sunnytn
Elo-User*in
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Hallo
Mein schulpflichtiges Kind hat demnächst ein 2-wöchiges Praktikum und dies leistet sie im selben Unternehmen ab, wo ich derzeit auch arbeite.
Da wir auch die selben Arbeitszeiten haben, werde ich sie natürlich mit dem Auto mitnehmen.
Nun bin ich jedoch selbst Aufstocker (Maßnahme §16 Teilhabe) und bekomme folglich in meinem Grundfreibetrag die einfache Fahrt nicht angerechnet.
Jetzt bekam mein Kind einen Antrag von der Schule auf Reisekostenerstattung und dort soll ein Konto angegeben werden. Da sie noch minderjährig ist, hat sie folglich noch kein Konto.
Daher würde ich gern wissen, ob ich hier bedenkenlos mein Konto angeben kann (trotz Aufstocker), oder ob mir diese Reisekosten (die ihr ja zustehen) komplett angerechnet bzw. als Einkommen gewertet werden?
Mfg
Mein schulpflichtiges Kind hat demnächst ein 2-wöchiges Praktikum und dies leistet sie im selben Unternehmen ab, wo ich derzeit auch arbeite.
Da wir auch die selben Arbeitszeiten haben, werde ich sie natürlich mit dem Auto mitnehmen.
Nun bin ich jedoch selbst Aufstocker (Maßnahme §16 Teilhabe) und bekomme folglich in meinem Grundfreibetrag die einfache Fahrt nicht angerechnet.
Jetzt bekam mein Kind einen Antrag von der Schule auf Reisekostenerstattung und dort soll ein Konto angegeben werden. Da sie noch minderjährig ist, hat sie folglich noch kein Konto.
Daher würde ich gern wissen, ob ich hier bedenkenlos mein Konto angeben kann (trotz Aufstocker), oder ob mir diese Reisekosten (die ihr ja zustehen) komplett angerechnet bzw. als Einkommen gewertet werden?
Mfg