Folgender Fall:
Ich bilde mit jemandem eine WG .
Da die Hausverwaltung Untervermietung generell nicht genehmigt, haben sie uns stattdessen beide in den Haupt-Mietvertrag gepackt, wir stehen also beide mit unserem Namen drin.
Nur wie wird so die Miete vom Amt angerechnet?
Der eine Mieter hat nix mit dem Amt zutun, bewohnt ein Zimmer, der Alg2-Antragsteller bewohnt das andere Zimmer und zahlt anteilig die Miete.
Will das Amt da wohl eine genaue Berechnung der qm-Zahl, wird einfach "Halbe-Halbe" gemacht oder kriegt er einfach nur die ihm zustehende, angemessene Miet"pauschale"?
Wird das Amt überhaupt akzeptieren, daß wir nun statt des verlangten Untermietvertrags einen Hauptmietvertrag vorlegen, in dem beide WG -Teilnehmer als Hauptmieter eingetragen sind?
Danke
Ich bilde mit jemandem eine WG .
Da die Hausverwaltung Untervermietung generell nicht genehmigt, haben sie uns stattdessen beide in den Haupt-Mietvertrag gepackt, wir stehen also beide mit unserem Namen drin.
Nur wie wird so die Miete vom Amt angerechnet?
Der eine Mieter hat nix mit dem Amt zutun, bewohnt ein Zimmer, der Alg2-Antragsteller bewohnt das andere Zimmer und zahlt anteilig die Miete.
Will das Amt da wohl eine genaue Berechnung der qm-Zahl, wird einfach "Halbe-Halbe" gemacht oder kriegt er einfach nur die ihm zustehende, angemessene Miet"pauschale"?
Wird das Amt überhaupt akzeptieren, daß wir nun statt des verlangten Untermietvertrags einen Hauptmietvertrag vorlegen, in dem beide WG -Teilnehmer als Hauptmieter eingetragen sind?
Danke