Wie vorgehen gegen Folgeeinladung?

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mario91413

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Hallo Leute,

hab eine Folgeeinladung bekommen.
Ich gebe Ihnen hiermit gem.§ 24 Zehntes Buch SGB (SGBX) Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern.
Bitte kommen Sie zum unten angegebenen Termin in das Jobcenter.
Dann kommt der Termin.
Unter dem Termin steht dann noch:
Ich möchte mit Ihnen über ein besonderes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Sie , das beschäftigungsorientierte Fallmanagement, sprechen und Ihnen dieses näher vorstellen und erläutern.

Bei Google eingegeben "beschäftigungsorientiertes Fallmanagement" erschlägt es einen förmlich.
Nach meinen bisherigen Erkenntnissen habe ich wohl 3 schwerwiegende Vermittlungshemmnisse, von denen ich gar nichts wusste. Ansonsten käme man wahrscheinlich gar nicht in den Genuss dieser Spezialbehandlung.

Jemand Erfahrungen und Ratschläge für mich.

Gruss Mario
 
E

ExitUser

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Du solltest das Schreiben mal einstellen (persönliche Daten unkenntlich machen), sonst wird's schwer, hier irgendwas zu sagen.
 

mario91413

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Hallo,
hier mal das fast vollständige Schreiben.


Gruss Mario
 

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ExitUser

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Aha, es handelt sich um ein Anhörungsschreiben und eine Meldeaufforderung in einem, 2in1 sozusagen. Deswegen hatte mich auch das Eingangsposting irritiert.

Und warum hast du die Termine nicht wahrgenommen?
 

mario91413

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Hallo,
ich halte Meldeaufforderungen für rechtswidrig und boykottiere diese grundsätzlich.
Sie dienen bei mir nur dazu Sanktionen zu verhängen. Bei den Terminen die ich noch wahrgenommen hatte ging es nur um Unterschrift unter EGV 's und Aushändigung von VV Zeitarbeit.
Dieses stellt für mich keine Arbeitsvermittlung im herkömmlichen Sinne dar.

Gruss Mario
 

TazD

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Hallo,
ich halte Meldeaufforderungen für rechtswidrig und boykottiere diese grundsätzlich.
Das kannst du natürlich gerne so machen, aber da eine Meldeaufforderung vom Grundsatz her mitnichten rechtswidrig ist, wird man dir auch hinsichtlich der Sanktionen nicht weiterhelfen können.

Da könntest du genauso gut sagen, dass du Geschwindigkeitsbegrenzung für rechtswidrig hältst und diese daher boykottierst, in dem du immer zu schnell fährst.
Auch da tendieren die Chancen eines erfolgreichen Widerspruchs gegen eingehende Bußgelder gegen Null.
 

Nena

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Warum willst Du denn diesmal dagegen vorgehen? Warum "boykottierst" Du nicht einfach weiter?
 

Couchhartzer

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ich halte Meldeaufforderungen für rechtswidrig und boykottiere diese grundsätzlich.
Na, dann dürfen wir ja vermutlich bald deinen spannenden aber voraussichtlich vergeblichen Weg, eine dann rechtmäßige Sanktion abwehren zu wollen, mitverfolgen.
Ok - aber jeder so wie er seinen unwiderstehlichen Drang nach unberechenbarem Abenteuer ausleben möchte und Unterhaltung ist ja immer ganz nett.


Sie dienen bei mir nur dazu Sanktionen zu verhängen.
Paranoia (antrainiert oder auch einfach nur selber eingeredet) ist immer der unbrauchbarste und sinnfreieste Ratgeber.


Bei den Terminen die ich noch wahrgenommen hatte ging es nur um Unterschrift unter EGV 's und Aushändigung von VV Zeitarbeit.
Dieses stellt für mich keine Arbeitsvermittlung im herkömmlichen Sinne dar.
Dann solltest du dringends die Punkte 2 + 3 des § 309 (2) SGB III verinnerlichen, denn genau darunter fallen diese Einladungsgründe
 
Zuletzt bearbeitet:

mario91413

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Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Kann ich gut gebrauchen für meine Begründung.
Hat vielleicht "Aufgewachter" doch recht?


Gruss Mario


AW: Klage gegen Sanktion aufgrund Meldeversäumniss, wie formulieren?
Zitat von mario91413 Beitrag anzeigen
Hallo,
ich möchte gegen einen Sanktionsbescheid aufgrund Meldeversäumniss Klage einreichen.
Den Widerspruchsbescheid hab ich bereits.
Zu dem Termin war ich nicht krank oder so.
Ich will grundsätzlich klagen wegen Rechtswidrigkeit von Sanktionen bei Meldeversäumniss.
Antwort:
Nur klagen um des Klagenswillen und um seine eigene Uneinsichtigkeit ausleben zu wollen ist sinnfrei und kann dir im ungünstigsten Fall zudem wegen dann ggf. mutwilligem Missbrauch des Rechtsweges noch eine durch das Gericht auferlegte gehörige Mißbrauchsgebühr einbringen (die dann wohl sogar berechtigt wäre, wenn du nur wegen Uneinsichtigleit klagst.
 

swamp89

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Das kannst du doch nicht ernst meinen. Wenn ja, dann kann ich nur sagen: wegen solchen Fällen bekommen Sozialgerichte unnötig Arbeit und wichtige Fälle bleiben in der Warteschleife. Ich hätte ja Troll gesagt, aber du bist schon ein paar Jahre hier, daher wundert mich das alles gerade.

Hättest du für die Tage immer eine AU gehabt, dann hätte ich dafür Verständnis gehabt, aber ohne Grund? Viel Erfolg. :biggrin:
 

humble

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wegen solchen Fällen bekommen Sozialgerichte unnötig Arbeit und wichtige Fälle bleiben in der Warteschleife

Viel schlimmer noch, dass dann bei solchen "Spassvögeln" tatsächlich Urteile ausgesprochen werden, die 99% anderen Klagenden vor den Latz geknallt werden. Wie z.B. bei der unsäglichen "WUB " :doh:
 

mario91413

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Hallo,
danke für eure Antworten.

Ja stimmt, ich bin schon einige Jahre hier und hab hier auch schon viel gute Hilfe erfahren selbst in gleichgelagerten Angelegenheiten wie die jetzt grade (allerdings nicht von den Herrschaften die sich hier so echauffiert haben)
Was hat mir das gebracht??
Naja es wurden alle Sanktionsbescheide bezugnehmend der Meldetermine des Spaßvogels rückwirkend zu Ende 2013 aufgehoben, alles Geld nachgezahlt und das nur weil ich mir den Spass gemacht habe diese als rechtswidrig anzusehen und dies dem SG auch so mitgeteilt hatte.

Was ich falsch gemacht habe?
Ich hätte das vielleicht nicht im Forum kundtun dürfen, jetzt belasten andere mit derselben Begründung nur unnötig die Gerichte um irgendwelche belanglose Sanktionen von 10, 30 oder gar 100% Minderung der Grundsicherung zu Fall zu bringen. Die haben sich auch noch bei mir bedankt!
Was für eine Zeitverschwendung:icon_mrgreen:

Merkwürdig wie sich die Zeiten und Meinungen ändern.
Naja muss der Spassvogel halt seine 30% Sanktion spaßenshalber selber zu Fall bringen.

…..und unnötig viel Arbeit bekommen die Sozialgerichte nur von unausgegorenen, halbfertigen, diskriminierenden und unverständlichen Regelungen und Gesetzen die von denen da oben verabschiedet worden sind.
Sozialgerichte baden nur das aus, was vor einigen Jahren von den damals Regierenden verzapft worden ist.
Das Verfassungsgericht wäre hier am Zug, zu sagen, bis 30% aber weiter nicht, ab da greift das Existenzminimum, das nicht angetastet werden darf. Okay?
Also erspart mir irgendwelche Vorwürfe, das wäre Spass.

„Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.“ auch wenns polemisch klingt.

Viele Grüsse ins Forum
Mario
 

Helga40

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Wenn du solch überwältigende Erfolge bei Gericht erzielt hast, stellt sich die sicherlich nicht unberechtigte Frage, wieso du mit so einem klitzekleinen Problem wie einer einfachen Folgeeinladung nicht allein klarkommst?

Äußerst verwunderlich.
 

götzb

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Hallo,
Hat vielleicht "Aufgewachter" doch recht?
Diese Seite wird kritisch gesehen, weil diese reichsbürgerliche und rechte Tendenzen beinhaltet.
Wären genannte kritische Inhalte nicht vorhanden, wären die in Bezug auf Al-foren dort genannten Aspekte nicht zu beanstanden. Ist zumindest mein subjektiver Eindruck
 

mario91413

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Diese Seite wird kritisch gesehen, weil diese reichsbürgerliche und rechte Tendenzen beinhaltet.
Wären genannte kritische Inhalte nicht vorhanden, wären die in Bezug auf Al-foren dort genannten Aspekte nicht zu beanstanden. Ist zumindest mein subjektiver Eindruck
Mag sein, aber mein "Wink mit dem Zaunspfahl"war anders gemeint.

Wenn du solch überwältigende Erfolge bei Gericht erzielt hast, stellt sich die sicherlich nicht unberechtigte Frage, wieso du mit so einem klitzekleinen Problem wie einer einfachen Folgeeinladung nicht allein klarkommst?

Äußerst verwunderlich.
Ja das stimmt.
Ich wusste nur nicht, das eine klare Antwort auf eine klare Frage hier nicht erwünscht ist.

Die Weisheit ist hier aus dem Forum:
Der ELO geht so lange zum JC , bis er bricht.
:biggrin:

Viele Grüsse
Mario
 

goingtolegend

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hi mario, ich hab mir deinen 2016 thread durchgelesen,
ist ja eine interessante erfolgsstory,
was ist denn in der zeit 2017 passiert, hast du dann meldeversäumnisse boykottiert und gerichtlich gewonnen oder gab das jobcenter nach diesen großartigen sieg, für 1 jahr ruhe ( was ich mir vorstellen könnte) und greifst du 2018 jetzt wieder an?

ich fänds nicht schlecht, wenn die leute dir hier auch helfen , bei deinen vorhaben, egal wie aussichtslos es ist

es wirkt auf mich, als würdest du gerne für alle etwas beweisen, egal wie unverständlich und anti sozial du wirkst,
so finde ich das ganz gut,
ich fände es nicht schön, dauerhaft mit gerichten zutun zu haben und schreiben zuverfassen,es wäre für mich purer stress, mit der zeit gewöhnt der mensch sich an alles
deswegen wertschätzung für deine standhaftigkeit und viel erfolg , verfolge es eventuell weiter
 
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