Ich würde gerne eine Frage in die Runde geben, die mich immer mal wieder beschäftigt, seit angekündigt wurde, dass das Schonvermögen angehoben wird.
Wie werden eigentlich die Kosten für die Beschaffung von Heizöl in den Bedarf eingerechnet?
Bei älteren Häusern und Heizungsanlagen mit Warmwassererzeugung kann eine Heizöllieferung für ein Jahr schon mal 2000,00 € kosten. Nehmen wir mal an, dass der Betrag im November bezahlt werden müsste. Beträgt dann der Bedarf für KDU in diesem Monat 2000 € + BK + SChuldzinsen? Oder werden die 2000 € auf 12 Monate als Bedarf geteilt? Falls der Betrag geteilt wird, woher nehme ich dann das Geld. Der Händler wird sich ja wohl nicht auf Ratenzahlung einlassen.
Falls der Betrag nicht geteilt wird, kommt man für den monat des Heizölkaufs auf einen enorm hohen GEsamtbedarf.
Kann dann demnächst der Großteil der Häulsebesitzer in D für diesen Monat ALG II beantragen? Viele dürften die neuen Freibeträge für Schonvermögen nicht überschreiten.
Was meint Ihr?
Wie werden eigentlich die Kosten für die Beschaffung von Heizöl in den Bedarf eingerechnet?
Bei älteren Häusern und Heizungsanlagen mit Warmwassererzeugung kann eine Heizöllieferung für ein Jahr schon mal 2000,00 € kosten. Nehmen wir mal an, dass der Betrag im November bezahlt werden müsste. Beträgt dann der Bedarf für KDU in diesem Monat 2000 € + BK + SChuldzinsen? Oder werden die 2000 € auf 12 Monate als Bedarf geteilt? Falls der Betrag geteilt wird, woher nehme ich dann das Geld. Der Händler wird sich ja wohl nicht auf Ratenzahlung einlassen.
Falls der Betrag nicht geteilt wird, kommt man für den monat des Heizölkaufs auf einen enorm hohen GEsamtbedarf.
Kann dann demnächst der Großteil der Häulsebesitzer in D für diesen Monat ALG II beantragen? Viele dürften die neuen Freibeträge für Schonvermögen nicht überschreiten.
Was meint Ihr?