Hallo Seepferdchen, danke für Deine Antwort.
Also sie bekommt aufgrund der Erwerbsunfähigkeit Grundsicherung im Alter.. SGB XII.
Nein Ringe getauscht haben wir noch nicht, werden aber quasi als Bedarfsgemeinschaft gesehen. Ich habe roundabout 300 Euro im Monat frei, der Rest wird nach fiktiver Berechnung für mich ( Regelsatz 2 Personen Plus Miete und Heizung) auf den Gesamtbedarf meiner Partnerin angerechnet. (Monatlich ca 300-400 Euro)
Meine Partnerin wird nach dem EStG gleichgestellt wie Ehegatten, da ihre Leistungen um den zu hohen Teil des Einkommens von mir gekürzt werden.
Nun habe ich mir beide Paragraphen durchgelesen und bin noch stutziger... Es heißt dort, dass Einmalige Zahlungen sofern hier auf gezahlte Leistungen noch nicht berücksichtigt wurden angerechnet bzw auf 6 Monate verteilt werden. Okay grob verstanden heißt dies, wenn mein Einkommen bereits bereinigt und für den Monat X bereits ausgezahlt wurde , wird es auch aufgeteilt?
Kann ich auch hier meinen "Freibetrag" von 300 Euro abziehen? (Versicherungen etc) oder wird er ausser acht gelassen ? Werden die 1080 Euro dann für beide berechnet, also Regelsatz, Miete, Heizung für beide ?