor nicht, geschweige denn irgendeine Ahnung was die dort eigentlich berechnen oder aus meinen Unterlagen herauslesen. Eine MA der Hotline vom JC sagte mir auch vor 1-2 Wochen mal, dass das JC davon ausgeht, dass ich nachwievor arbeite und keinen Bedarf habe!? Sie sagten auch, die Kündigung für die Minijobstelle fehle etc...dabei wurde die Stelle ja auch gar nicht gekündigt, sondern bestand vor der Vollzeitstelle und auch danach noch. Da schwante mir schon, dass dort womöglich etwas schief läuft.
Nun aber zu meinem eigentlichen Anliegen:
Ich war schon verwundert, dass man mir erst Oktober sagte, aber eigentlich war ich auch verwundert, warum ich nicht auch im August Anspruch auf Leistungen habe? Er sagte mir, das würde daran liegen, dass ich ja Ende Juli noch Gehalt bekommen habe(logisch) und das müsse ich für den Folgemonat benutzen, obwohl natürlich jedem Menschen klar ist, dass das Gehalt Ende des Monats die Auszahlung für die geleistete Arbeitskraft in diesen Monat darstellt, und nicht für den Folgemonat. Ergo ist das Gehalt Ende des Monats ja auch dem Monat zuzurechnen, in dem es verdient wurde. So müsste ich ja sonst zwei Monate mit einem Gehalt "bezahlen", was bei 860€ Miete in zwei Monaten von 1420€ brutto grad mal 560€ zum Leben macht, also unter ALG2 Niveau pro Monat.
Da das JC auch im Juni, warum auch immer, weiter Geld überwies, fand auch eine Überzahlung statt, welche natürlich zurückerstattet werden muss(was auch richtig ist, auch wenn es total unnötig war mir weiterhin, auch Ende Juni, noch Geld zu überweisen). In diesem Zusammenhang lief mir aber der Begriff der "Zuflussregelung" erstmalig über den Weg.
Daher erwähne ich an der Stelle folgendes:
Mein Gehalt kam immer am Ende des Monats, immer so um den 28.,29., also 28. Mai, 29. Juni,. 28. Juli. o.ä.
Die Zuflussregelung besagt ja eindeutig, dass das Einkommen in dem Monat anzurechnen ist, in dem es "zugeflossen" ist(§ 11 Absatz 2 SGB II).
Desweiteren steht in einer SGB2 Broschüre, die man mir im JC gegeben hat, bei "Was bedeutet "Einkommen"?: Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Ihnen ab der Antragsstellung zufließt". Und nach Antragstellung habe ich doch überhaupt gar kein Einkommen gehabt, außer das was durch den Minijob reingekommen ist?
Abschließend möchte ich erwähnen, ich möchte hier nichts rausschlagen, ich habe natürlich den letzten Monat überlebt, da ich mein Geld nicht aus dem Fenster geworfen habe während ich gearbeitet habe. Mein Konto zeigte dennoch niedrige Stände an, da ich immer nachdem Gehalt kam ca. 40% bar abgehoben habe.
Ich frage mich nur, ob mir nicht auch Leistung im Monat August zusteht?
Da das JC bisher nicht wirklich mit mir kommuniziert hat und die Mitarbeiter an der Hotline auch nicht viel machen können, außer mir die E-Akte vorzulesen, möchte ich einfach wissen, ob das so rechtens ist bzw. richtig ist. Die Kommunikation mit dem JC ist nicht mal als katastrophal zu bezeichnen, sie ist schlichtweg nicht existent.
Ist das wirklich so, dass das Gehalt, was Ende Juli kam, diese Kontoauszüge liegen dem JC auch alle vor, wirklich für August benutzt werden muss?
In dem ganzen Zusammenhang, also der Antragstellung, und der Kommunikation im Nachhinein sind noch einige sehr fragwürdige Dinge passiert, die aber letztendlich in der Frage keine Relevanz darstellen. Evtl mache ich ein weiteres Thema auf, der Beitrag hier ist eh schon zu lang
Mein Anliegen kann sicher recht klar beantwortet werden(hoffe ich doch), aber wenn das JC sich hier irrt und mir hier Unrecht geschieht, würde ich mich zusätzlich noch freuen, wenn jmd einen Ratschlag hat, wie ich dann weiter vorgehen soll(Auf Bescheid warten und dann Einspruch einlegen?) Wenn alles in Ordnung und korrekt ist, dann ist das eben so, aber ich wüsste halt eben gerne Bescheid.
Danke für's lesen und ein schönes Wochenende euch allen.
Daniel
ich hatte zum 1.5.2018 eine Vollzeitstelle angenommen. Diese Stelle war erstmal auf 3 Monate befristet und ist mittlerweile leider auch zu einem Ende gekommen.
Ich war vorher im ALG2 Bezug. Es sei dazu noch erwähnt, ich mache seit März einen Minijob, der aber so geringfügig ist, dass dort nur 60-75€ im Monat bei rumkommen.
Ich habe dem Jobcenter in Zusammenarbeit mit meinem Berater Ende April den Arbeitsvertrag vorgelegt,also mitgeteilt, dass ich ab 1.5.2018 arbeite.
Nun endete das Arbeitsverhältnis wie gesagt zum 31.7.2018. Dies habe ich erst ca. eine Woche vor Ende des Monats erfahren, bin aber sofort zum JC und habe mich gemeldet und Bedarf ab 1.8. angemeldet, bzw. den Weiterbewilligungsantrag mitgenommen. Am 31.7. habe ich alle erforderlichen Unterlagen(also die letzten 3 Monate Kontoauszüge, die Kündigung für die Vollzeitstelle, Gehaltsabrechnungen, etc.) fein säuberlich sortiert dort abgegeben(es hat übrigens 7 Tage gedauert, bis am 6.8. die Daten im System in der E-Akte erschienen sind).
Nun haben wir den 15.9. und ich hatte bis Donnerstag nachwievor keine Info. Da bin ich dann ins JC und habe nachgefragt. Dort erklärte man mir, dass ich erst ab 1.10. Geld bekommen würde.
Ich fragte wieso, er verwies auf die Kündigung, wo drin steht dass ich am 1.8. noch einen Anspruch auf Urlaub wahrnehmen würde. Er meinte auch, ich würde noch Gehalt bekommen diesen Monat, sowie auch letzten. Er hat aber eingesehen dass das in der Kündigung einfach nur blödsinnig geschrieben ist, die Kollegen sich vertan haben und hat sofort eine Meldung an die Leitungsabteilung rausgeschickt, mit bitte für diesen Monat auch die Leistungen auszubezahlen. Dies sollte im Laufe der nächsten Woche passieren. Einen Bescheid habe ich nachwievor nicht, geschweige denn irgendeine Ahnung was die dort eigentlich berechnen oder aus meinen Unterlagen herauslesen. Eine MA der Hotline vom JC sagte mir auch vor 1-2 Wochen mal, dass das JC davon ausgeht, dass ich nachwievor arbeite und keinen Bedarf habe!? Sie sagten auch, die Kündigung für die Minijobstelle fehle etc...dabei wurde die Stelle ja auch gar nicht gekündigt, sondern bestand vor der Vollzeitstelle und auch danach noch. Da schwante mir schon, dass dort womöglich etwas schief läuft.
Nun aber zu meinem eigentlichen Anliegen:
Ich war schon verwundert, dass man mir erst Oktober sagte, aber eigentlich war ich auch verwundert, warum ich nicht auch im August Anspruch auf Leistungen habe? Er sagte mir, das würde daran liegen, dass ich ja Ende Juli noch Gehalt bekommen habe(logisch) und das müsse ich für den Folgemonat benutzen, obwohl natürlich jedem Menschen klar ist, dass das Gehalt Ende des Monats die Auszahlung für die geleistete Arbeitskraft in diesen Monat darstellt, und nicht für den Folgemonat. Ergo ist das Gehalt Ende des Monats ja auch dem Monat zuzurechnen, in dem es verdient wurde. So müsste ich ja sonst zwei Monate mit einem Gehalt "bezahlen", was bei 860€ Miete in zwei Monaten von 1420€ brutto grad mal 560€ zum Leben macht, also unter ALG2 Niveau pro Monat.
Da das JC auch im Juni, warum auch immer, weiter Geld überwies, fand auch eine Überzahlung statt, welche natürlich zurückerstattet werden muss(was auch richtig ist, auch wenn es total unnötig war mir weiterhin, auch Ende Juni, noch Geld zu überweisen). In diesem Zusammenhang lief mir aber der Begriff der "Zuflussregelung" erstmalig über den Weg.
Daher erwähne ich an der Stelle folgendes:
Mein Gehalt kam immer am Ende des Monats, immer so um den 28.,29., also 28. Mai, 29. Juni,. 28. Juli. o.ä.
Die Zuflussregelung besagt ja eindeutig, dass das Einkommen in dem Monat anzurechnen ist, in dem es "zugeflossen" ist(§ 11 Absatz 2 SGB II).
Desweiteren steht in einer SGB2 Broschüre, die man mir im JC gegeben hat, bei "Was bedeutet "Einkommen"?: Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Ihnen ab der Antragsstellung zufließt". Und nach Antragstellung habe ich doch überhaupt gar kein Einkommen gehabt, außer das was durch den Minijob reingekommen ist?
Abschließend möchte ich erwähnen, ich möchte hier nichts rausschlagen, ich habe natürlich den letzten Monat überlebt, da ich mein Geld nicht aus dem Fenster geworfen habe während ich gearbeitet habe. Mein Konto zeigte dennoch niedrige Stände an, da ich immer nachdem Gehalt kam ca. 40% bar abgehoben habe.
Ich frage mich nur, ob mir nicht auch Leistung im Monat August zusteht?
Da das JC bisher nicht wirklich mit mir kommuniziert hat und die Mitarbeiter an der Hotline auch nicht viel machen können, außer mir die E-Akte vorzulesen, möchte ich einfach wissen, ob das so rechtens ist bzw. richtig ist. Die Kommunikation mit dem JC ist nicht mal als katastrophal zu bezeichnen, sie ist schlichtweg nicht existent.
Ist das wirklich so, dass das Gehalt, was Ende Juli kam, diese Kontoauszüge liegen dem JC auch alle vor, wirklich für August benutzt werden muss?
In dem ganzen Zusammenhang, also der Antragstellung, und der Kommunikation im Nachhinein sind noch einige sehr fragwürdige Dinge passiert, die aber letztendlich in der Frage keine Relevanz darstellen. Evtl mache ich ein weiteres Thema auf, der Beitrag hier ist eh schon zu lang
Mein Anliegen kann sicher recht klar beantwortet werden(hoffe ich doch), aber wenn das JC sich hier irrt und mir hier Unrecht geschieht, würde ich mich zusätzlich noch freuen, wenn jmd einen Ratschlag hat, wie ich dann weiter vorgehen soll(Auf Bescheid warten und dann Einspruch einlegen?) Wenn alles in Ordnung und korrekt ist, dann ist das eben so, aber ich wüsste halt eben gerne Bescheid.
Danke für's lesen und ein schönes Wochenende euch allen.
Daniel