Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Nach einer längeren Krankenzeit muss ich mich jetzt arbeitslos melden.
Kündigung erfolgte während der Krankheit.
- Wie wirkt sich die Alg1 Berechnung aus wenn ich beim ersten Termin und beim EGLV Gespräch angebe, dass ich nur für eine begrenzte Stundenanzahl auf Teilzeit vermittelt werden und zur Verfügung stehen möchte? Würde das ALG1 dadurch sinken?
Vor der Krankheit und Kündigung hatte ich die letzen Jahre auch nur noch in Teilzeit gearbeitet. Der Arbeitsvertrag wurde aber nie auf Teilzeit geändert und in der Arbeitsbescheinigung meiner ehemaligen Firma steht eine 40 Stunden Woche. Bezahlt wurde nach Stunden.
- Ist es noch zu empfehlen die EGLV mitzunehmen und nicht vor Ort zu unterschreiben?
- Auf meiner Arbeitsbescheinigung / Bemessungszeitraum steht zu den einzelnen Monaten in der rechten Spalte "Fiktives Bruttoarbeitsentgelt". Dies fiel öfter unterschiedlich aus wegen vielen Nachberechungen der einzelnen Monate durch ein schlechten Steuerbüro und Stundenabrechnung des AG.
Ich habe also sehr viele Einträge bei dem Fiktiven Bruttoarbeitsentgelt. Wird bei der Berechnung des ALG´s das Fiktive mit einbezogen?
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Nach einer längeren Krankenzeit muss ich mich jetzt arbeitslos melden.
Kündigung erfolgte während der Krankheit.
- Wie wirkt sich die Alg1 Berechnung aus wenn ich beim ersten Termin und beim EGLV Gespräch angebe, dass ich nur für eine begrenzte Stundenanzahl auf Teilzeit vermittelt werden und zur Verfügung stehen möchte? Würde das ALG1 dadurch sinken?
Vor der Krankheit und Kündigung hatte ich die letzen Jahre auch nur noch in Teilzeit gearbeitet. Der Arbeitsvertrag wurde aber nie auf Teilzeit geändert und in der Arbeitsbescheinigung meiner ehemaligen Firma steht eine 40 Stunden Woche. Bezahlt wurde nach Stunden.
- Ist es noch zu empfehlen die EGLV mitzunehmen und nicht vor Ort zu unterschreiben?
- Auf meiner Arbeitsbescheinigung / Bemessungszeitraum steht zu den einzelnen Monaten in der rechten Spalte "Fiktives Bruttoarbeitsentgelt". Dies fiel öfter unterschiedlich aus wegen vielen Nachberechungen der einzelnen Monate durch ein schlechten Steuerbüro und Stundenabrechnung des AG.
Ich habe also sehr viele Einträge bei dem Fiktiven Bruttoarbeitsentgelt. Wird bei der Berechnung des ALG´s das Fiktive mit einbezogen?