da das thema eigendlich auch kdu und unterhalt anschneidet ,ich aber nur in bezug auf die leistung nicht ganz bescheid weiß habe ich mich für alg 2 plattform endschieden.
leider bin ich direkt zum thema nicht fündig geworden.
der erzeuger und papa meiner tochter will an uns(4personen)vermieten.
da ich wegen eigenbedarf aus der alten wohnung raus musste und was neues schwer zu finden ist bzw unmöglich,da ich in der schufa stehe(altlast aus meiner ehe,haus zwangsversteigerung usw)lehnen mich alle ab.
wir haben keine BG und keine HG .wir hatten nur im zuge des besuchsrechts kontakt.wie da die händlings des amtes sind weiß ich soweit,er zahlt auch unterhalt,freiwillig des satz des UV.da er eigendlich selbst zuwenig hat,aber für seine tochter will er alles mögliche tun.
der unterhalt wird auch angerechnet und ihr kindergeld.ich hab noch 2 söhne aus erster ehe.17 und 19.der 19 jährige hat 60% GdB und ihr vater ist auch ALG 2 .somit kein unterhalt.
umzug wurde genehmigt.
wohnung wäre angemessen.
jetzt meine frage.
wenn der vater und vermieter im zuge seiner unterhaltspflicht auf die kosten der miete und nebenkosten seiner tochter verzichtet geht das überhaupt und wie wird dann unsere kdu gerechnet???
ich bedanke mich schon mal für infos.
leider bin ich direkt zum thema nicht fündig geworden.
der erzeuger und papa meiner tochter will an uns(4personen)vermieten.
da ich wegen eigenbedarf aus der alten wohnung raus musste und was neues schwer zu finden ist bzw unmöglich,da ich in der schufa stehe(altlast aus meiner ehe,haus zwangsversteigerung usw)lehnen mich alle ab.
wir haben keine BG und keine HG .wir hatten nur im zuge des besuchsrechts kontakt.wie da die händlings des amtes sind weiß ich soweit,er zahlt auch unterhalt,freiwillig des satz des UV.da er eigendlich selbst zuwenig hat,aber für seine tochter will er alles mögliche tun.
der unterhalt wird auch angerechnet und ihr kindergeld.ich hab noch 2 söhne aus erster ehe.17 und 19.der 19 jährige hat 60% GdB und ihr vater ist auch ALG 2 .somit kein unterhalt.
umzug wurde genehmigt.
wohnung wäre angemessen.
jetzt meine frage.
wenn der vater und vermieter im zuge seiner unterhaltspflicht auf die kosten der miete und nebenkosten seiner tochter verzichtet geht das überhaupt und wie wird dann unsere kdu gerechnet???
ich bedanke mich schon mal für infos.
