Spongebob
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Ich wohne in einem Mietshaus mit 8 Wohnungen, 4 größere Wohnungen (3 Zimmer) auf einen Seite, 4 kleineren Wohnungen (2 Zimmer) auf der anderen Seite. 2 Wohnungen stehen seit einem Dreivierteljahr leer, die eine wurde zuvor von 2 Personen bewohnt, in der anderen wohnte eine Person. Da ich nun die Nebenkostenabrechnung mit fetter Nachzahlung bekommen habe, stellen sich mir Fragen bei der Kostenumlegung.
Manche Kosten werden pro Wohnung aufgeteilt, jeder zahlt 1/8 unabhängig von der Größe der Wohnung. So ist es in der Abrechnung bei Gebäudereinigung, Gartenpflege, Kabelanschluss und Wartung der Gasthermen.
Oberflächenentwässerung, Grundsteuer, Hausmeister, Allgemeinstrom, Gebäude- und Haftpflichtversicherung sowie Schornsteinfeger wurden nach Quadmetern umgelegt.
Der Vermieter trägt also den Anteil der leerstehenden Wohnungen. Jetzt komme ich aber zum relevanten Punkt.
Frischwasser, Abwasser/Kanalgebühren und Müllabfuhr werden über "Personentage" abgerechnet. Soll heißen, eine Person, die das ganze Jahr im Haus wohnt, zählt 365 Tage, wohnt man zu zweit, sind es dann folglich 365 Tage *2 und jemand, der alleine vom 1.1.-30.6. im Haus gewohnt hat, steuert 181 Tage zum Gesamtvolumen bei.
Beim Wasser und Abwasser mag das auch Sinn ergeben, jedoch nicht bei der Müllabfuhr, denn die hat ihre festen Termine, feste Gebühren und kommt zu festen Terminen, ob die Tonne 100% voll, zu 75% voll oder fast leer ist. Es spielt keine Rolle, wieviele Bewohner das Haus hat, die Kosten sind gleich, entscheidend ist nur die Größe der Tonne und die Häufigkeit der Leerung.
Die Frage ist nun: Verringern sich durch die leerstehenden Wohnungen tatsächlich die Personentage gegenüber den Vorjahren? Wodurch mein Anteil bei der Müllabfuhr gegenüber den Vorjahren erheblich (prozentual) steigt. Oder gehen die Tage, in denen die Wohnungen leerstanden zulasten des Vermieters?
Beim Wasser und Abwasser sollten weniger Bewohner folglich auch für weniger Verbrauch sorgen und es spielt m.E. keine Rolle. Die Rauchmelder werden nach Anzahl der RM umgelegt.
Manche Kosten werden pro Wohnung aufgeteilt, jeder zahlt 1/8 unabhängig von der Größe der Wohnung. So ist es in der Abrechnung bei Gebäudereinigung, Gartenpflege, Kabelanschluss und Wartung der Gasthermen.
Oberflächenentwässerung, Grundsteuer, Hausmeister, Allgemeinstrom, Gebäude- und Haftpflichtversicherung sowie Schornsteinfeger wurden nach Quadmetern umgelegt.
Der Vermieter trägt also den Anteil der leerstehenden Wohnungen. Jetzt komme ich aber zum relevanten Punkt.
Frischwasser, Abwasser/Kanalgebühren und Müllabfuhr werden über "Personentage" abgerechnet. Soll heißen, eine Person, die das ganze Jahr im Haus wohnt, zählt 365 Tage, wohnt man zu zweit, sind es dann folglich 365 Tage *2 und jemand, der alleine vom 1.1.-30.6. im Haus gewohnt hat, steuert 181 Tage zum Gesamtvolumen bei.
Beim Wasser und Abwasser mag das auch Sinn ergeben, jedoch nicht bei der Müllabfuhr, denn die hat ihre festen Termine, feste Gebühren und kommt zu festen Terminen, ob die Tonne 100% voll, zu 75% voll oder fast leer ist. Es spielt keine Rolle, wieviele Bewohner das Haus hat, die Kosten sind gleich, entscheidend ist nur die Größe der Tonne und die Häufigkeit der Leerung.
Die Frage ist nun: Verringern sich durch die leerstehenden Wohnungen tatsächlich die Personentage gegenüber den Vorjahren? Wodurch mein Anteil bei der Müllabfuhr gegenüber den Vorjahren erheblich (prozentual) steigt. Oder gehen die Tage, in denen die Wohnungen leerstanden zulasten des Vermieters?
Beim Wasser und Abwasser sollten weniger Bewohner folglich auch für weniger Verbrauch sorgen und es spielt m.E. keine Rolle. Die Rauchmelder werden nach Anzahl der RM umgelegt.