Wie wichtig ist es, bei Aussicht auf eine Klage, den Widerspruch zu begründen?

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Flo3000

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hey ihr lieben, eine kurze frage bitte:

wenn ich davon ausgehe dass mein widerspruch (gegen die ablehnung eines antrags auf bildungsgutscheins) abgelehnt wird und ich so oder so klagen muss, wie wichtig ist es dann überhaupt, den widerspruch zu begründen?

lg flo
 
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Makale

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AW: widerspruch begründen?

Erst einmal kurz Grundsätzliches zum Bildungsgutschein.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausstellung, jedoch besteht ein Rechtsanspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber (§ 39 Abs. 1 SGB I). Ermessensfehlerfreie Entscheidung bedeutet, dass alle Umstände des Einzelfalls sowie die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers berücksichtigt werden. Näheres ist dem § 3 Abs. 1 SGB II sowie dem § 33 SGB I zu entnehmen. Eine Reduzierung des Ermessens auf 0, also praktisch zwingende Bewilligung, gibt es nicht, da die Behörde über das "Ob" als auch über das "Wie" der beantragten Leistung entscheiden kann. Jedoch ist eine Ermessensentscheidung regelmäßig zugunsten des Antragstellers aufgrund § 2 Abs. 2 SGB I zu treffen, insofern keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen (diese Vorschrift wird jedoch regelmäßig in der Praxis, auch leider von vielen Sozialgerichten missachtet).

Ist die Ermessensentscheidung rechtswidrig, zB sachfremde oder verfehlte Erwägungen in der Begründung, so besteht Anspruch auf Aufhebung des Ablehnungsbescheides und Neubescheidung über die beantragte Leistung.

Ein Widerspruch muss nicht begründet werden, aber bei solchen Angelegenheiten sollten schon alle Umstände vorgetragen werden, die für eine Bewilligung der Ermessensleistung sprechen.
 

Curt The Cat

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Moinsen Flo75 ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit muß sein - ergänzend verweise ich auch auf dieForenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]widerspruch begründen?[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


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