Shihayazad
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Ich würde gerne ein paar Meinungen hören, ob ich meine aktuelle Situation und insbesondere den Paragraphen § 150 Abs. 2, Nr. 5 richtig verstanden habe.
Ich war bis Ende April 2018 Vollzeit beschäftigt, dann bis Mitte Juli 2018 arbeitslos. Dann habe ich eine Teilzeitstelle (27 Stunden) angenommen, deren Vertrag Ende Juli 2020 auslaufen wird. Ich habe es so verstanden, dass ich nach § 150 Abs. 2, Nr. 5 beantragen kann, dass meine Teilzeit für die Bemessung ignoriert wird. Ich würde dann ALG1 nach einem fiktiven Gehalt erhalten, weil ich dann innerhalb der letzten 2 Jahre keine 150 Tage Bemessungsgrundlage habe.
Soweit richtig?
Jetzt gibt es eventuell die Möglichkeit den Vertrag bis Ende des Jahres zu verlängern und möglicherweise sogar auf Vollzeit aufzustocken. Wenn ich zum 01.07. eine Aufstockung auf Vollzeit erreiche (mit Laufzeit bis zum 31.12.2020) wäre ich ja noch einmal 6 Monate Vollzeit beschäftigt. Ich verstehe den § 150 in diesem Fall so, dass ich auch in diesem Fall beantragen kann, dass meine Teilzeitmonate (01.01.-30.06) bei der Bemessung ignoriert werden. Mein ALG1 würde in diesem Fall dann ausschließlich nach meinen 6 Vollzeitmonaten (01.07-31.12.2020) berechnet werden.
Habe ich das richtig verstanden?
Ich war bis Ende April 2018 Vollzeit beschäftigt, dann bis Mitte Juli 2018 arbeitslos. Dann habe ich eine Teilzeitstelle (27 Stunden) angenommen, deren Vertrag Ende Juli 2020 auslaufen wird. Ich habe es so verstanden, dass ich nach § 150 Abs. 2, Nr. 5 beantragen kann, dass meine Teilzeit für die Bemessung ignoriert wird. Ich würde dann ALG1 nach einem fiktiven Gehalt erhalten, weil ich dann innerhalb der letzten 2 Jahre keine 150 Tage Bemessungsgrundlage habe.
Soweit richtig?
Jetzt gibt es eventuell die Möglichkeit den Vertrag bis Ende des Jahres zu verlängern und möglicherweise sogar auf Vollzeit aufzustocken. Wenn ich zum 01.07. eine Aufstockung auf Vollzeit erreiche (mit Laufzeit bis zum 31.12.2020) wäre ich ja noch einmal 6 Monate Vollzeit beschäftigt. Ich verstehe den § 150 in diesem Fall so, dass ich auch in diesem Fall beantragen kann, dass meine Teilzeitmonate (01.01.-30.06) bei der Bemessung ignoriert werden. Mein ALG1 würde in diesem Fall dann ausschließlich nach meinen 6 Vollzeitmonaten (01.07-31.12.2020) berechnet werden.
Habe ich das richtig verstanden?