Hallo Jojomenni,
Meine Frage wäre ich werde ab dem 9.11.18 ausgesteuert und nach meinen Recherchen gibt es eine 2 Jahres frist wo man 150 Tagen Einkommen erzielt hat.
Richtig, es müssen mindestens 150 Tage mit regulärem Einkommen für die Berechnung vorhanden sein, dazu muss dein AG ohnehin auf der Arbeitsbescheinigung die korrekten Eintragungen machen.
Du kannst dir aber noch Zeit lassen mit der Meldung dazu bei der AfA (bis Anfang November), die werden sonst sehr schnell "sehr anhänglich", obwohl du noch vorerst weiter Krankengeld beziehen wirst.
Nun war ich in den letzten 2 Jahren auch anderweitig erkrankt alles im Rahmen der Lohnfortzahlung, werden diese Tage mit angerechnet zur Arbeit und ab wann werden die letzten 2 Jahre berechnet.
Diese Rechnung beginnt zum Zeitpunkt der Aussteuerung und wenn die 150 Tage nicht mehr zusammen kommen erfolgt eine "fiktive" Berechnung nach dem Ausbildungsstand (siehe § 152 SGB III).
Das kann sogar zum Vorteil sein aber leider auch zum Nachteil je nach deiner Qualifikationsgruppe, in die du dann von der AfA einsortiert wirst.
Hoffe das ich nicht zu viele Fragen gestellt habe.
Das waren sicher noch nicht zu viele Fragen, ich verlege das mal in einen anderen Bereich, wo du auch schon viel zur Aussteuerung nachlesen kannst ... und viele wichtige Hinweise zu deinem Vorgehen später bei der AfA findest.
Denn das ist nach einer Aussteuerung ist nicht unbedingt vergleichbar mit ALGI bei "normaler" Arbeitslosigkeit.

Unklarheiten
IMMER versuchen rechtzeitig
VORHER zu klären, ehe dann die Fehler bei der AfA schon gemacht sind.
MfG Doppeloma