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Hallo,
momentan bin ich arbeitssuchend (seit 04.11.08), aber wieder schwanger. Mein voraussichtlicher ET wird der 10.06.09 sein. Ich habe nun Anspruch auf ALGI ein Jahr lang. Da ich ja Ende April oder so in Mutterschutz gehe hebt sich ja das ALG erstmal auf. Habe ich nach Rückkehr aus der Elternzeit (will ein Jahr machen) nochmal Anspruch auf mein "Rest-ALGI "?? Ich hoffe mich versteht jemand, was ich fragen möchte
Also laut Recherchen beim www wäre es schon so, denn ich "verbrauche" ja meinen Anspruch auf ALG bis zum Mutterschutz nicht, oder?
Achso, falls sich zufällig hier noch jmd. mit Elterngeld auskennt. Dieses kann ich ja dann ganz normal beantragen und würde ein Jahr lang den Mindestsatz von 300 Euro bekommen? Stimmt das?
Vielen Dank im voraus!
LG Maddy
momentan bin ich arbeitssuchend (seit 04.11.08), aber wieder schwanger. Mein voraussichtlicher ET wird der 10.06.09 sein. Ich habe nun Anspruch auf ALGI ein Jahr lang. Da ich ja Ende April oder so in Mutterschutz gehe hebt sich ja das ALG erstmal auf. Habe ich nach Rückkehr aus der Elternzeit (will ein Jahr machen) nochmal Anspruch auf mein "Rest-ALGI "?? Ich hoffe mich versteht jemand, was ich fragen möchte

Achso, falls sich zufällig hier noch jmd. mit Elterngeld auskennt. Dieses kann ich ja dann ganz normal beantragen und würde ein Jahr lang den Mindestsatz von 300 Euro bekommen? Stimmt das?
Vielen Dank im voraus!
LG Maddy