G
Gelöschtes Mitglied 26
Gast
Mir liegt hier eine Police über eine solche Versicherung vor.
Laut meiner Kenntnis zählt die Versicherung ja nicht zum Vermögen dazu, da sie ja - dem Grunde nach - zweckgebunden vorsorgen soll.
Aber wie verhält sich das nun mit dem Schönvermögen, da wird diese ja dann zugezählt.
In dieser Police steht : Versicherungssumme: 4800 DM (also wohl ca. 2400€) zzgl. Gewinnausschüttung. Dies erfolgt jedoch sicherlich nur im Todesfall, mehr Unterlagen liegen mir nicht vor und existieren laut Aussage auch nicht.
Der Rückkaufswert wird sicherlich noch nicht diese 4800€ erreicht haben.
Das Amt will nun die Police zu dieser Versicherung haben.
Ich vermute einfach mal, das die den Rückkaufswert davon haben wollen um diesem den Schonvermögen zuzurechnen.
Was passiert dann wenn das Schonvermögen damit überschritten wird und ausser einer kleinen Summe Geld, einem alten Auto und dieser Police die jahreberechnende Grenze überschritten wird.
Muss dann das Auto verkauft werden? Die Versicherung aufgelöst werden?
Man kann ja schliesslich nur von vorhanderem Vermögen seine Miete zahlen.
Die versuchen sicherlich dann den Bescheid abzulehnen, weil das Schonvermögen überschritten wird, aber von dem real vorhandenen und verfügbaren Geld kann der keine Miete zahlen.
Laut meiner Kenntnis zählt die Versicherung ja nicht zum Vermögen dazu, da sie ja - dem Grunde nach - zweckgebunden vorsorgen soll.
Aber wie verhält sich das nun mit dem Schönvermögen, da wird diese ja dann zugezählt.
In dieser Police steht : Versicherungssumme: 4800 DM (also wohl ca. 2400€) zzgl. Gewinnausschüttung. Dies erfolgt jedoch sicherlich nur im Todesfall, mehr Unterlagen liegen mir nicht vor und existieren laut Aussage auch nicht.
Der Rückkaufswert wird sicherlich noch nicht diese 4800€ erreicht haben.
Das Amt will nun die Police zu dieser Versicherung haben.
Ich vermute einfach mal, das die den Rückkaufswert davon haben wollen um diesem den Schonvermögen zuzurechnen.
Was passiert dann wenn das Schonvermögen damit überschritten wird und ausser einer kleinen Summe Geld, einem alten Auto und dieser Police die jahreberechnende Grenze überschritten wird.
Muss dann das Auto verkauft werden? Die Versicherung aufgelöst werden?
Man kann ja schliesslich nur von vorhanderem Vermögen seine Miete zahlen.
Die versuchen sicherlich dann den Bescheid abzulehnen, weil das Schonvermögen überschritten wird, aber von dem real vorhandenen und verfügbaren Geld kann der keine Miete zahlen.